Mieterinnen und Mietern von 51 Wohnungen im Würzburger Stadtteil Grombühl droht angesichts einer baldigen Zwangsräumung Obdachlosigkeit. Der Vermieter des Hauses hat seit 2011 dutzende Wohnungen unerlaubt vermietet und weigert sich, angemessene Brandschutzvorkehrungen zu treffen. Im Jahr 2019 hat die Stadt Würzburg nach langer und erfolgloser Auseinandersetzung mit dem Vermieter die Räumung des Hauses angeordnet, jedoch nie durchgesetzt. Die Redaktion hat der Stadt zahlreiche Fragen dazu gestellt. Die meisten wurden nur ausweichend beantwortet.
Weil "im Gefahrenfall Leib und Leben und Gesundheit von Menschen gefährdet seien", hat die Stadt Würzburg im Jahr 2019 die Nutzung von 51 Wohnungen des Hauses an der Grombühlbrücke untersagt und die sofortige Vollziehung angeordnet. Dadurch entfiel die aufschiebende Wirkung der Klage, die der Vermieter beim Verwaltungsgericht Würzburg gegen den Bescheid erhoben hatte. "Es liege im besonderen öffentlichen Interesse, dass die aufschiebende Wirkung der Klage entfalle", argumentierte die Stadt.
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof lehnte Beschwerde 2019 ab
Dem Antrag des Klägers, die aufschiebende Wirkung wiederherzustellen, gab das Verwaltungsgericht nicht statt. Auch vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof hatte der Vermieter keinen Erfolg: Seine Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts wurde dort im November 2019 zurückgewiesen. Spätestens seitdem hätte die Stadt Würzburg räumen und die Bewohner aus der Lebensgefahr retten können. Warum ist nichts geschehen?
Dazu die Stadtverwaltung: "Dabei sind zunächst die milderen zur Verfügung stehenden Mittel anzuwenden." Erst wenn diese erfolglos seien, könne man darüberhinausgehende Mittel wie eine Räumung anwenden. Welche milderen Mittel damit gemeint seien, sagt die Stadt nicht.
Die Redaktion hat zudem gefragt, welche Vorbereitungen die Stadt Würzburg seit 2019 getroffen hat, um die Mieterinnen und Mieter vor der Obdachlosigkeit zu schützen. Dazu die Stadt: "An dieser Stelle der Hinweis, dass dem Vermieter die privatrechtliche Verpflichtung obliegt, den aktuellen Mieterinnen und Mietern anderweitigen Wohnraum zur Verfügung zu stellen."
Grünen-Stadtrat: Stadt Würzburg hat Mitschuld, wenn Unglück geschieht
Auf die Frage der Redaktion, wann die Räumung vollstreckt werden soll, antwortet die Stadt: "Über Details und Fristen machen wir – wie bereits mitgeteilt – bis Mitte Oktober keine Angaben, nur so viel: es wird nicht ohne einen zeitlichen Vorlauf zwangsgeräumt." Die Redaktion wollte außerdem wissen, wie viele Kinder in dem brandschutzgefährdeten Gebäude leben. Dazu die Stadt lediglich: "Der Fachbereich Jugend und Familie befindet sich in der abschließenden Prüfung und wird in diesem Zusammenhang proaktiv tätig werden."
Früheren Ausführungen der Stadt ist zu entnehmen, dass man bisher nach dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit gehandelt habe und dem Vermieter nun letztmalig eine Räumungsfrist bis Oktober gegeben habe. Danach werde man sich direkt an die Bewohnerinnen und Bewohner wenden.
Dies hatte Konstantin Mack, Fraktionsmitglied der Grünen im Würzburger Stadtrat, bereits frühzeitig kritisiert. Er sagt im Gespräch mit der Redaktion: "Meiner Meinung nach müsste da sofort evakuiert werden." Ihm sei bewusst, dass es dafür juristische Hürden gebe, aber: "Da ist Gefahr im Verzug. Wenn dort etwas passiert, hat die Stadt eine Mitschuld."