zurück
Würzburg
Verlängerung bis 31. Januar: Bisher haben nicht mal 50 Prozent ihre Grundsteuererklärung abgegeben
Am 31. Januar 2023 muss jeder Immobilienbesitzer seine Grundsteuererklärung abgegeben haben. Wer das digital machen möchte, hat aber nicht mehr viel Zeit.
Wer noch keinen Elster-Zugang hat, muss sich jetzt sputen, wenn er seine Grundsteuererklärung über dieses Portal abgeben möchte.
Foto: Marijan Murat, dpa | Wer noch keinen Elster-Zugang hat, muss sich jetzt sputen, wenn er seine Grundsteuererklärung über dieses Portal abgeben möchte.
Folker Quack
 |  aktualisiert: 08.02.2024 12:05 Uhr

Die Abgabe der Grundsteuererklärung wurde auf den 31. Januar 2023 verschoben. Bis dahin aber müssen alle Immobilienbesitzerinnen und -besitzer ihre Grundsteuererklärung beim zuständigen Finanzamt abgegeben haben. Eine Nachfrage dieser Redaktion beim Bayerischen Landesamt für Steuern hat ergeben, das aktuell erst 46,5 Prozent aller Abgabepflichtigen ihre Grundsteuererklärung abgegeben haben (Stand 15. Dezember 2022). Gut die Hälfte muss also noch tätig werden - und dazu bleibt nicht mehr viel Zeit.

Wer muss eine Grundsteuererklärung abgeben?

Alle, die zum Stichtag 1. 1. 2022 Eigentümerin oder Eigentümer einer Immobilie, eines Grundstücks oder eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft waren. Das gilt auch für mit Erbbaurecht belastete Grundstücke oder für Gebäude auf fremdem Boden. Es genügt, Miteigentümerin oder Miteigentümer zu sein. Sie alle sind verpflichtet, bis 31. Januar 2023 eine Grundsteuererklärung abzugeben, teilt die Bayerische Finanzverwaltung mit. Das gelte übrigens auch dann, wenn die Immobilie inzwischen verkauft wurde. Entscheidend ist, wer am 1. 1. 2022 Eigentümer war. 

Die Grundsteuererklärung betrifft auch Rentnerinnen und Rentner, die ansonsten gar nicht mehr steuerpflichtig sind. Der Würzburger Steuerberater Erwin Rumpel von der Ecovis Steuerberatungsgesellschaft sagt, dass gerade ältere Grundstückseigentümer oft davon ausgingen, nichts mehr beim Finanzamt einreichen zu müssen. Das sei hier aber nicht der Fall.

Warum müssen Grundsteuerpflichtige jetzt schnell handeln?

Wer seine Grundsteuererklärung über das Portal "Elster" der Finanzverwaltung abgeben möchte - und das sei, so Steuerberater und Rechtsanwalt Detlef Mayer-Rödle, schon allein wegen der dortigen Ausfüllhilfen und Videos sinnvoll -, sollte sich jetzt schnell einen Zugang zum Elster-Portal beschaffen. Hierfür ist ein per Post versandter Aktivierungscode notwendig, daher kann die Anmeldung zwei Wochen und über die Feiertage auch bis zu drei Wochen dauern. Es gibt allerdings auch online auszufüllende Formulare auf https://www.grundsteuer.bayern.de/ und handschriftlich auszufüllende Formulare bei allen Finanzämtern.   

Verlängerung bis 31. Januar: Bisher haben nicht mal 50 Prozent ihre Grundsteuererklärung abgegeben

Wird die Frist noch einmal verlängert?

Davon ist derzeit nicht auszugehen. Der Würzburger Steuerberater Frank Rumpel empfiehlt eine individuelle Fristverlängerung zu beantragen, wenn man es definitiv zum 31. Januar 2023 nicht schaffe. Die Finanzverwaltung weist darauf hin, dass in begründeten Fällen das zuständige Finanzamt auf Antrag eine Fristverlängerung im Einzelfall gewähren könne.

