
Die Pokal-Posse um den zweiten bayerischen DFB-Pokal-Vertreter neben dem Landespokalsieger ist nach eineinhalb Monaten endlich geklärt: Der FC 05 Schweinfurt wird Erstrunden-Gegner des Bundesligisten FC Schalke 04 sein. Das verkündete das Schiedsgericht Nürnberg, das bereits am Montagnachmittag getagt hatte, am Dienstagabend. Das Urteil, das die ursprüngliche Nominierung der Nullfünfer durch den Bayerischen Fußball-Verband (BFV) bestätigt, ist bindend und rechtskräftig. Die einzige noch ausstehende Partie der ersten Pokal-Runde wird am Dienstag, 3. November, um 16.30 Uhr ausgetragen. Türkgücü München als unterlegener Partei bleibt nun ohne weitere Rechtsmittel allenfalls eine Klage auf Schadensersatz.
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„Wir haben uns von Beginn an nach Kräften bemüht, in dieser schwierigen Phase eine gerechte Lösung zu finden. Diese schon im Frühjahr geschaffene Lösung wurde jetzt auch so vom unabhängigen Schiedsgericht bestätigt“, sagte der für Rechtsfragen zuständige BFV-Vizepräsident Reinhold Baier in einer ersten Reaktion: „Wir hätten uns diese gerichtliche Auseinandersetzung sehr gerne erspart. Denn am Ende gibt es hier keine Gewinner, Verlierer war der Fußball.“ Hoch erfreut reagierte FC-05-Geschäftsführer Markus Wolf: "Ich bin allerdings immer davon ausgegangen, dass wir spielen." Die Schweinfurter waren ohnehin auf eigene Kosten in die vorgeschriebene Corona-Testphase gestartet. "Es hat sich gezeigt, dass Gerechtigkeit siegt und man nicht alles erzwingen kann", so Wolf weiter.
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Damit ist ein Schlussstrich gezogen unter dem seit dem 11. September währenden Rechtsstreit zwischen Drittliga-Aufsteiger Türkgücü München und dem Bayerischen Fußball-Verband (BFV). Der Verband hatte den FC 05 Schweinfurt als zum Zeitpunkt der Pokal-Nominierung die Regionalliga Bayern anführende Mannschaft gemeldet. Türkgücü war zu diesem Zeitpunkt bereits aus der Wertung, weil der BFV die Türken als während der Pandemie-Pause führendes Team zum Aufsteiger erklärt hatte.
Diese Entscheidungen waren Teil einer Absprache zwischen den beiden Vereinen und dem BFV, der eigens die Spielordnung hierfür angepasst hatte. An diese Regelung wollten sich die Münchner plötzlich nicht mehr halten und erwirkten vor dem Landgericht eine einstweilige Verfügung gegen die Austragung der für 13. September angesetzten Pokal-Partie zwischen Schalke und Schweinfurt. In einer späteren Verhandlung hatte das Landgericht die Entscheidung an den BFV zurückgegeben, verbunden mit einer möglichen erneuten Anpassung der Spielordnung - und Türkgücü bis dahin als Schalke-Gegner bestätigt. Daraufhin erwirkte der BFV eine Berufungsverhandlung vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht (BayObLG) und rief zudem das Schiedsgericht an.
Dass dieses überhaupt ein Urteil fällen konnte, hatte wiederum erst der Zivilsenat des BayObLG entscheiden müssen, der einen Antrag von Türkgücü auf die Feststellung der Unzulässigkeit dieses Verfahrens zurückwies. Beim Schiedsgericht handelt es sich ausdrücklich um kein Organ des Verbandes oder seiner Gliederungen. Es dient vielmehr – unter Ausschluss des Rechtsweges zu den ordentlichen Gerichten – der vergleichsweisen Regelung und Entscheidung über alle Streitigkeiten, die in einem engen Zusammenhang mit der Mitgliedschaft im BFV stehen. Das Schiedsgericht setzt sich aus dem Vorsitzenden und zwei Beisitzern sowie drei Stellvertretern zusammen. Jeder Schiedsrichter muss die Befähigung zum Richteramt haben. Die Berufung ist durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts Nürnberg erfolgt.
So gibt es für die ewigen Verlierer aus Schweinfurt endlich mal einen Sieg. Und auch Herr Wolf freut sich, dass seine Geldbörse, durch die Gelder die aus der Pokalteilnahme fliessen etwas entlastet wird.
Nächste Woche ist dann der Pokal auch für Schweinfurt Geschichte.
Am Schluss behaupten sie wieder,dass die Entscheidung nur so ausgefallen ist, weil Türgücü ein türkischer Verein ist. Wetten!