Fast drei Viertel der Menschen in Deutschland rechnen im Ruhestand mit einer großen Rentenlücke. In einer Umfrage der Versicherungsgesellschaft R+V gaben nur vier Prozent der Teilnehmenden an, im Ruhestand ihren gewohnten Lebensstandard wohl halten zu können. Bei den 21- bis 34-Jährigen rechnen 78 Prozent der Befragten damit, im Alter kein ausreichend großes finanzielles Polster zu haben. Bei den Menschen über 50 Jahren sind es 65 Prozent.
Tatsächlich wissen viele Bürgerinnen und Bürger nicht, wie hoch ihre Rente einmal ausfallen wird und ob sie davon leben können. Zwar bekommt jeder Versicherte ab 27 Jahren, für den seit mindestens fünf Jahren Rentenbeiträge gezahlt wurden, einmal im Jahr die sogenannte "Renteninformation" von der Deutschen Rentenversicherung zugeschickt. Doch was erfährt man aus dieser Renteninformation?
Die Rentenversicherung Nordbayern (DRV) und Judit Maertsch, unabhängige Finanzexpertin beim Verbraucherservice Bayern in Würzburg, erklären die wichtigsten Punkte.
Was steht in der jährlichen Renteninformation?
Die Renteninformation schlüsselt auf:
- welche Rentenansprüche Sie bisher erworben haben
- wie hoch Ihre Altersrente ausfallen könnte, wenn sie weiterhin so viel einzahlen wie bisher
- um wie viel Ihre Rente bei einer jährlichen Rentenanpassung steigen könnte
- wie viel Erwerbsminderungsrente Sie aktuell bei plötzlicher Erwerbsminderung bekommen würden
- wann Sie ohne Abschläge in Altersrente gehen können
In der Renteninformation wird keine Aussage zu einer möglichen anderen Altersrente außerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung, wie zur Riesterrente oder Betriebsrente, getroffen. Dies soll aber noch in diesem Jahr in der Digitalen Rentenübersicht möglich sein, so eine DRV-Sprecherin.
Wie wird die Höhe der Rente berechnet?
Die beitragspflichtigen Jahresverdienste werden in Entgeltpunkte umgerechnet. Diese sind Grundlage für die Berechnung der späteren Rente. "Wenn man ein Jahr lang genauso viel wie der Durchschnitt aller Rentenversicherten verdient hat, erhält man einen Entgeltpunkt", erklärt die DRV-Sprecherin. Bei einem höheren oder geringeren Verdienst gibt es entsprechend mehr oder weniger Entgeltpunkte.
Im Jahr 2023 beträgt das Durchschnittsentgelt laut Rentenversicherung 43.142 Euro. Wer also genau 43.142 Euro im Jahr verdient, erhält am Ende dieses Jahres 1,0 Rentenpunkte.
Wie hoch wird meine Rente sein?
Die wesentliche Information dürfte die voraussichtliche Höhe der künftigen Altersrente sein. Der angegebene Wert (brutto!) setzt allerdings voraus, dass man bis zur Rente so viel verdient und in die Rentenversicherung einzahlt wie im Durchschnitt in den vergangenen fünf Jahren.
Und Achtung: Bei den in der Renteninformation genannten Beträgen handelt es sich um Bruttowerte. Von dem genannten Rentenbetrag sind bei gesetzlich Pflichtversicherten noch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sowie gegebenenfalls Steuern zu zahlen.
Verbindlich ist die angegebene Rentenhöhe nicht. Denn es gibt wesentliche Einflussfaktoren wie Änderungen beim Einkommen, Steuern, Inflation oder auch Umstände wie Scheidung.
Bekommt man einen Versicherungsverlauf zugesandt?
Ja, zum Beispiel im Rahmen einer Kontenklärung erhalten Versicherte neben einem Fragebogen den aktuellen Versicherungsverlauf. Die Kontenklärung kann jederzeit formlos beantragt werden. Spätestens mit 43 Jahren werden die Versicherten von der Rentenversicherung hierzu automatisch aufgefordert. In einer Kontenklärung überprüft die Rentenversicherung das gesamte Versicherungskonto, um später einen nahtlosen Übergang in die Rentenzahlung zu gewährleisten.
Werden denn nicht alle Rentenzeiten automatisch erfasst?
Nein, nicht alle Zeiten werden oder wurden maschinell übermittelt, teilt die Rentenversicherung Nordbayern. Zum Beispiel fließen Zeiten der Schulausbildung oder Kindererziehungszeiten nicht automatisch aufs Konto, sondern werden nur auf Antrag ergänzt.
Sollte man zusätzlich fürs Alter vorsorgen?
Von der gesetzlichen Rente alleine können die meisten Menschen nicht leben. Daher empfiehlt auch die Deutsche Rentenversicherung Nordbayern eine zusätzliche private oder betriebliche Altersvorsorge. Auch in der Renteninformation gibt es einen Hinweis auf mögliche Versorgungslücken.
Das Altersvorsorgesystem bestrafe Auszeiten für Familie und Pflege, sagt Judit Maertsch. Und der eigene Ehemann sei keine Altersvorsorge: "Überprüfen Sie, ob Sie auch im Fall einer Trennung gut abgesichert sind", rät die Finanzexpertin beim Verbraucherservice Bayern in Würzburg vor allem Frauen. Ab 40 Jahren lohne es sich, die Renteninformation gründlich zu prüfen und eine Kontenklärung zu beantragen. Maertschs Empfehlung: "Überlegen Sie, ob die Summe reicht und wie viel Geld Sie im Alter benötigen, um Ihren Lebensstandard zu halten."
