
Das juristische Hin und Her in der Pokal-Posse um den zweiten bayerischen Amateurfußball-Vertreter im DFB-Pokal geht weiter. Und damit auch die Wartezeit für die beteiligten Klubs FC 05 Schweinfurt, Türkgücü München und Schalke 04. Der Bayerische Fußball-Verband (BFV) hat nun Berufung gegen das Urteil des Landgerichts München I im einstweiligen Verfügungsverfahren von Türkgücü gegen die Meldung des FC 05 eingelegt. Zuständig ist nun das Oberlandesgericht. Die 37. Zivilkammer hatte in ihrem Urteil die Einstweilige Verfügung des Fußball-Drittligisten nur teilweise aufgehoben und die Nominierungsentscheidung an den BFV zurückgegeben.
„Seit März hat der BFV detailliert in unzähligen Videokonferenzen immer wieder all die vielschichtigen Interessen in der pandemiebedingt sehr komplexen Themenlage abgewogen und dabei stets das Ziel verfolgt, einen fairen Ausgleich für alle Betroffenen zu erreichen. Das wurde allerdings im Urteil nur teilweise berücksichtigt, weshalb wir nun die nächsthöhere Instanz anrufen. Zudem streben wir in der Hauptsache ein Urteil vor dem Schiedsgericht an. Dieses Vorgehen sieht unsere Satzung ausdrücklich so vor“, sagt BFV-Vizepräsident Reinhold Baier, der im Präsidium für Rechtsangelegenheiten zuständig ist.
Zusätzlich vor ein Schiedsgericht
Beim Schiedsgericht handelt es sich ausdrücklich nicht um ein Organ des Verbandes oder seiner Gliederungen. Es dient vielmehr – unter Ausschluss des Rechtsweges zu den ordentlichen Gerichten – der vergleichsweisen Regelung und Entscheidung über alle Streitigkeiten, die in einem engen Zusammenhang mit der Mitgliedschaft im BFV stehen. Das Schiedsgericht setzt sich aus dem Vorsitzenden und zwei Beisitzern sowie drei Stellvertretern zusammen. Jeder Schiedsrichter muss die Befähigung zum Richteramt haben. Die Berufung ist durch den Präsidenten des Oberlandesgerichtes Nürnberg erfolgt.
Derweil hat der Deutsche Fußball-Bund (DFB) die am 11. September abgesetzte Partie zwischen dem bayerischen Teilnehmer und dem FC Schalke 04 neu angesetzt. Gespielt wird demnach am 3. oder 4. November 2020 um 16.30 Uhr. Der BFV ist optimistisch, dass rechtzeitig und mit Vorlauf für die Vereine vor diesem Termin eine Entscheidung des neutralen Schiedsgerichts ergehen wird.
Der BFV hatte nach dem Ausscheiden von Türkgücü, das mittlerweile in der 3. Liga spielt, aus der Regionalliga Bayern den FC 05 zum Ablauf der Meldefrist am 6. September 2020 an den DFB gemeldet - nach Absprachen und entsprechenden Änderunen der Spielordnung. Zur Pokal-Partie am 13. September aber war es nicht gekommen. Türkgücü München hatte dies 48 Stunden vor dem Anpfiff per Einstweiliger Verfügung verhindert.