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Würzburg
Altersrentner: So viel können Sie hinzuverdienen
Rente beziehen und weiter arbeiten: Experte Thomas Brendler von der Deutschen Rentenversicherung Nordbayern erklärt, was dabei zu beachten ist.
Nicht jeder will oder kann den Ruhestand einfach nur genießen. Immer mehr Rentner arbeiten weiter. 
Foto: Andrea Warnecke, dpa | Nicht jeder will oder kann den Ruhestand einfach nur genießen. Immer mehr Rentner arbeiten weiter. 
Claudia Kneifel
 |  aktualisiert: 27.04.2023 07:55 Uhr

Reicht meine Rente im Alter? Wie viel darf ich als Rentner dazuverdienen? Was bringt das neue Flexirentengesetz? Rente und Minijob - was muss ich beachten? Seit 1. Januar 2017 gelten die neuen Regeln zur Flexirente. Sie sollen den Übergang vom Arbeitsleben in den Ruhestandvariabler gestalten. Thomas Brendler ist Berater bei der Deutschen Rentenversicherung Nordbayern in Würzburg. Er erklärt, für wen sich die Teilrente lohnt und für wen nicht.

Ich erreiche in diesem Jahr mein reguläres Rentenalter, möchte aber noch bis Ende des nächsten Jahres weiterarbeiten. Wie wirkt sich das auf meine Rente aus?

Thomas Brendler: Wenn Sie weiter arbeiten und Ihre Rente erst später in Anspruch nehmen, hat das zwei Vorteile. Einerseits erhöht sich Ihr Rentenanspruch durch die weiteren Beitragszahlung und andererseits bekommen Sie auf Grund des späteren Rentenbeginns einen Rentenzuschlag. Dieser beträgt für jeden Monat ab der Regelaltersgrenze, in dem Sie keine Rente beziehen, 0,5 Prozent, bei einem Jahr also sechs Prozent.

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Ich wurde im Februar 1958 geboren. Ab wann kann ich frühestmöglich in Rente gehen?

Brendler: Ihr frühester Rentenbeginn ist der 1. März 2021. Wenn Sie bis dahin 35 Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind, können Sie die "Altersrente für langjährig Versicherte" in Anspruch nehmen. Diese ist allerdings mit Abschlägen verbunden. 

Wieviel kann ich bei der Rente dazuverdienen?

Brendler: Wer die sogenannte Regelaltersgrenze erreicht hat, darf zur gesetzlichen Rente unbegrenzt etwas dazuverdienen. Wer jünger ist und bereits eine volle Rente bekommt, muss die Hinzuverdienstgrenze von 6300 Euro im Jahr beachten. Die vorher geltende monatliche Grenze von 450 Euro gibt es nicht mehr. Der über den Betrag von 6300 Euro hinausgehende Verdienst wird zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet. Beispiel: Claudia M. bezieht eine vorgezogene Altersrente. Sie verdient von Januar bis August monatlich 600 Euro zu ihrer Rente dazu, das sind im Jahr 4800 Euro. Die jährliche Hinzuverdienstgrenze von 6300 Euro ist eingehalten, die Rente wird nicht gekürzt.

Wie sieht es bei der Witwenrente aus?

Brendler: Witwen und Witwer dürfen in den alten Bundesländern bis zu 845,59 Euro netto zusätzlich zu ihrer Hinterbliebenenrente verdienen, in den neuen Bundesländern 810,22 Euro. Bekommen sie mehr, werden 40 Prozent des übersteigenden Betrags von der Rente abgezogen. Ein Beispiel: Eine Witwe verdient zu ihrer Rente 945,59 Euro zusätzlich. Sie überschreitet den Freibetrag also um 100 Euro. Davon 40 Prozent sind 40 Euro. Um diesen Betrag kürzt sich also ihre Witwenrente.

Thomas Brendler ist Experte bei der Rentenversicherung Nordbayern in Würzburg.
Foto: Thomas Obermeier | Thomas Brendler ist Experte bei der Rentenversicherung Nordbayern in Würzburg.

Muss ich als Bezieher einer Altersrente auch Beiträge zur Rentenversicherung zahlen?

Brendler: Ja, bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze besteht grundsätzlich weiter Versicherungspflicht. Die gezahlten Beiträge erhöhen dann bei Erreichen der Regelaltersgrenze einmalig die Altersrente. Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat, muss keine Beiträge mehr zur Rentenversicherung zahlen. Wenn Sie noch arbeiten, können Sie mit Ihrem Arbeitgeber vereinbaren, dass er nicht nur seinen Anteil, sondern auch für Sie Beiträge an die Rentenversicherung abführt. Diese Beiträge erhöhen dann regelmäßig zum 1. Juli des Folgejahres Ihre Rente. Bleibt es nur bei den Pflichtbeiträgen des Arbeitgebers, gehen dessen Beiträge in den großen Topf der Versichertengemeinschaft und erhöhen Ihre Rente nicht.