Ab welchem Alter sollte man mit der Altersvorsorge beginnen?
"Reserven bilden, für Alltagswünsche und für die Altersvorsorge sparen, das sollten Sie bereits in jungen Jahren", sagt Maertsch. Es sei besser, wenig Geld schon früh anzulegen als viel Geld später. "Der Zinseszinseffekt hilft Ihnen so zusätzlich zu mehr Erspartem", sagt Maertsch. "Regelmäßig kleine Beträge sparen, möglichst flexibel, das gelingt in jedem Alter". Wer mit 20 Jahren beginne, 50 Euro im Monat zurückzulegen, könne beim Renteneintritt - also nach 45 Jahren - etwa 150.000 Euro auf dem Konto haben, rechnet die Finanzexpertin.
Betriebs- oder Riester-Rente: Soll ich damit bereits in jungen Jahren anfangen?
"Nur weil ein Produkt staatlich gefördert wird, ist es nicht automatisch lukrativ", sagt Judit Maertsch. Sie rät bei jeder Anlage auf die Kosten zu achten. "Lesen Sie genau, welche Rendite und vor allem welche Garantieleistungen in Aussicht gestellt werden. Gerade bei Riester sind die Kosten oft sehr hoch. Auch als Fonds zahlen Sie hier den Versicherungsmantel mit."
Am besten sei Riester als Bank-, Fonds- oder Indexfondssparplan. Es empfehle sich auch, die vermögenswirksamen Leistungen vom Arbeitgeber gewinnbringend anzulegen, so die Verbraucherberaterin. Eine Betriebsrente lohne sich meist nur, wenn der Arbeitgeber etwas dazuzahlt.
Was sollten Versicherte mit der Renteninformation machen?
Die Renteninformation dient laut Rentenversicherung auch dazu, den Empfänger zu sensibilisieren. Man sollte anhand des Schreibens auch prüfen, ob die DRV alle Zeiten gespeichert hat, die für die Rente direkt oder indirekt mitzählen. Dazu gehören unter anderem Berufsausbildung, Studium, Praktika oder der Bezug von Arbeitslosengeld.
Die Prüfung kann über die Erst-Renteninformation erfolgen, der ein Versicherungsverlauf beigefügt ist, oder über die sogenannte Kontenklärung. Diese sollte möglichst früh beantragt werden, rät die DRV-Sprecherin. Je länger Versicherte warten, desto schwieriger werde es erfahrungsgemäß, erforderliche Nachweis-Unterlagen wie Zeugnisse beizubringen, um Lücken im Versicherungsverlauf zu füllen.
Gibt es diese Informationen zur Rente auch digital?
Ab Sommer 2023 wird es eine Digitale Rentenübersicht geben: ein Online-Portal, das Bürgerinnen und Bürgern einen besseren Kenntnisstand über ihre individuellen Altersvorsorge-Ansprüche ermöglichen soll. Laut DRV soll es dabei helfen, die zukünftige individuelle Situation im Rentenalter besser einschätzen zu können und möglichen Handlungsbedarf für den angestrebten Lebensstandard frühzeitig zu erkennen. Die Nutzung des Online-Portals ist freiwillig, kostenlos und von jedem gängigen Internetbrowser aus möglich. Die Adresse: www.rentenuebersicht.de
wenn Leute die meiste Zeit seines Lebens gearbeitet haben und trotzdem feststellen müssen, rentenmäßig springt am Ende nicht mal das raus, was man allein für Miete und Nebenkosten bräuchte, und private Vorsorge wäre auch nicht drin gewesen, weil man schon im Arbeitsleben gelegentlich den Effekt hatte, dass am Ende des Geldes noch einiges an Monat übrig war... da hilft dann wahrscheinlich nur ein BAT(=bar-auf-Tatze)-Minijob.
Muss man sich darüber wundern in einem Land, wo ca. 80% des Vermögenszuwachses bei einem Prozent der Bevölkerung landen? Auf die "Ungerechtigkeit" bei den Beamtenpensionen zu deuten ist mMn jedenfalls nur der Versuch, die Ressentiments der ärmeren Bevölkerungsgruppe auf eine andere zu lenken, der es (relativ gesehen) auch nur unwesentlich besser geht.
Das Problem liegt tiefer, aber solange "divide et impera" funktioniert, wird es wohl auch nicht gelöst werden. Der Meudalismus lässt grüßen, auch wenn man ihn noch so gern totschweigen würde!
Kein Beitrag, 71,75 % des letzten Gehaltes plus Weihnachtsgeld und Reduzierung des Krankenkassenbeitrages von 50 % auf 30 %.
Alles wäre in Ordnung.
- 30 % Beitrag für den Beamtenpensionär,
- 100 % Beitrag für den gesetzlich versicherten Rentner.
Das ist soziale Gerechtigkeit. (In ihren Augen).
Ca. 3000.-€ Netto, da hat der Staat sich schon 52% Steuer u. Sozialabgaben genommen, und nochmal Steuern auf alles was du Kaufst.