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Würzburg
Wohnungsnot: Kann Würzburg gegen Airbnb und Co. vorgehen?
Portale wie Airbnb locken Touristen nach Würzburg. Auf der anderen Seite geht dringend benötigter Wohnraum verloren. Was die Stadt dagegen machen könnte.
Bei Reisenden sind Portale wie Airbnb sehr beliebt. Darüber können sie Wohnungen von Privatvermietern buchen. In Städten mit Wohnungsnot kann das ein Problem sein.
Foto: Thomas Obermeier, Symbolfoto | Bei Reisenden sind Portale wie Airbnb sehr beliebt. Darüber können sie Wohnungen von Privatvermietern buchen. In Städten mit Wohnungsnot kann das ein Problem sein.
Lucas Kesselhut
Lucas Kesselhut
 |  aktualisiert: 07.04.2020 10:05 Uhr

Nicht nur in Lissabon, Berlin oder München sind sie heiß begehrt: Zimmer oder ganze Wohnungen, die über Portale wie Airbnb vermietet werden. Auch in Würzburg gibt es einige Inserate. Das Prinzip ist einfach: Privatleute können ihre Wohnung oder auch nur ihr Zimmer online anbieten, Interessenten buchen es zu dem angezeigten Preis. All das erinnert an Hotelbuchungen über das Internet. Das Problem dabei ist, dass hinter den Angeboten auf den speziellen Portalen meist Privatleute stecken, die ihren Wohnraum vermieten, ohne dass deren Vermieter Kenntnis davon haben. Für Wohnungssuchende fällt dieser Wohnraum weg. Zumal steigen die Immobilienpreise laut des Immobilienverbands Deutschland Süd auch in Würzburg. 

Gerade in Städten mit Wohnungsnot werden die Portale zunehmend zu einem Problem. Ist das auch in Würzburg so? Das wollten mehrere CSU-Stadtratsmitglieder von der Stadtverwaltung wissen (wir berichteten). Im Planungs-, Umwelt- und Mobilitätsausschuss (PUMA) am Dienstag gab Baureferent Benjamin Schneider nun Auskunft darüber, wie die Situation in der Domstadt aussieht.

Was Zweckentfremdung bedeutet

Auf den verschiedenen Portalen ist auch Würzburg vertreten. "Die meisten Wohnungen werden über Airbnb angeboten", so Schneider. Bei rund zwei Drittel der Inserate handelt es sich um Ferienwohnungen beziehungsweise –häuser.

Wohnungsnot: Kann Würzburg gegen Airbnb und Co. vorgehen?

Die Recherche der Stadt und eines beauftragten Instituts hat ergeben, dass es 107 Fälle von Zweckentfremdung von Wohnraum durch Fremdenbeherbergung in Würzburg gibt, davon ein Großteil in der Altstadt. Eine Ferienwohnung wird dann als zweckentfremdet bezeichnet, wenn sie innerhalb eines Jahres länger als acht Wochen verfügbar ist. In den weiter vom Zentrum entfernten Stadtbezirken ist die Anzahl der Inserate sehr gering. Allerdings können sich unter diesen 107 Fällen auch Wohnungen befinden, die als Ferienwohnung baurechtlich genehmigt sind und somit laut Schneider eine offizielle Genehmigung haben.

"Wir gehen aber davon aus, dass es eine kleine Grauzone gibt", sagte der Baureferent. In Würzburg machen die Zweckentfremdungen jedoch nur 0,14 Prozent des Würzburger Wohnungsbestandes aus. In Regensburg sei diese Zahl etwa zehn Mal so hoch, erklärte Schneider.

Kritik an Portalen

Kritik an diesen Vermietungen kommt vor allem von Seiten des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbands. "Es kann nicht angehen, dass Hotels mit immer kostenintensiveren Auflagen überzogen werden, und sich in deren Schatten ein davon fast völlig unbehelligter Markt der Privatvermietung zum Konkurrenten aufschwingen kann", heißt es in einer Pressemitteilung des Verbands. Zudem gehe es auch um Gewerbesteuern, die in solchen Fällen meist zu Lasten des Staates wegfallen.

Die Stadtratsmitglieder Nadine Lexa, Wolfgang Roth und Emanuele La Rosa wollten zudem wissen, ob das Finanzamt Würzburg Auskunft darüber geben kann, ob die steuerlichen Abgaben aus privaten Wohnungsvermietungen an Touristen im Verhältnis zu den Angeboten stehen. Die Stadtverwaltung hat das Finanzamt um eine Antwort gebeten. Nachdem keine Antwort einging, wurde Anfang Oktober erneut um Rückantwort gebeten. Die Stadtverwaltung jedenfalls möchte die Situation weiter beobachten und gegebenenfalls Schritte einleiten.

Gesetz gegen Zweckentfremdung

Dies ist rechtlich auch möglich. Um zu vermeiden, dass der angespannte Wohnungsmarkt noch weiter unter solchen Vermietungen leidet, beschloss der Landtag 2017 ein schärferes Gesetz gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum. Seit dem 1. Juli drohen illegalen Vermietern nun bis zu 500 000 Euro Strafe, wenn sie ihre Wohnung länger als acht Wochen pro Jahr an Touristen vermieten. Städte, in denen der Wohnraum knapp ist, können eigenverantwortlich das Gesetz umsetzen. Das ist in Würzburg jedoch noch nicht der Fall, obwohl mal darüber nachgedacht worden ist. Nun sei dies erneut zu prüfen, sagte Baureferent Schneider. Zuletzt hat Nürnberg solch eine Satzung im Mai beschlossen.

 
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