Der Cannameleon-Berufungsprozess rund um den Verkauf von Cannabis-Produkten am Würzburger Landgericht schwankte am wohl vorletzten Verhandlungstag vor der Urteilsverkündigung zwischen Komik und juristischer Realität.
"Erdbeerli" oder "Swiss Cheese"? Schallendes Gelächter erntete Konrad Döpfner, Vorsitzender Richter am Landgericht, als er die Liste der beschlagnahmten Cannameleon-Sorten durchging und sich unter scherzhaftem Verweis auf seine "Schlafprobleme" sieben Gramm Cannabis in den Saal bringen ließ.
Würzburger CDB-Prozess fällt in komplexe gesellschaftliche Gemengelage
Bereits zu Beginn des Prozesses im Juni hatte Richter Döpfner an die Staatsanwaltschaft und den Hauptbeschuldigten appelliert, ihre Berufungen gegen das aus seiner Sicht solide Urteil des Amtsgerichts zurückzuziehen. Demnach hatten sich die Cannameleon-Beteiligten, die in Läden in Würzburg und Schweinfurt vermeintlich legale Cannabis-Produkte verkauft hatten, ohne Vorsatz des unerlaubten Handels mit Betäubungsmitteln schuldig gemacht. Die dafür verhängten geringen Geldstrafen wollten aber sowohl Staatsanwaltschaft als auch der Hauptbeschuldigte nicht akzeptieren.
Die Berufungsverhandlung fällt wegen einer zeitweisen Rechtsunsicherheit und der von der Bundesregierung angekündigten Cannabis-Legalisierung in eine komplizierte Gemengelage. Verkauft werden durften CBD-Produkte, wenn der THC-Gehalt einen gewissen Anteil nicht überstieg und wenn Missbrauch zum Rausch ausgeschlossen war. Ersteres, da sind sich die Prozessbeteiligten einig, hatten die Cannameleon-Betreiber beachtet. Die Möglichkeit der Berauschung und des Missbrauchs hatten die Betreiber laut Staatsanwaltschaft vorsätzlich missachtet.
Den Gutachten zufolge, auf die die Staatsanwaltschaft sich beruft, kann mit CBD-Cannabis ein Rausch erzielt werden, wenn es in sehr großer Menge konsumiert wird – etwa mehrere große, pur gedrehte Joints hintereinander geraucht werden. Die Cannameleon-Verteidiger widersprechen dem, da die zitierten Gutachten inhaltliche Widersprüche aufweisen würden. Zudem sei ein Konsum von CBD-Cannabis in den genannten Mengen im Vergleich zum Schwarzmarkt extrem teuer und körperlich kaum zu bewerkstelligen.
Würzburger Richter zu CDB-Cannabis: "Ich will wissen, wie das Zeug aussieht"
Darauf bezog sich offenbar Richter Konrad Döpfner, als er sich nun vom fassungslosen Staatsanwalt Ingo Krist sieben Gramm Cannameleon-Cannabis und einen Teller als Unterlage aus der Asservaten-Kammer bringen lies. Um etwaige Selbstmedikation in Zusammenhang mit den genannten "Schlafproblemen" ging es dem Richter dabei freilich nicht. Sondern um eine Begutachtung des Volumens in Zusammenhang mit dem jüngsten Gutachten.
"Ich will schon wissen, wie das Zeug aussieht", sagte Döpfner unter dem Gelächter der vier Verteidiger, in das auch Staatsanwalt Krist bald einstimmte. Mit den beiden Schöffen und dem Hauptangeklagten versammelten sich Krist und die Anwälte um Döpfner herum, der Richter reichte ein mit Cannabis gefülltes Döschen zum Schnuppern herum.
