Die Staatsanwaltschaft Erfurt hat Anklage gegen den Weimarer Amtsrichter Christian Dettmar wegen des Verdachts der Rechtsbeugung erhoben. Dettmar hatte im vergangenen Jahr mit einem Beschluss versucht, die Maskenpflicht an Thüringer Schulen aufzuheben. Im Vorfeld soll er sich unter anderem unrechtmäßig mit der Würzburger Professorin Ulrike Kämmerer abgesprochen haben, die als Gutachterin an dem Verfahren beteiligt war und entgegen anderslautender Fakten die Tauglichkeit von PCR-Tests in der Corona-Pandemie geleugnet hatte.
Laut Pressemeldung der Staatsanwaltschaft Erfurt soll der Amtsrichter "sichergestellt haben, dass die Ergebnisse der später in Auftrag gegebenen Sachverständigengutachten seinen Vorstellungen entsprechen". Dettmar "soll sich dabei bewusst und in schwerwiegender Weise von Recht und Gesetz entfernt haben, um die angebliche Unwirksamkeit und Schädlichkeit staatlicher Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie öffentlichkeitswirksam darzustellen".
Würzburger Professorin ist laut Webseite Mitglied in "Querdenker"-Verein
Wie diese Redaktion berichtete, hatte es rund um das Verfahren zahlreiche Unregelmäßigkeiten gegeben. So waren zum damaligen Zeitpunkt alle drei bestellten Gutachterinnen und Gutachter Mitglieder des "Querdenker"-Vereins "Mediziner und Wissenschaftler für Gesundheit, Freiheit und Demokratie" (MWGFD), der sich für die Abschaffung der Corona-Maßnahmen einsetzt. Laut Staatsanwaltschaft soll Dettmar das Verfahren zudem gezielt initiiert und ohne entsprechende Zuständigkeit übernommen haben.
Laut Staatsanwaltschaft werden Richter, die sich der Rechtsbeugung schuldig gemacht haben, mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren bestraft. Die Erfurter Justiz geht auch gegen weitere Mitglieder des "Querdenker"-Netzwerks vor, zu dem die Würzburger Humanbiologin zählt. Es hatte Durchsuchungen in ihren Privat- und Büroräumen gegeben, gegen sie selbst wird in dem Zusammenhang jedoch nicht ermittelt.
Vorsitzender des Vereins MWGFD, dem Kämmerer laut Webseite weiter angehört, ist der ehemalige Mainzer Mikrobiologie-Professor Sucharit Bhakdi. Er bezeichnete in einem Interview den Staat Israel als "die lebende Hölle", im Mai wurde Anklage wegen des Verdachts der Volksverhetzung gegen ihn erhoben. Der Göttinger Rechtsanwalt Reiner Fuellmich, der zu einer Schlüsselfigur der deutschen "Querdenker"-Szene aufgestiegen war, wurde bereits wegen Volksverhetzung verurteilt. Er hatte unter anderem Falschbehauptungen über den Holocaust verbreitet. Ulrike Kämmerer war mehrfach mit ihm in YouTube-Videos aufgetreten.
Kämmerer war in Würzburg auf "Querdenker"-Demo aufgetreten
Kämmerer, die an der Uniklinik Würzburg als wissenschaftliche Mitarbeiterin forscht und für die Universität auch Doktorarbeiten betreut hat, setzt sich nach wie vor gegen die Corona-Maßnahmen ein. Die Tageszeitung "Die Welt" berichtete, dass Kämmerer Anfang Juni mit kruden Behauptungen als Gutachterin vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig aufgetreten sei. In Würzburg war Kämmerer zuletzt im Mai als Rednerin auf einer "Querdenker"-Demo mit rund 1500 Teilnehmenden aufgetreten.
Die Redaktion hat Kämmerer um Stellungnahme zur Anklageerhebung gegen Dettmar in Zusammenhang mit ihrer Gutachtertätigkeit gebeten. Die Anfrage blieb unbeantwortet, ebenso eine Anfrage an Dettmar selbst.
Auch ist es lobenswert, dass hier die Rollen der Herren Fuellmich aus Göttingen und Bhakdi aus Mainz erwähnt werden.
Was aber zur Zeit mit am interessantesten ist, sind die Meldungen der Presse aus Stuttgart:
Michael Ballweg, der"Oberguru" dieser "Leerdenker-Sektierer" ist wegen des Verdachts des Betrugs und der Steuerhinterziehung festgenommen worden und sitzt in Untersuchungshaft.
Nun ja, vielleicht bekommt er dort im Gefängnis ja (gegen Corona) gespritzes Essen ...
ja die Affäre rund um Ballweg ist auch sehr interessant. Allerdings steht er nach meiner Information in keinem direkten Zusammenhang mit der Würzburger Professorin - Bhakdi und Fuellmich hingegen schon.
