Hohe Temperaturen und kaum Regen trifft auch die Bäche und Flüsse im Landkreis Würzburg. Auch Bachpate Matthias Hampl macht sich, wie bereits berichtet, große Sorgen um die Gewässer in und um Würzburg. "Die seit Monaten anhaltende Trockenheit und große Hitze lässt die Bäche zu Rinnsalen verkümmern", sagt er. Nun zieht das Landratsamt Würzburg (LRA) die Reißleine und untersagt das Entnehmen von Wasser aus Gewässern per Allgemeinverfügung. In einer Pressemitteilung beantwortet das Amt die wichtigsten Fragen.
Aus welchem Grund hat das Landratsamt Würzburg die Allgemeinverfügung erlassen?
Die Gewässer im Landkreis Würzburg weisen laut LRA aufgrund der lang anhaltenden Trockenphasen einen sehr niedrigen Stand auf. Zum Teil seien Flüsse und Bäche bereits trockengefallen. "Da in der nächsten Zeit laut Wetterprognose keine Besserung in Sicht ist, sieht das Umweltamt keine Alternative dazu, den Gemeingebrauch und den Anlieger- und Eigentümergebrauch mindestens bis zum 30. September 2022 einzuschränken", heißt es in der Pressemitteilung. Die Allgemeinverfügung sei auf Anregung des Wasserwirtschaftsamtes Aschaffenburg erlassen worden.
Welche Gewässer sind betroffen?
Betroffen sind hiervon alle Flüsse, Bäche, Seen und Teiche zweiter und dritter Ordnung im Landkreis Würzburg mit Ausnahme der Gewässer erster Ordnung (die Flüsse Main und Tauber). Damit ist das Entnehmen von Wasser aus den Gewässern verboten, das bisher als Gemeingebrauch und Anlieger- und Eigentümergebrauchs erlaubt war.
Gibt es Ausnahmen?
Ausnahmen gibt es bei der Gefahrenabwehr, klärt das Landratsamt auf – etwa dann, wenn die Feuerwehr zum Löschen Wasser aus einem Bach oder Teich entnimmt oder wenn es für die Entnahme eine besondere Erlaubnis gibt. Außerdem bleibt die Entnahme mit Handgefäßen (zum Beispiel Eimer und Gießkannen) weiter zulässig. Hier kommt es darauf an, dass für die Entnahme keine Pumpen oder andere Maschinen verwendet werden.
Was ist bei einer besonderen Erlaubnis zu beachten?
Bürgerinnen und Bürger, die über eine besondere Erlaubnis zur Entnahme von Wasser verfügen, werden vom Landratsamt hiermit besonders auf die jeweiligen Auflagen zur Erlaubnis hingewiesen. Diese seien im jeweiligen Bescheid nachzulesen. Aus den Auflagen ergeben sich im Einzelfall Einschränkungen für die Entnahme, wenn der Wasserpegel besonders niedrig ist – wie es derzeit der Fall ist. Verstöße gegen die wasserrechtlichen Vorschriften können als Ordnungswidrigkeiten mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden, so das Landratsamt.
Die Allgemeinverfügung im Wortlaut ist im Amtsblatt unter www.landkreis-wuerzburg.de/Amtsblatt nachzulesen.
danke für den Hinweis. Welche Anlagen meinen Sie? Vermutlich Teichwirtschaften?
Ein Rechenbeispiel: wenn wir von Teich-Gesamtwasserflächen von ca. 10 ha in Stadt Wü + Landkreis ausgehen, so haben wir jeden Tag eine Verdunstung von ca. 500.000 Liter, möglicherweise deutlich mehr. Wenn diese nicht durch Bachwasser oder möglicherweise eigene Quellen ausgeglichen wird, so würden die Teiche trockenfallen.
Auf den Verdunstungs-Tag gerechnet benötigen wir also mind. 5 l / sec. Schüttung, eher mehr. Welche echte Quellen gibt es derzeit noch im Landkreis + Stadt, die Teiche speisen und dann noch in die Bäche überlaufen? In Oberpleichfeld z.B. gibt es eine starke Quelle, aber dort wird ja auch kein Bachwasser entnommen. Warum gibt es denn bei den Teichanlagen Vorkehrungen zur Wassereinleitung aus den Bächen, wenn diese nicht genutzt werden und angebl. auch noch Wasser abgeben?
Wir sehen doch leider im Ergebnis, was unten in der Stadt Würzburg in den Bächen ankommt.
Bei deiner Aufzählung hast du leider auch Anlagen genannt die mehr Wasser in die Bäche geben als nehmen !
Mal drüber nachdenken !
Grundsätzlich dürfen gemäß den wasserrechtlichen Genehmigungsbescheiden ab einem gewissen Mindestabfluss bzw. Mindestpegelstand gar keine Entnahmen mehr erfolgen, auch nicht für diese genehmigten Entnahmen.
Es gibt nur einen Weg: Natur- und Umweltschützer müssen dies kontrollieren, insbesondere in den Abendstunden. Fotos machen, entsprechend dokumentieren und den Behörden oder der Polizei melden.
Wo sollte man gezielt hinschauen? z.B. Gartenbaubetriebe und Baumschulen, landwirtschaftliche Anbauflächen, Mühlen zur Stromgewinnung, Teiche (z.B. Maidbronn, Estenfeld, Lengfeld etc.). Entnahme immer deutlich oberhalb der Anlagen!
Es gibt bei festgelegten Restwassermengen für unsere Bäche keine Ausnahmen, auch z.B. nicht für Behörden und deren Teichanlagen.
Der Schutz der Fließgewässer hat auch gesetzlich oberste Priorität.