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Würzburg
Was Sie tun können, wenn Sie nicht in Rente gehen wollen
Viele Senioren fühlen sich zu jung für den Ruhestand: Sie wollen weiterarbeiten. Was ist beim Arbeiten im Rentenalter zu beachten? Und zahlt sich das Weiterarbeiten aus?
In Rente gehen oder weiterarbeiten? Das ist eine Frage, vor der viele Menschen irgendwann einmal stehen.
Foto: Jan Woitas, dpa | In Rente gehen oder weiterarbeiten? Das ist eine Frage, vor der viele Menschen irgendwann einmal stehen.
Claudia Kneifel
 |  aktualisiert: 10.05.2023 10:31 Uhr

Einige Menschen sehnen das Rentenalter herbei, um endlich ihren wohlverdienten Ruhestand genießen zu können. Für andere ist das Ende des Arbeitslebens so abrupt nicht denkbar oder auch nicht möglich. Sie fühlen sich noch leistungsfähig und wollen gerne weiterarbeiten. Beides ist möglich. Entweder man verschiebt die Rente oder man arbeitet auch als Rentner weiter. Im Jahr 2017 gingen mehr als 240 000 Menschen im Ruhestand einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach. Fast 980 000 Rentner hatten einen Minijob. Mehr als 411 000 Menschen im Alter über 65 Jahre waren selbständig. Das geht aus einem Report der Bundesagentur für Arbeit hervor, die im November 2018 veröffentlicht wurde.

Die meisten Rentner arbeiten aus sozialen und persönlichen Gründen. In einer Befragung durch das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) gaben über 90 Prozent der berufstätigen Rentner an, sie hätten Spaß an der Arbeit und bräuchten Kontakte zu Menschen. Fast ebenso viele nannten als Grund, sie bräuchten weiterhin eine Aufgabe. Allerdings gaben auch 53 Prozent der Männer und sogar 70 Prozent der Frauen an, sie bräuchten das Geld, wie das Forschungsinstitut der Bundesagentur für Arbeit mitteilt. Mit Matthias Degelmann, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Würzburg, haben wir über das Thema gesprochen.

Frage: Muss ich im Renternalter aufhören zu arbeiten?

Matthias Degelmann: Nein, das müssen Sie nicht. Sie dürfen auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiterarbeiten, bei Ihrem bisherigen oder auch bei einem anderen Arbeitgeber.

Der Würzburger Arbeitsrechtler Matthias Degelmann erklärt alles zum Thema Arbeiten im Rentenalter.
Foto: Silvia Gralla | Der Würzburger Arbeitsrechtler Matthias Degelmann erklärt alles zum Thema Arbeiten im Rentenalter.

Kann mein Chef verlangen, dass ich aufhöre?

Degelmann: Grundsätzlich kann der Chef nicht verlangen, dass man zu arbeiten aufhört. In den meisten Arbeitsverträgen ist allerdings geregelt, dass das Arbeitsverhältnis spätestens mit Ablauf des Monats endet, in dem der Arbeitnehmer das für ihn gesetzlich festgelegte Renteneintrittsalter vollendet hat. Wenn man keinen Arbeitsvertrag hat, läuft das Arbeitsverhältnis einfach unbefristet weiter.  

Ist in Tarifverträgen festgelegt, wann man aufhören muss?

Degelmann: In einigen Tarifverträgen ist tatsächlich genau festgelegt, wann das Arbeitsverhältnis endet. Zum Beispiel bei Lehrern: Dort endet das Arbeitsverhältnis – ohne dass es einer Kündigung bedarf – mit Ablauf des Schulhalbjahres entweder zum 31. Januar oder 31. Juli, in dem die Lehrkraft das gesetzlich festgelegte Alter zum Erreichen der Regelaltersrente vollendet hat. 

Habe ich mit zunehmendem Alter Anspruch auf eine Teilzeitstelle?

Degelmann: Jeder, der in einem Unternehmen mit mehr als 15 Mitarbeitern beschäftigt ist, hat einen Anspruch, in Teilzeit zu arbeiten. Das ist im Teilzeit- und Befristungsgesetz so festgelegt. Der Arbeitgeber kann dem Teilzeitwunsch des Arbeitnehmers nur widersprechen, wenn wichtige betriebliche Gründe dagegen sprechen. Das müsste der Arbeitgeber nachweisen und belegen. Wenn man sich für Teilzeit entschieden hat, hat man (derzeit noch) keinen Anspruch, später auf seine Vollzeit-Stelle zurückzukehren. Reduzieren geht in vielen Unternehmen grundsätzlich jederzeit; wieder mit den Stunden nach oben, geht nur mit Zustimmung des Arbeitgebers.

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Muss ich kündigen, wenn ich in Rente gehen will?

Degelmann: Wer in seinem Arbeits- beziehungsweise Tarifvertrag keine Befristung auf das reguläre Rentenalter hat, kann einfach weiterarbeiten, auch über das gesetzliche Renteneintrittsalter hinaus. Wenn dazu nichts im Vertrag steht und Sie zu dieser Frist auch keine ordentliche Kündigung bekommen, müssten Sie entweder selbst kündigen oder Sie arbeiten weiter so lange Sie möchten. Übrigens: Ihnen darf allein aufgrund Ihres Alters nicht gekündigt werden. Wäre dies der Fall, könnte hier sogar eine Altersdiskriminierung vermutet werden, was nach dem AGG (Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz) nicht nur verboten ist, sondern gegebenenfalls auch eine Schadensersatzzahlung nach sich zieht.