Was kann passieren, wenn man die Erklärung nicht rechtzeitig abgibt?

Das Bayerische Landesamt für Steuern teilt auf Nachfrage mit, dass die Grundsteuer – wie alle anderen Steuerarten – auf einer gesetzlichen Grundlage beruhe und die Erklärungsabgabe grundsätzlich verpflichtend sei. Die Abgabefrist sei bundeseinheitlich abgestimmt. Bei Nichtabgabe der Erklärung könnten eine Reihe von Maßnahmen (Bußgelder, Verspätungszuschläge etc.) verhängt werden. Dabei werde aber die "Angemessenheit" und "Verhältnismäßigkeit" genauso berücksichtigt wie die Tatsache, dass es sich bei der Grundsteuer um neues Recht handele.

Welche Zwangsmaßnamen können drohen?  

Der Würzburger Steuerberater und Rechtsanwalt Detlef Mayer-Rödle sagt, die Abgabe der Steuererklärung könne mit einem Zwangsgeld durchgesetzt werden. Dies dürfe 25.000 Euro nicht übersteigen, eine mehrfache Festsetzung sei aber möglich. Erfahrungsgemäß würden Zwangsgelder aber erst nach mehrfacher ergebnisloser Aufforderung festgesetzt - "beginnend mit moderaten Beträgen, die bei fortgesetzter Verweigerung aber durchaus empfindliche Höhen erreichen können". 

Bei verspäteter und nicht ausreichend entschuldigter Abgabe könnten zudem Verspätungszuschläge von 25 Euro pro angefangenem Monat drohen, sagt Steuerberater Detlef Mayer-Rödle. Außerdem könne das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen dann auch schätzen. Dies befreie aber nicht von der Erklärungspflicht.

 
Themen & Autoren / Autorinnen
Heuchelhof
Schweinfurt
Würzburg
Folker Quack
Erwin Rumpel
Finanzamt Würzburg
Finanzämter
Grundsteuern
Immobilienbesitzer
Steuerberater
Steuerberatungsgesellschaften
Lädt

Damit Sie Schlagwörter zu "Meine Themen" hinzufügen können, müssen Sie sich anmelden.

Anmelden Jetzt registrieren

Das folgende Schlagwort zu „Meine Themen“ hinzufügen:

Sie haben bereits von 50 Themen gewählt

bearbeiten

Sie folgen diesem Thema bereits.

entfernen
Kommentare
Aktuellste
Älteste
Top
  • G. L.
    Dann wünsche ich eine gute Reise. Hier werden Sie sicherlich nicht vermisst.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • G. L.
    Liebe MP, das war die Antwort zu EOS123x.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • f. h.
    Die gehen mir (uns) sowas auf den Zeiger wenn wir schon Finanzamt, Steuer und und hören, alles super alles klasse wir machen mit unserer Einkommenssteuer von 2017 immer noch herum, den sch..... Elster zugangsdaten haben wir auch noch nicht bekommen die Antworten auf keine Mail anrufe, jaja das kann dauern wir sind überlastet, wir könnten.........
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • M. H.
    Irgendwas hat man da bei der Digitalisierung falsch verstanden. Es ist tatsächlich eine Frechheit, dass ca. 30 Millionen Immobilienbesitzer in Deutschland Daten in ein digitales Formular eintragen sollen, das von für Laien unverständlichen Fachbegriffen nur so strotzt, bloß weil z.B. Behörden wie das Grundbuchamt und das Finanzamt, die tatsächlich (fast) alle Informationen haben, nicht in der Lage sind, ihre Daten digital auszutauschen. Wenn man bestimmte Daten zu seinem Grundstück nicht kennt, wird tatsächlich empfohlen, die beim Grundbuchamt anzufordern. Millionen Betroffene fordern die Daten beim Grundbuchamt an, tragen sie in ihre Formulare ein und geben das dann weiter ans Finanzamt. So geht Digitalisierung??
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • Veraltete Benutzerkennung
    Gemach, gemach. Es gibt bestimmt noch eine Verlängerung ...
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • H. A.
    Die Grundsteuer ist in meinen Augen nichts weiter wie eine ABM Maßnahme beim Finanzamt. Alles, aber auch wirklich alles weiß das Finanzamt über einen, von daher ist es eine Frechheit wie der Bürger hier wieder einmal gegängelt werden. Ganz schlimm finde ich diese Drohungen, aber Wehe man braucht was von denen, da kann man warten bis man schwarz wird. Für mich die überflüssigste Behörde überhaupt.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • W. T.
    Und von den 46,5 Prozent sind viele falsch da oftmals nicht mal die fragen verstanden werden.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • H. K.
    Kein Wunder @walters.
    Mich als noch relativ jungen Menschen überfordert ja schon jedes Jahr aufs Neue die normale Steuererklärung. Da muss ganz, ganz dringend reformiert und vereinfacht werden, damit auch Ottonormalbürger mit klarkommen kann!
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • A. H.
    @Thurney: Frage: Muss man Sie da jetzt bewundern, dass sie es als "noch relativ (hm, was is das?) junger Mnsch" geschaftt haben oder bedauern, weil Sie schon die normale Steuererklärung überfordert??
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • W. V.
    Über Elster sollte die Einkommensteuererklärung doch einfacher gehen, zumal man vor dem Abschicken auf Fehler hingewiesen wird. Nur bis man bei Elster angemeldet ist, ist etwas umständlich.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • E. W.
    In einem digitalen Enwicklungsland ist das unvermeidbar.