Lohnt sich eine Beitragszahlung auch bei einem Minijob?

Brendler: Wer weiter Beiträge bezahlt, dessen Rente steigt. Ein Beispiel: David E. übt neben seiner Rente vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2019 einen Minijob mit einem monatlichen Verdienst von 450 Euro aus. Hierauf hat er Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung in Höhe von insgesamt 194 Euro gezahlt. Ab 1. Juli 2020 würde sich seine Rente daher nach heutigen Werten um knapp 5 Euro monatlich erhöhen.

Ist die Rente steuerpflichtig?

Brendler: Renten sind grundsätzlich steuerpflichtiges Einkommen, aber nicht jeder Rentner muss Steuern bezahlen. Je später man in Rente geht, desto höher ist der steuerpflichtige Anteil der Rente. Der Besteuerungsanteil steigt von Jahr zu Jahr – wer 2019 in Rente geht, hat einen Besteuerungsanteil von 78 Prozent. Wenn Sie 2040 oder später in Rente gehen, müssen Sie Ihre Rente voll versteuern. 

Müssen Rentner auch Sozialabgaben zahlen?

Brendler: Im Ruhestand sind Sie kranken- und pflegeversichert wie in Ihrem bisherigen Erwerbsleben.

Beratungsangebot der Deutschen Rentenversicherung
Haben Sie Fragen zu Ihrer Rente? Dann können Sie beim kostenlosen Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung anrufen: Dort beantworten Experten alle Fragen rund um Prävention, Reha, Rente oder Altersvorsorge. Telefon (0800) 10 00 48 00.
Mit acht Beratungsstellen und zahlreichen Sprechtagen stehen die Experten der Deutschen Rentenversicherung Nordbayern in ganz Unterfranken zur Verfügung. Auch die über 100 ehrenamtlich tätigen Versichertenberater helfen Ihnen weiter. Die zum eigenen Wohnort nächstgelegene Auskunftsstelle findet man in Internet und kann dort einen Termin vereinbaren unterwww.deutsche-rentenversicherung-nordbayern.de
Telefonaktion: Am Donnerstag, 28. Februar, findet bei der Main-Post eine Telefonaktion zu allen Fragen rund um die Rente statt. Vier Experten der Deutschen Rentenversicherung sitzen von 10 bis 12 Uhr bei uns am Telefon, um all Ihre Fragen zum Rentenbeginn, zu Hinzuverdienstgrenzen, zur Reha und vielem mehr zu beantworten.

Bei der Frage, wie viel man als Rentner dazu verdienen kann, hatte sich in der ersten Version ein Fehler eingeschlichen. Wir haben den Fehler korrigiert.

 
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  • nilpferd48
    wie halt immer, hier nur Halbwahrheiten weil nicht ausreichend informiert. Mehr sag
    i net .
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  • Lebenhan1965
    Diese Zuverdienstgrenze gilt nicht

    wenn der Rentner die reguläre Altersrente bezieht, also mit 65 + X in Rente gegangen ist. Dann werden bei x-beliebigem Zuverdienst keine Kürzungen an der Rente vorgenommen.

    Weshalb werden hier Halbwahrheiten verbreitet.
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  • ammi187@gmail.com
    Regierung trägt Schuld an der Altersarmut, der arme Rentner will was hinzuverdienen und bekommt dann noch die Rente gekürzt. Die Politiker beziehen fett Beamten Pensionen. Na Mahlzeit, armes Deutschland.
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  • pmueller55
    Wieder mal typisch deutsch, komplizierter geht es nicht.
    Ich war bei der Rentenversicherung, Aussage vom Mitarbeiter: was ich ihnen heute sage ist morgen schon falsch. Soviel zu diesem Thema. Kann man nicht einmal eine klare Richtlinie schaffen. Alleine die Steuerabgaben sind für viele Rentner ein Buch mit sieben Siegeln. Warum kann nicht wie beim Gehalt die Steuer monatlich abgezogen werden. Dann weiß man was man verbrauchen kann.
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  • al-holler@t-online.de
    ... villeicht waren Sie beim falschen.....
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  • jebusara@web.de
    ...oder bei einem der ehrlich sagt wie es ist...
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