Kann ich als Rentner erst mal eine Pause machen und dann wieder anfangen zu arbeiten?

Degelmann: Wenn Sie erwägen, als Rentner eine Tätigkeit aufzunehmen, sollten Sie sich bei der Deutschen Rentenversicherung informieren, wie sich das auf Ihre Rentenhöhe auswirkt. Hierzu wird Ihnen die Rentenversicherung Auskunft geben und die Höhe des möglichen Hinzuverdienstes berechnen.  

Ich will länger arbeiten. Was muss ich tun?

Degelmann: Sie sollten rechtzeitig das Gespräch mit dem Chef suchen. Sonst sucht der Arbeitgeber vielleicht schon nach einem Nachfolger. 

Immer mehr Menschen gehen im Ruhestand noch einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach. Die Chancen am deutschen Arbeitsmarkt haben sich für ältere Menschen deutlich verbessert. 
Foto: Christian Charisius, dpa | Immer mehr Menschen gehen im Ruhestand noch einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach. Die Chancen am deutschen Arbeitsmarkt haben sich für ältere Menschen deutlich verbessert. 

Hat es für Arbeitgeber auch Vorteile, Rentner zu beschäftigen?

Degelmann: Ja. Erreicht der Arbeitnehmer das reguläre Rentenalter, dann spart der Arbeitgeber ab diesem Zeitpunkt die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung.

Wie viel dürfen Rentner dazu verdienen?

Degelmann: Wer offiziell in Rente geht, kann auch als Rentner weiterarbeiten. Hinzuverdienste zur Rente sind bis zum Freibetrag von 6300 Euro im Jahr – ohne Anrechnung auf die Rente – möglich. Bis zu diesem Freibetrag bleibt Ihnen die volle Rente. Alle Gehälter, die darüber liegen, werden zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet und kürzen diese. Die Rente wird dann als individuell errechnete Teilrente gezahlt. Mit dem Erreichen der Regelaltersgrenze entfallen die Hinzuverdienstgrenzen und die Rente wird in voller Höhe unabhängig vom Hinzuverdienst ausgezahlt.

Bekomme ich die Rente automatisch?

Degelmann: Nein, dazu muss zuerst ein Rentenantrag gestellt werden. Die Deutsche Rentenversicherung empfiehlt, das mindestens drei Monate vor Rentenbeginn zu erledigen.

Wann loht es sich, freiwillige Beträge in die Rentenkasse einzuzahlen?

Degelmann: Das kann sich lohnen, wenn Sie planen früher in Rente zu gehen. Denn Sie müssen mit Rentenabschlägen rechnen. Jeder Monat vorgezogenen Rente führt zu einem Rentenabschlag von 0,3 Prozent. Wer diese Abschläge ausgleichen möchte, kann ab dem 50. Lebensjahr freiwillige Sonderzahlungen in die Rentenkasse leisten. Die Höhe der Sonderzahlungen, erfahren Sie von der Deutschen Rentenversicherung. Man sollte sich das vorher genau durchrechnen lassen.

Ist die Rente steuerpflichtig?

Degelmann: Renten sind grundsätzlich steuerpflichtiges Einkommen, aber nicht jeder Rentner muss Steuern bezahlen. Je später man in Rente geht, desto höher ist der steuerpflichtige Anteil der Rente. Der Besteuerungsanteil steigt von Jahr zu Jahr – wer 2019 in Rente geht, hat einen Besteuerungsanteil von 78 Prozent. Wenn Sie 2040 oder später in Rente gehen, müssen Sie Ihre Rente voll versteuern.

Rente und Hinzuverdienst
So wird geprüft: Zunächst teilen Sie Ihrem Rentenversicherungsträger mit, dass Sie in Kürze eine Beschäftigung aufnehmen und wie viel Sie voraussichtlich verdienen werden. Dieser berechnet anhand Ihres Hinzuverdienstes die Rentenhöhe für das laufende Kalenderjahr und für die Zeit bis zum 30. Juni des Folgejahres. Es wird eine Prognose erstellt. Im Folgejahr wird verglichen, ob Ihr erzielter Hinzuverdienst mit dem voraussichtlichen Hinzuverdienst übereingestimmt hat. Dieses Verfahren nennt sich Spitzabrechnung. Stimmen die Beträge nicht überein, wird die Rente rückwirkend neu berechnet. Ergibt sich nun eine Überzahlung, müssen Sie diese zurückzahlen. War die Rente bisher zu niedrig festgesetzt, bekommen Sie die Nachzahlung ausgezahlt. Dann wird eine neue Prognose erstellt.
Haben Sie Fragen zur Rente? Dann können Sie beim kostenlosen Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung anrufen: Dort beantworten Experten alle Fragen rund um Prävention, Reha, Rente oder Altersvorsorge. Telefon (0800) 10 00 48 00.
Mit acht Beratungsstellen und zahlreichen Sprechtagen stehen die Experten der Deutschen Rentenversicherung Nordbayern in ganz Unterfranken zur Verfügung. Auch die über 100 ehrenamtlich tätigen Versichertenberater helfen Ihnen weiter. Die zum eigenen Wohnort nächstgelegene Auskunftsstelle findet man in Internet und kann dort einen Termin vereinbaren unter www.deutsche-rentenversicherung-nordbayern.de
Auch das Bürgertelefon des Bundesministerium für Arbeit und Soziales ist für Fragen zur Rente geschaltet unter der Telefonnummer (030) 221911001.
 
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