Eine geplante Zwangsräumung im Würzburger Stadtteil Grombühl wird am Donnerstag auf Anfrage der Grünen erneut im Stadtrat debattiert. Die Stadt hatte die Nutzung des Gebäudes untersagt, weil sich der Vermieter über Jahre nicht um Brandschutz gekümmert hatte. Umgesetzt wurde die Räumung nie – laut einem Insider, weil die Stadt keine Lösung gegen die drohende Obdachlosigkeit vieler Bewohnerinnen und Bewohner hat. Die Stadtverwaltung selbst hält sich bedeckt, beantwortet viele Anfragen nur ausweichend. Zahlreiche Aspekte sind daher noch offen.
1. Warum wurde nicht früher geräumt, wenn doch Lebensgefahr besteht?
Seit 2011 errichtete der Vermieter Wohnungen in dem Gebäude, viele seiner Bauanträge wurden nie genehmigt. Dass der Mann trotzdem dutzende Wohnungen illegal errichtete, weiß die Stadt Würzburg spätestens seit 2016. Im Jahr 2019 folgte die Nutzungsuntersagung, die nie durchgesetzt wurde, angeblich, weil man auf "mildere Mittel" setzte. Diese führten offenkundig nicht zum Ziel. Warum also wurde nie geräumt, wenn doch laut Stadt Lebensgefahr in dem Haus herrscht? Relevant ist außerdem die aktuelle Anfrage der Grünen, in der erfragt wird, wie konsequent die Bauaufsicht die Arbeiten in dem Haus kontrollierte. Die Stadt wird erklären müssen, wie mitten in Würzburg fünf Jahre lang illegal dutzende Wohnungen gebaut werden konnten.
2. Was hat die Stadt Würzburg unternommen, um Obdachlosigkeit zu vermeiden?
Sowohl die Linken-Stadträtin Anna-Maria Dürr als auch die Redaktion wollten von der Stadt wissen, was seit 2019 getan wurde, um die drohende Obdachlosigkeit der Bewohner und Bewohnerinnen zu vermeiden. Beantwortet wurde diese Frage im Stadtrat nur nichtöffentlich. Weder Stadträtin Dürr noch die Stadtverwaltung nannten anschließend gegenüber der Redaktion konkrete Details. Nach Informationen der Redaktion war die Stadt in den vergangenen Jahren untätig geblieben. Ein Eindruck, der sich auch aus den Ausführungen von Michael Thiergärtner, Leiter der Würzburger Wohnungslosenhilfe, ergibt. Ihm zufolge gab in den vergangenen Jahren keine außerplanmäßigen Gespräche mit der Stadt, in denen Lösungen für eine drohende Räumung diskutiert wurden.
3. Wann wird die Räumung durchgesetzt, womit müssen Betroffene rechnen?
Im Juli hat das Amtsgericht Würzburg die angeordnete Räumung bestätigt, bereits 2019 hatte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof eine Aufschiebung der Räumung abgelehnt. Dennoch hat die Stadt Würzburg dem Vermieter erneut eine Frist bis Oktober gesetzt. Dann werde man weiteres Vorgehen direkt mit den Bewohnerinnen und Bewohnern besprechen, so die Stadt. Details wolle man der Öffentlichkeit nicht mitteilen, um die Privatsphäre der Betroffenen zu schützen. Bis dahin bleiben die Bewohnerinnen und Bewohner im Unklaren. Nach Informationen der Redaktion will die Stadt Würzburg den Betroffenen ab Mitte Oktober vier Monate Zeit geben, bevor die Räumung vollstreckt wird. Die Stadtverwaltung hat diese Information weder bestätigt noch dementiert.
4. Kennt die Stadt Würzburg die sozialen Hintergründe der Betroffenen?
Wie Recherchen der Redaktion zeigen, wohnen in dem Haus viele Menschen ausländischer Herkunft, die sich dort zwar nicht wohlfühlen, auf dem angespannten Würzburger Wohnungsmarkt jedoch keine Alternative finden. Nach Angaben einer Mieterin und des Vermieters leben zahlreiche Drogenabhängige in dem Haus sowie Familien mit Kindern und Menschen, die ansonsten von Obdachlosigkeit bedroht seien. Eine entsprechende Anfrage der Redaktion lässt die Stadt mit Verweis auf "Datenschutz" weitgehend unbeantwortet.
5. Welche Hilfe können die Betroffenen jetzt von der Stadt Würzburg erwarten?
Angesichts der offenkundigen Schutzbedürftigkeit vieler Bewohnerinnen und Bewohner und der mangelnden Kooperationsbereitschaft des Vermieters stellt sich die Frage, welche Hilfsangebote die Stadtverwaltung im Falle einer Räumung geplant hat. Dazu die Anfrage der Grünen: "Sollten in dem Haus Familien, Alleinerziehende mit Kindern, Menschen mit Beeinträchtigungen oder ältere Menschen leben, welche Begleitung und Hilfestellung bekommen diese vonseiten der Stadt?" Eine ähnliche Frage der Redaktion beantwortete die Stadtverwaltung lediglich mit einem Hinweis auf die rechtliche Zuständigkeit des Vermieters und einem Verweis auf existierende städtische Beratungsangebote.
Ich bin mir sicher, dass das ordentlich bearbeitet wird, notfalls eben vor Gericht.
Genau. Aber wehe Du stellst dein Fahrzeug mal kurz im Parkverbot ab...