
Eine Entscheidung ist gefallen, doch ob sie Bestand haben wird? Das Landgericht München I hat am Mittwochnachmittag zwar das Urteil verkündet, dass die von Drittliga-Aufsteiger Türkgücü München am 11. September erwirkte Einstweilige Verfügung gegen die Nennung von Regionalligist FC 05 Schweinfurt für den DFB-Pokal teilweise aufgehoben wird - doch mit dem Zusatz, dass der Bayerische Fußball-Verband (BFV) die Nominierung der Nullfünfer widerrufen und Türkgücü benennen, oder über die Meldung unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut entscheiden müsse. Heißt: Stand jetzt wäre Türkgücü München Gegner von Schalke 04.
Türkgücü-Geschäftsführer Max Kothny wertete das Urteil als Teilerfolg. "Ich gehe davon aus, dass wir zum DFB-Pokal gemeldet werden, außer der BFV versucht sich wieder auf die Schweinfurter Seite zu begeben und die Spielordnung erneut zu ändern.“ Der BFV hatte den FC 05 für die am 13. September angesetzte Partie gegen Schalke gemeldet, als Resultat eines Kompromisses in der durch die Corona-Krise unterbrochene Regionalliga Bayern: mit den Münchnern als Aufsteiger, den neun Punkte zurückliegenden Schweinfurtern als Pokal-Teilnehmer. Damit zeigte sich Türkgücü-Boss Hasan Kivran trotz einer entsprechenden Absprache plötzlich nicht mehr einverstanden, weil die Schweinfurter die Münchner Drittliga-Lizenz wegen des Fehlens eines drittligatauglichen Stadions angezweifelt hatten.
Der Verband zeigt sich überrascht
„Fußballtechnisch steht alles auf Anfang. Wir haben keinen Teilnehmer, wir müssen Türkgücü nicht verpflichtend melden, wir müssen uns neu überlegen, wenn wir melden und das erneut begründen“, sagte BFV-Geschäftsführer Jürgen Igelspacher. „Wir waren nach der Erörterung in der mündlichen Verhandlung davon ausgegangen, dass die Entscheidung anders ausfällt. Zumal wir unsere Gründe für den aus unserer Sicht fairen Interessensausgleich nachvollziehbar dargelegt haben. Wir werden uns vor einer endgültigen juristischen Bewertung zunächst die genaue Urteilsbegründung ansehen und können erst dann über den weiteren Fortgang entscheiden“,so Igelspacher weiter, wissend, dass für eine Meldung des FC 05 eine erneute Änderung der Spielordnung nötig würde

Beide Streitparteien können mit einer Frist von einem Monat auch vor dem Oberlandesgericht München Berufung einlegen. Da das Landgericht laut seiner Pressemitteilung "die Nominierungsentscheidung an den BFV zurückgegeben" hat, darf sich der Verband als Verlierer fühlen, wurde doch seine für den Kompromiss notwendige Änderung der Spielordnung als "aus kartellrechtlicher Sicht nicht haltbar" eingestuft. BFV wie auch DFB unterliegen als Monopolverbände einer kartellrechtlichen Kontrolle. Berücksichtigt habe die Kammer die Unsicherheit die zum Zeitpunkt der Spielordnungs-Änderung am 5. Mai geherrscht habe. "Trotzdem muss eine Nominierungsentscheidung auf die Satzung gestützt werden können und begründet sein. Daran fehlt es hier."
FC 05 will Anwälte einschalten
Beim FC 05 Schweinfurt reagierte Geschäftsführer Markus Wolf gereizt: "Nach den neuen Erkenntnissen ist die seitens des BFV getroffene Regelung also nur bedingt haltbar." So hätten sich die Parameter komplett verschoben: "Wir werden jetzt zum ersten Mal alles hinterfragen und die Sache von unseren Anwälten prüfen lassen. Vielleicht hat sich Türkgücü ein Eigentor geschossen", meinte Wolf vielsagend. Meinen dürfte er damit, dass man nun die zweite Rechtmäßigkeit der zweiten Komponente des Kompromisses anzweifeln könnte - die Nominierung der Türken für die Dritte Liga.
Aus der von BFV-Präsident Rainer Koch angestrebten schnelle Entscheidung wird es wohl nichts. Die zweite DFB-Pokal-Runde ist freilich erst am 22./23. Dezember angesetzt, die Auslosung allerdings für 18. Oktober.
Es dreht sich alles und alleine um die Kohle !
Der BFV hat sich nicht mit Ruhm bekleckert und die beiden Vereine leider auch nicht !
Alles nur Bla bla....