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Würzburg
Wohnungsmarkt: Kommt in Würzburg eine Steuer auf Zweitwohnungen?
Seit 2004 kann auch in Bayern eine Zweitwohnungssteuer erhoben werden. Ein SPD-Vorstoß zielt jetzt sowohl auf neue Einnahmen als auch auf die Regulierung des Wohnungsmarktes.
Der Würzburger Wohnungsmarkt ist nach wie vor unter Druck: Wohnhäuser in Grombühl.
Foto: Daniel Peter | Der Würzburger Wohnungsmarkt ist nach wie vor unter Druck: Wohnhäuser in Grombühl.
Torsten Schleicher
 |  aktualisiert: 15.07.2024 08:56 Uhr

Wohnraum in Würzburg ist ein knappes und oft teures Gut, zumindest für Haushalte mit durchschnittlichen und geringen Einkommen. Als 2016 das städtische Handlungskonzept Wohnen vorgestellt wurde, zählte man rund 75 000 Wohnungen in Würzburg. Bis 2030, so damals die Prognose, müssten mindestens 6100 Wohnungen gebaut werden, um der steigenden Nachfrage gerecht zu werden. Ein anderes Szenario des Konzepts geht sogar von 9000 Wohnungen aus. Seitdem wird zwar vor allem im neuen Stadtteil Hubland kräftig gebaut – allein hier sollen 2500 Wohnungen entstehen –, an der angespannten Wohnungslage hat das jedoch bisher kaum etwas geändert. 

Die Würzburger SPD, die die Wohnungsfrage zu einem Kernthema ihres Kommunalwahlkampfs gemacht hatte, geht nun mit einem Vorstoß an die Öffentlichkeit, der statt auf künftigen auf den bereits bestehenden Wohnraum zielt. Konkret geht es um Zweitwohnsitze. Diese könnten künftig besteuert werden, so die Überlegung der Stadtratsfraktion.

Steuer auf Zweitwohnsitz liegt im Ermessen der Kommunen

Eine so genannte Zweitwohnungs- oder Zweitwohnsitzsteuer zu erheben, liegt im Ermessen der Kommunen. Von der Steuer erfasst werden sollen vor allem Menschen, die in der jeweiligen Kommune eine Zweitwohnung unterhalten und mit ihrem Erstwohnsitz aber in einer anderen Kommune gemeldet sind. Betroffen davon wären in Würzburg wohl auch Studierende, die hier ihren Zweitwohnsitz haben.

Allerdings fällt oft auch dann eine Steuer an, wenn sich die Zweitwohnung am Erstwohnsitz befindet. Eine solche Regelung gilt beispielsweise in München und Nürnberg. 

In Bayern wird die Steuer mittlerweile von über 100 Kommunen erhoben. Bemessungsgrundlage ist in der Regel die Jahreskaltmiete, bei Eigentumswohnungen eine Vergleichsmiete. Welcher Prozentsatz gilt, legt die Kommune selbst fest. Der Bundesdurchschnitt liegt derzeit bei zehn Prozent. In Würzburg war die Zweitwohnungssteuer zuletzt 2006 ein Thema. Der damalige Stadtkämmerer Uwe Schreiber hatte aber abgewunken: zu viel Aufwand. 

Es geht auch um Geld aus dem Finanzausgleich

"Nicht wenige Personen haben in Würzburg einen Zweitwohnsitz. Für diese Bürgerinnen und Bürger erhält die Stadt Würzburg jedoch keine Umlagen", wird SPD-Fraktionschef Alexander Kolbow in einer Pressemitteilung der SPD-Stadtratsfraktion zitiert. Kolbow zielt dabei auf die Schlüsselzuweisungen aus dem Kommunalen Finanzausgleich, die die Stadt Würzburg wie viele Kommunen entsprechend der Zahl ihrer Einwohner bekommt – aber eben nur derjenigen mit Erstwohnsitz. "Die Infrastruktur der Stadt steht natürlich allen BewohnerInnen zur Verfügung und sollte daher auch von allen in Würzburg, egal ob mit dem Erst- oder Zweitwohnsitz gemeldeten, mitfinanziert werden", so Kolbow. 

Gegenüber dieser Redaktion sagte Kolbow aber auch, dass der Vorstoß nicht nur den Zweck habe, Geld einzutreiben: "Es geht auch darum, dass Menschen, die in Würzburg eine Zweitwohnung haben, vielleicht darüber nachdenken, ob sie die Wohnung aufgeben." Damit, so die Überlegung, würde die Wohnung auf den Markt zurück kommen, was zur Entspannung der Wohnungslage beitrage. 

Einen formalen Antrag zur Einführung der Steuer stellt die SPD im Moment noch nicht. Zunächst soll geprüft werden, ob die Steuer in Würzburg überhaupt praktikabel ist. "Aus anderen Kommunen gibt es jedoch auch Berichte über den hohen Verwaltungsaufwand bei der Umsetzung einer derartigen Steuer. Die Stadtverwaltung soll daher den Nutzen und die erwarteten Kosten gegeneinander abwägen, um dem Stadtrat eine fundierte Diskussion über das Thema Zweitwohnsitzsteuer zu ermöglichen", so Kolbow. 

In Nürnberg spricht man von hohem Verwaltungsaufwand

Die Würzburger Genossen haben sich indes bereits kundig gemacht – in Nürnberg. Dort gibt es die Steuer seit 2005, erhoben werden zehn Prozent der Nettokaltmiete. "Wie viele Wohnungen frei geworden sind, ist nicht statistisch erfasst und wohl auch nicht zu erfassen", heißt es in einer Antwort der Nürnberger Stadtverwaltung an die SPD. Aber etwa 500 Wohnungsnutzer hätten aufgrund der Steuer ihren Nebenwohnsitz zum Hauptsitz gemacht, was zu einer Erhöhung der Schlüsselzuweisung geführt habe.  

Allerdings weist man in Nürnberg auch auf den hohen Verwaltungsaufwand hin. Den jährlichen Einnahmen von derzeit 880 000 Euro stünden Verwaltungskosten von bis zu 450 000 Euro entgegen, wobei die Kosten bei Beschwerden oder Vollstreckungen noch gar nicht eingerechnet seien. 

Auch "zweckentfremdete" Wohnungen sind im Fokus

Mit dem Thema Zweitwohnsitzsteuer wird sich an diesem Dienstag zunächst der Hauptausschuss des Würzburger Stadtrates befassen. Bereits am Montag, im Planungs-, Umwelt- und Mobilitätsausschuss, liegt noch ein weiterer SPD-Antrag zum Thema Wohnen auf dem Tisch. Dabei geht es um die Einführung einer "Zweckentfremdungssatzung". Im Fokus sind hier Anbieter, die Wohnraum als Gästezimmer oder Ferienwohnungen vermieten. Die "geschäftsmäßige Vermietung von Wohnraum zu gewerblichen Zwecken" solle, so das Ziel des Antrags, nur noch mit städtischer Genehmigung möglich sein. 

 
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  • info@softrie.de
    Ein weiteres Kapitel aus dem täglichen Scheitern der SPD.
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  • helenews@gmx.de
    seit Jahren frage ich mich, weshalb sich Würzburg so schwer damit tut.
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