Beste Grüße,
Aaron Niemeyer (Redaktion)
bezüglich der Tauglichkeit von PCR-Tests zur Erkennung einer Corona-Infektion gibt es in der Wissenschaft einen breiten Konsens. Abweichende Meinungen (!) mögen existieren, lassen sich jedoch nicht wissenschaftlich haltbar belegen. Das ist nun aber echt nichts Neues mehr oder?
Beste Grüße,
Aaron Niemeyer (Redaktion)
Ich wusste gar nicht, dass Herr Niemeyer für die Staatsanwaltschaft Erfurt arbeitet … !?
Zitat hentinger: „So viele uninteressante Bemerkungen dieses Artikels sind mit Links auf (angeblich) weiterführende Informationen hinterlegt. Aber ausgerechnet bei den Kernbehauptungen belässt man es systematisch (nicht nur bei diesem Artikel) bei eindeutig zweideutigen Andeutungen. Ist das wirklich nur Zufall?”
Wow, ich glaube, da sind Sie einer ganz heißen Sache auf der Spur. Die Main-Post als Treiber einer weltweiten Verschwörung, um die Irrelevanz von PCR-Tests zu verschleiern … da sollten Sie unbedingt dran bleiben!
So etwas muss doch aufgedeckt werden ... wir hilflosen mainstream-geföhnten Denkverweigerer zählen auf Sie! Retten Sie uns vor der PCR-Willkür der Staatsmacht!
solange weder Sie noch ich die virologischen Fähigkeiten erlangt haben, die Tauglichkeit eines PCR-Tests selbst zu untersuchen, müssen wir uns wohl auf die Angaben von Leuten verlassen, die wissen wovon sie sprechen. Hobbyvirologinnen und Humanbiologinnen zählen nach meinem Verständnis nicht dazu. Wohl aber die breite Mehrheit der weltweiten Expertinnen und Experten für Virologie sowie die gängigen Fachjournale.
Abgesehen davon bleibt natürlich jedem und jeder die eigene Meinung überlassen. Ein Recht auf öffentliche Repräsentanz mit Quatsch-Ansichten gibt es hingegen nicht. Und wenn Recht mutmaßlich gebeugt wird, kommt eben die Justiz zum Einsatz.
Beste Grüße,
Aaron Niemeyer (Redaktion)
Es gibt wissenschaftlich belegte Fakten und es gibt Meinungen. Wenn rechtliche Grenzen möglicherweise überschritten werden, schreitet die Justiz ein - so wie in diesem Fall gegen den Amtsrichter auf Abwegen.
Ein Hoch auf den Rechtstaat 🙂
Beste Grüße,
Aaron Niemeyer (Redaktion)
Und das wiederum offenbart, dass Sie keinen Schimmer von wissenschaftlicher Arbeit haben.
Wer auf der Basis von Empirie und Evidenz gewonnene Erkenntnisse mit "Meinung" gleichsetzt, der nimmt sich die Freiheit, zu glauben, was er will.
Ein rationaler Diskurs ist damit nicht mehr möglich ...
Beim Thema "Ermittlungen gg. Weimarer Richter" spielen doch weder die ganzen Vorgänge um Herrn Bhakdi, noch die Vorwürfe der Volksverhetzung gegen H. Fuellmich, noch die Leugnung des Holcausts eine Rolle.
Hier werden der Weimarer Richter oder andere, die die Corona-Maßnahmen kritisch sehen, in ein schlechtes Licht gerückt.
Werter nogel, der Richter wird NICHT(!) strafrechtlich verfolgt, weil er „Corona-Maßnahmen kritisch sieht“, sondern weil der Verdacht besteht, er hätte sich der RECHTSBEUGUNG(!) schuldig gemacht.
Was nichts anderes heißt, als dass er mit seinem Verhalten als Richter die Regeln unseres Rechtsstaates ignoriert hat.
Wenn Sie den Unterschied nicht sehen können, dann lohnt keine weitere Diskussion …
Wenn Sie den Unterschied nicht sehen wollen, dann lohnt ebenfalls keine weitere Diskussion …
Der Fall Gustl Mollath ist ein Beispiel (Quelle, u.a.: "Staatsverbrechen" von Wilhelm Schlötterer, Finanzbuch-Verlag). Es gibt andere Beispiele in Würzburg.....wenn die Staatsanwaltschaft sichergehen will, dass jemandem schwerste psychische Störungen attestiert werden, nimmt sie den Einweisungsgutachter Dr. Jörg Groß, der verlässlich ein "vernichtendes" Gutachten (O-Ton Staatsanwalt) liefert. Ich selbst war als Opfer eines solchen Fehlgutachtens des Dr. Groß sieben Monate ohne jede medizinische Voraussetzung in der Forensik Lohr eingesperrt. Nur das Obergutachten des Münchners Prof. Nedopil, der dieses eklatente Fehlgutachten als solches entlarvte, hat schlimmeres verhindert, LG Würzburg 814 Js 10465/09 - dieser Vorgang wird bis heute vertuscht, auch hier Verdacht Rechtsbeugung.