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Würzburg
Überraschung im Würzburger Cannamelon-Prozess: Verfahren abgetrennt, Urteil teilweise verschoben
Das endgültige Urteil im Würzburger Cannameleon-Prozess verzögert sich. Bei den Nebenbeschuldigten musste die Staatsanwaltschaft jedoch einen Misserfolg einstecken.
Für die Cannameleon-Franchise-Nehmer (Mitte links und ganz rechts) ist das Verfahren am Würzburger Landgericht nun beendet.
Foto: Thomas Obermeier | Für die Cannameleon-Franchise-Nehmer (Mitte links und ganz rechts) ist das Verfahren am Würzburger Landgericht nun beendet.
Aaron Niemeyer
 |  aktualisiert: 08.02.2024 21:58 Uhr

Eine Formalie hatte am Donnerstag im Würzburger Cannameleon-Prozess eine unerwartete Wendung zur Folge. Bisher waren für die Cannameleon GmbH lediglich zwei Hauptbeschuldigte persönlich angeklagt. Angesichts möglicher Vermögensabschöpfung nach einem Urteil, muss das Unternehmen jedoch direkt am Verfahren beteiligt werden. Eine Tatsache, die bislang offenbar niemanden aufgefallen war und den Richter zu einer ungewöhnlichen Entscheidung bewog.

"Ich habe es in 35 Jahren nie gemacht, aber es müsste eigentlich gehen", sagte Konrad Döpfner, Vorsitzender Richter am Landgericht, und ordnete eine Abtrennung der Verfahren gegen die Haupt- und Nebenbeschuldigten an. Die Hauptbeschuldigten – unter ihnen die aktuelle Cannameleon-Geschäftsführerin – bestellten daraufhin einen zusätzlichen Verteidiger, der die Cannameleon GmbH künftig vertreten soll. Dieser beantragte Akteneinsicht, was den Prozess, der ohnehin deutlich länger als erwartet andauert, weiter verzögert. "So eine Art von Verfahren habe ich in der Komplexität noch nicht erlebt", sagte Staatsanwalt Ingo Krist zur neuen Entwicklung.

Landgericht Würzburg: Vorsatz bei Fanchise-Nehmern nicht nachweisbar

Für die nebenbeschuldigten Franchise-Nehmer bedeutet die Trennung eine Erleichterung, denn das Urteil in ihrem Fall konnte somit bereits am Donnerstag gefällt werden. "Die Berufung (...) wird verworfen", verkündete Richter Döpfner. Das Amtsgericht hatte die Franchise-Nehmer wegen fahrlässigen Handels mit Betäubungsmitteln verwarnt. Die Staatsanwaltschaft wollte das nicht akzeptieren und hatte im Berufungsverfahren Freiheitsstrafen von sieben beziehungsweise acht Monaten auf Bewährung wegen unterstelltem Vorsatz gefordert.

Dem folgte das Landgericht nicht, denn den Franchise-Nehmern sei nicht nachzuweisen, dass sie nicht an die Rechtmäßigkeit ihrer Geschäfte geglaubt hatten. "Wir müssen davon ausgehen, dass sie das geglaubt haben", sagte Richter Konrad Döpfner. Weil die Franchise-Nehmer sich jedoch besser hätten informieren können, habe der Vorwurf der Fahrlässigkeit weiterhin Bestand.

Diese Überlegungen seien nicht auf die Hauptbeschuldigten übertragbar, sagte Döpfner. Der Vorwurf des Vorsatzes müsse individuell geklärt werden. Die Verhandlung gegen die Cannameleon-Betreiber wird in der ersten Januarwoche fortgesetzt. Gegen das bisherige Urteil ist Revision möglich.

 
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