
Dass sie gerade vergewaltigt wurde, ist der Jugendlichen nicht bewusst. Die 16-Jährige konnte vor einem Bekannten fliehen. Nur mit einem Pullover bekleidet klingelt sie mitten in der Nacht irgendwo in Würzburg in der Nachbarschaft an einer Tür und bittet um Hilfe. Die Bewohner verständigen die Polizei. "Ich wollte das nicht mit mir machen lassen", sagt die 16-Jährige dem Beamten am Telefon. Ein junger Mann habe "versucht", sie zu vergewaltigen. Sie habe ihm daraufhin mit einem Messer in den Hals gestochen.
Wenige Straßen weiter telefoniert dieser junge Mann mit dem Rettungsdienst, er fürchtet um sein Leben. Blut rinnt seinen Hals herab. Eine Hauptvene wurde fast vollständig durchtrennt. Er überlebt und wird im Mai 2024 von der Kriminalpolizei vernommen. "Es zählt doch gar nicht als Vergewaltigung, wenn ich gar nicht ganz drin war", soll der damals 21-Jährige einem Polizisten zufolge gesagt haben.
Auch der junge Mann ist sich offenbar nicht im Klaren darüber, dass er die 16-Jährige vergewaltigt hat. Knapp ein Jahr später sitzt er als Angeklagter vor Richtern des Landgerichts Würzburg.
Verurteilt am Landgericht Würzburg: Angeklagter muss mehr als fünf Jahre ins Gefängnis
Der Staatsanwaltschaft zufolge hat der Beschuldigte die Jugendliche mit einem Messer bedroht und drang dann mit dem Finger in ihre Vagina ein. Der damals 21-Jährige gesteht dies vor Gericht. Juristisch ist der Fall eindeutig: Es war eine Vergewaltigung, nicht nur ein Versuch. Der Angeklagte wird zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und zehn Monaten verurteilt. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.
Vergewaltigung wird von Juristen definiert als "sexuelle Handlung, bei der der Täter mit dem Opfer den Beischlaf vollzieht oder vollziehen lässt oder ähnliche sexuelle Handlungen an dem Opfer vornimmt oder von ihm vornehmen lässt, die dieses besonders erniedrigen, insbesondere wenn sie mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind", erklärt Oberstaatsanwalt Tobias Knahn. Eine sexuelle Handlung ist dabei ein Tun, das "unmittelbar der Befriedigung geschlechtlicher Bedürfnisse eines Menschen dient".
Kommt es bei sexuellen Übergriffen – also bei sexuellen Handlungen gegen den erkennbaren Willen des Opfers – zu einem Eindringen in den Körper des Opfers oder auch des Täters (!), ist dies juristisch eine Vergewaltigung. "Im Gegensatz zum allgemeinen Sprachgebrauch muss dabei keine körperliche Gewalt angewendet werden", erklärt Knahn. Eine Vergewaltigung könne auch dann vorliegen, wenn das Eindringen mit einem Finger oder einem Gegenstand geschehe und das Opfer dadurch "besonders erniedrigt" würde. Bei vaginalem und analem Eindringen sei dies meistens der Fall, sagt der Würzburger Oberstaatsanwalt.
Beratungsstellen verweisen auf Problematik im Sprachgebrauch und öffentlichen Bild
Doch landläufig ist der Begriff nicht so weit gefasst. Katja Grieger vom Bundesverband der Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe (bff) kennt das Problem aus der praktischen Erfahrung im Umgang mit Betroffenen von sexualisierter Gewalt.
Im allgemeinen Sprachgebrauch und dem öffentlichen Bewusstsein sei mit "Vergewaltigung" fast immer das Eindringen mit dem Penis in eine Vagina gemeint. "Auch in Fernsehkrimis ist das die gängige Beschreibung einer Vergewaltigung", sagt die Sprecherin. Der Verband der Frauenberatungsstellen wolle diesem Bild mit Aufklärung entgegenwirken, weil eine Vergewaltigung als Ausprägung der sexualisierten Gewalt auch andere Formen annehmen könne.
Verband: Juristische Definition ist für Betroffene zunächst zweitrangig
Häufig kämen Frauen zu einer Beratungsstelle und sagten "Mir ist da was passiert". Da sei die juristische Definition zunächst zweitrangig, sagt Grieger. In einem ersten Schritt gehe es darum, für sich selbst eine Begriffsbestimmung dafür zu finden und daraus weitere Schritte abzuleiten. Die Verbandssprecherin sagt: "Beratungsstellen und Frauennotrufe stehen den Betroffenen in den unterschiedlichen Ausprägungen von sexualisierter Gewalt zur Seite."
Was Voreingenommenheit und das völlige Fehlen jeglicher Supervision und Reflexion anrichten kann, beleuchtet seit einigen Wochen bereits der aktuell kursierende Justizskandal um "Josephine R." - völlig unschuldige Leute zu Sicherungsverwahrung/Haft verurteilt!
U.a. der Spiegel-Bericht vom 30.03.25 ist ein erschreckendes Zeugnis, was es für Folgen haben kann, wenn Aktivistinnen oder Staatsanwältinnen nicht einmal mehr auf die Polizei hören:
"Sie erfand Vergewaltigungs- und Foltervorwürfe, brachte ihre Eltern ins Gefängnis. Die Geschichte der Josephine R. klang schon immer unglaublich. Und dennoch glaubten Anwälte und Richter ihr, jahrelang. Wie konnte das passieren?"....
Bevor es zu einem Urteil des Gerichts kommt, gibt es Ermittlungen durch Polizei, Maßnahmen gegen Betroffene wie Durchsuchung, Beschlagnahme ggf. Untersuchungshaft - die Staatsanwaltschaft ist Herrin des Verfahrens.
Ggf. wird bereits nach Strafanzeige oder Festnahme durch die Medien berichtet.
Das bedeutet, mitunter ist bereits der Ruf und die Reputation, die berufliche Existenz von Betroffenen/Angeklagten bereits zerstört bevor das Verfahren zugelassen wird geschweige denn eine gerichtliche Aufklärung erfolgt.
Darum geht es - und da ist es schon relevant, was genau hier als "Vergewaltigung" verfolgt und dargestellt wird....
Denn irgendwann ist für Betroffene fast schon egal, ob es zu einem "Freispruch" kommt - weil die Schädigungen längst eingetreten sind.
Das ist aber auch wieder ein ganz blöder Zufall, dass ausgerechnet in diesem Kontext der zuständige Mitarbeiter fürs Gendern (es fehlt "die Täterin") im Urlaub ist.
...."Laut Anklageschrift soll er sich bei dem Grillfest, bei dem auch Alkohol getrunken wurde, während eines Lagerfeuers an zwei volljährigen und einem minderjährigen Auszubildenden vergangen haben. Bei allen dreien habe er den Überraschungsmoment ausgenutzt, als sie in gebeugter Haltung aufs Handy blickten."....
Das ist für niemanden begreifbar zu machen, dass dies eine "Vergewaltigung" sein soll, auch wenn - was ja offenbar der "Clou" der Vorwürfe sein soll - der Angeklagte "irgendwie" hier, alle vollständig bekleidet auf einem Fest, eine Hand in die Hose geschoben worden sein soll (?), wie nach langem Hin und Her zu erfahren war.
Genau darum geht es ja. "Eindringen" ist etwas völlig anderes.
Wer als Mann diese Realitäten verzerrt und dieses schäbige Märchen verbreitet, man stünde als Mann stets mit einem Bein im Knast, stellt auch ganz ohne Unterstellung offen die eigene, durch männliche Privilegien getrübte Perspektive zur Schau.