    Bin mal gespannt, was bei den vielen Einsprüchen und Gerichtsverfahren gegen dieses Bürokratiebeschäftungs- und Geldeintreibeprogramm herauskommt.

    Ich überlege ernsthaft meine Immobilien zu verkaufen und meinen Lebensabend sorgenfrei unter Palmen zu verbringen.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • L. W.
    @ eos123456

    Und tschüss.

    Ob Sie es aber anderswo wirklich besser haben werden steht auf einem anderen Blatt.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • E. W.
    Mein Kontostand sagt: "Ja".
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • Veraltete Benutzerkennung
    Der Kommentarstrang mit Ihrem Kommentar bzw. Ihrer Antwort wurde gesperrt, da der Ausgangskommentar gegen unsere Kommentarregeln verstoßen hat. Wir bitten um Ihr Verständnis.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • E. W.
    Der Kommentarstrang mit Ihrem Kommentar bzw. Ihrer Antwort wurde gesperrt, da der Ausgangskommentar gegen unsere Kommentarregeln verstoßen hat. Wir bitten um Ihr Verständnis.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • Veraltete Benutzerkennung
    Der Kommentarstrang mit Ihrem Kommentar bzw. Ihrer Antwort wurde gesperrt, da der Ausgangskommentar gegen unsere Kommentarregeln verstoßen hat. Wir bitten um Ihr Verständnis.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • E. W.
    Der Kommentarstrang mit Ihrem Kommentar bzw. Ihrer Antwort wurde gesperrt, da der Ausgangskommentar gegen unsere Kommentarregeln verstoßen hat. Wir bitten um Ihr Verständnis.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • Veraltete Benutzerkennung
    Der Kommentarstrang mit Ihrem Kommentar bzw. Ihrer Antwort wurde gesperrt, da der Ausgangskommentar gegen unsere Kommentarregeln verstoßen hat. Wir bitten um Ihr Verständnis.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • G. L.
    Schön geerbt, kaum Steuern bezahlt und dann den Dicken machen?
    China ist digital hoch entwickelt, das wäre sicher etwas für Sie.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • E. W.
    Als Ruheständler bin ich flexibel. Auch in China gibt es sicher schöne Locations um einen geruhsamen Lebensabend zu genießen. Alters-Bezüge werden dann halt in Renminbi überwiesen und ausgezahlt.

    Aber rein von der persönlichen Vorliebe her, schwebt mir eher die Karibik vor.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten