Vor einer Woche hatten zwei Grundschülerinnen und ihr Vater per Eilantrag versucht, die Maskenpflicht an Bayerns Schulen zu kippen. Es war nicht der erste Versuch dieser Art, und wieder lehnte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof ab. Das Tragen einer Maske sei den Schülern grundsätzlich zumutbar: Anhand der Datenlage lasse sich "auch bei jüngeren Schülern nicht ausschließen, dass sie sich mit dem Virus infizieren oder die Infektion an andere weitergeben", begründete der Gerichtshof in einer Pressemitteilung die Entscheidung. Allerdings solle den Schülern während der Pausen im Freien und unter Einhaltung des Mindestabstandes eine Tragepause ermöglicht werden.
Anlass des Eilantrags: die Corona-Regelungen, die seit den Herbstferien an Bayerns Schulen gelten. Der Drei-Stufen-Plan, der sich an der Sieben-Tage-Inzidenz eines Landkreises orientiert hatte, wurde außer Kraft gesetzt. Allein aufgrund eines bestimmten Inzidenzwertes können an den Schulen keine Maßnahmen angeordnet oder aufgehoben werden.
Vielmehr sollen seit vergangenem Montag alle Schüler aller Jahrgangsstufen eine Maske tragen - auch im Unterricht, auch am Sitzplatz. Ausnahmen kann allenfalls die zuständige Kreisverwaltungsbehörde in begründeten Einzelfällen genehmigen - und dies nur für einzelne Schulen. Das ergibt sich aus dem neuen Rahmenhygieneplan des Kultusministeriums.
Grundschüler müssen immer Masken tragen
Weil nun auch Grundschüler ständig eine Maske tragen müssen, sind beim Bayerischen Elternverband zahlreiche Proteste eingegangen. "Natürlich ist es für Menschen jeden Alters nicht schön, eine Maske tragen zu müssen", schreibt der Verband dazu in einer Mail an diese Redaktion. "Und gerade bei sehr jungen Kindern, wo die Mimik besonders wichtig für die Verständigung ist, ist das schon auch durchaus problematisch."
Beim genauen Lesen des Hygieneplans finde man so viele Ausnahmemöglichkeiten, "dass wir der Ansicht sind, man muss die Schüler nicht mit den Masken quälen", so der Verband weiter. "Unser Rat an die Eltern ist, sich im Elternbeirat und zusammen mit der Schulleitung auf die Anwendung bestimmter Ausnahmen zu verständigen."
Wie sieht die Umsetzung der Regeln in Unterfrankens Schulen aus?
An unterfränkischen Schulen bedeuten die neuen Regelungen in der Praxis offenbar kaum spürbare Änderungen. Thorsten Stöhr, Schulleiter der Johann-Rudolph-Glauber-Realschule in Karlstadt (Lkr. Main-Spessart), berichtet beispielsweise, dass seit Ende Oktober an seiner Schule ohnehin einen Maskenpflicht galt. Der Grund: ein Lehrer war mit dem Coronavirus infiziert gewesen und der Inzidenzwert gestiegen. "Die neuen Regeln wurden in das bestehende Hygienekonzept eingearbeitet", sagt Stöhr. Die einzige Neuerung an der Schule sei der vorgeschriebene Mindestabstand bei Gruppenarbeiten.
Ein ausgeklügeltes Pausensystem hatte die Karlstadter Realschule schon vor dem Corona-Fall eingeführt: Es gibt zwei Pausenhöfe, je einen teilen sich die Klassen einer Jahrgangsstufe. Die Pausenzeiten sind versetzt, sodass nicht alle Schüler gleichzeitig draußen sind. Was der Schulleiter indes beobachtet: dass Eltern vermehrt ihre Kinder vom Sportunterricht mit Maske befreien.
Schüler haben schon vorher Masken getragen
Auch an der Adalbert-Stifter-Grundschule in Würzburg hat sich laut Rektorin Bettina Wohlleber mit der Einführung der neuen Regelungen nach den Herbstferien nicht viel geändert. "Die Schüler und Lehrer haben schon vor den Ferien auch bei uns in der Grundschule Maske getragen", berichtet sie. Zusätzlich gelten die Standard-Hygieneregeln: 1,5 Meter Abstand zwischen den Kindern, regelmäßiges Lüften, Händewaschen.
Bettina Wohlleber beklagt, dass durch die Maßnahmen einiges an Unterrichtszeit verloren gehe und das Miteinander fehle: der Morgenkreis, das Singen, die Ausflüge – alles, was normalerweise das Schulleben ausmache. "Die Schüler kommen mit den Masken gut zurecht und setzen sie zuverlässig auf", sagt die Rektorin. Und seitens der Eltern erfahre die Schule große Unterstützung, Krankmeldungen und Testungen "werden mit großer Sorgfalt gehandhabt".
Was die Pausen betrifft, habe das Franken-Landschulheim Schloss Gaibach (Lkr. Kitzingen) einen Vorteil, sagt Schulleiter Bernhard Seißinger: "Jede Klasse hat ihre eigene Abteilung im Schlosspark." Ein Luxus - "und das nutzen wir auch aus". Klagen über die Maskenpflicht gebe es an der Einrichtung, zu der Gymnasium und Realschule gehören, wenig. Inzwischen habe sich da eine gewisse Selbstverständlichkeit eingestellt. Auch der Internatsbetrieb läuft laut Seißinger normal weiter – mit klarer Strategie wie feste Tischgemeinschaften und Essen in Schichten. Und für den Schulbetrieb gilt: "Das mit dem Lüften ziehen wir gnadenlos durch." Sein Landschulheim habe bisher ziemlich Glück gehabt, lautet die Bilanz des Schulleiters, "aber das Glück will auch verdient sein".
Während Grundschüler bei leichten Erkältungssymptomen am Unterricht teilnehmen können, sollen ältere Schüler erst wieder in die Schule dürfen, wenn nach mindestens 48 Stunden ab Auftreten der Symptome kein Fieber entwickelt wurde und im häuslichen Umfeld keine Erwachsenen an Erkältungssymptomen leiden beziehungsweise eine Coronainfektion ausgeschlossen wurde.
Der Grund für die Unterscheidung? Aktuell spreche vieles dafür, dass Kinder bis zu einem Alter von zehn bis zwölf Jahren das Virus seltener als Erwachsene oder Jugendliche auf andere übertragen, erklärt das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) auf Nachfrage.
Hinweis: In einer vorherigen Version des Artikels hieß es, Schüler weiterführender Schulen müssten bei leichten, neu aufgetretenen Symptomen wie Schnupfen ohne Fieber und gelegentlichem Husten mittels eines Attests oder eines negativen Coronatests ihr Gesund-sein belegen, bevor sie wieder in die Schule gehen. Diese Information ist veraltet, der Rahmenhygieneplan wurde derweil aktualisiert. Wir haben den Artikel entsprechend angepasst. Wir bitten, den Fehler zu entschuldigen.