Die Rimparer Ortsumgehung war abermals ein Thema für den Kreistag: Es ging um 94 private Stellungnahmen und 34 weitere von Trägern öffentlicher Belange zum Planfeststellungsverfahren. Bauträger ist der Landkreis Würzburg. Der Markt Rimpar führt aber die Planungen durch und sprach deshalb in einer Gemeinderatssitzung über die Einwände. Teilweise hatten sie Änderungen zur Folge. Viele Stellungnahmen aber wurden durch Textbausteine erledigt.
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Der Kreistag stimmte dem zu. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hatte allerdings noch Fragen zur Finanzierung der Umgehungsstraße. Der Landkreis hatte im Oktober 2016 beschlossen, deren Bau mit drei Millionen Euro fördern. Rimpars Bürgermeister Burkard Losert erklärte den Kreistagskollegen, dass nach Abgabe der Angebote die Kosten auf 25 Millionen Euro geschätzt werden. Der Markt Rimpar sei dabei schon in Vorleistung gegangen, hatte die Planungskosten von 851 000 Euro übernommen und Grund in Höhe von 9,8 Millionen Euro erworben.
Rimpars Bürgermeister kennt Gesamtkosten nicht
Wie hoch letztlich die Gesamtkosten für die West- und Südumgehung werden, weiß Losert aber nicht. "Ich kann nicht in die Glaskugel sehen", sagte er. Er gehe davon aus, dass der Landkreis als Träger dieser Straßen sich nicht rausnehmen könne. Denn die Kreisstraße WÜ 8, die mitten durch Rimpar führt, könnte mit einer Südumgehung umfahren werden. Diese sei 54 Jahre alt, erläuterte Losert. Immerhin würden auf der Kreisstraße täglich rund 8000 Fahrzeuge fahren. Deshalb habe auch der Landkreis eine Verantwortung.
Was passiert, falls Rimpars Kassen leer sind?
"Der Vorwurf, der Landkreis ziehe sich aus der Verantwortung zurück, trifft nicht zu", entgegnete die Grünen-Fraktionsvorsitzende Karen Heußner. Sie verwies auf die drei Millionen Euro, mit denen sich der Landkreis am Bau der Umgehung beteilige. Auf Loserts Argument, er könne nicht in die Zukunft sehen, erwiderte Heußner: "Es muss trotzdem möglich sein, zur Finanzierung Stellung zu nehmen. Denn es könnte ja sein, dass die Kassen des Marktes Rimpar leer sind. Dann geht es darum, ob der Landkreis in der Pflicht ist."