Seine abschließende Erkenntnis aus dem ungewöhnlichen Vorgang teilte der Vorsitzende Richter nicht mit. Anders als der Staatsanwalt, der trotz der gelösten Stimmung bei seinem anschließenden Plädoyer mit teils harschen Formulierungen fortfuhr: "Ich habe noch nie ein Verfahren mit so vielen Nebenschauplätzen und Nebelkerzen erlebt", sagte Krist. Die Verteidiger hätten versucht, den Fokus von den "objektiven" Tatsachen weg zu lenken, etwa auf monetäre Aspekte und auf die Frage einer baldigen Cannabis-Legalisierung.
Staatsanwaltschaft Würzburg beharrt weiter auf Verurteilung wegen Vorsatz
"Ein Missbrauch ist unstreitig möglich", sagte Krist zu den strittigen CBD-Produkten. Dies hätten der Hauptbeschuldigte und seine am Geschäft beteiligte Ehefrau gewusst und sich somit strafbar gemacht. Durch Chatnachrichten lasse sich dies belegen. Der Vorwurf des Vorsatzes gelte in abgeschwächter Form auch für die beiden ebenfalls angeklagten Franchise-Beteiligten.
Für den Hauptangeklagten und seine Frau forderte der Staatsanwalt eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren beziehungsweise einem Jahr und acht Monaten, jeweils ohne Bewährung. Eine Strafe von acht beziehungsweise sieben Monaten auf Bewährung forderte Krist für die Franchise-Nehmer.
Die Plädoyers der Verteidiger sind für Mittwoch, 15. Dezember, angekündigt. Das Urteil soll am 16. Dezember fallen.
Aber dieses Verfahren ist dermaßen lächerlich, da fehlen einem die Worte!
Beste Grüße,
Aaron Niemeyer (Redaktion)
Nachvollziehen kann in Bayern eh keiner mehr, warum die hochgefährliche Droge Alkohol nach wie vor fast unkontrolliert an die Konsumenten abgegeben, während das deutlich weniger gefährliche Marihuana weiter kriminalisiert wird. Die Söder CSU scheint fest in der Hand der Alkohollobby zu sein.
zu diesem Thema empfehle ich eine Anfrage der unterfränkischen Grünen-Abgeordneten im Landtag, Kerstin Celina. Darin geht es indirekt auch um die Frage politischer Motivation bei den Razzien in Bayern.
https://www.kerstin-celina.de/wp-content/uploads/2021/06/SAN-Celina_Schulze_Razzien-und-Polizeieinsa%CC%88tze-in-Hanfla%CC%88den-Drs-18_6471-Antw-02_2020.pdf
Beste Grüße,
Aaron Niemeyer (Redaktion)
Über 60% sind inzwischen für eine Legalisierung von Cannabis und zwar mit dem 100-fachen an THC, als in diesen CBD Blüten enthalten ist. Eine unsägliche Verschwendung unserer Steuergelder, eine peinliche Farce für die Justiz, aber ein gutes Bild zur Gedankenwelt des Ingo Krist. Hier wird eine Straftat konstruiert, die überhaupt keine ist. Kein Mensch kauft sich CBD-Blüten, um sich damit zu berauschen. Purer Schwachsinn, an dem sich der Staatsanwalt festgebissen hat!
Zudem ist Ihre Forderung schon äußerst naiv. Bei 84 Mio. Bundesbürgern- wie soll das denn ablaufen? Wollen Sie auch schon auf der Säuglingsstation und im Kindergarten Meinungen einholen? Wie sieht es mit Demenzpatienten aus? Was ist mit denen die unter Betreuung stehen? Wollen Sie jedem einen Brief mit Rückkuvert senden?
Jeder Statistiker liegt gerade lachend am Boden...
Und bei den von Ihnen genannten 84 Millionen Deutschen müssen Sie mir noch erklären, wie Sie die Säuglinge, Kleinkinder etc befragen wollen.
Und das ist dann die Trickserei von wem auch immer ( ich sehe das parteiungebunden), aber daran erkennt man ihre Parteibrille