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Würzburg/Altertheim/Helmstadt
Trinkwasserschutzgebiet bei Würzburg soll kommen: Was das für Knaufs Gipsabbau-Pläne bedeutet
Wird bald das zweitgrößte Trinkwasserschutzgebiet Bayerns westlich von Würzburg ausgewiesen? Wer betroffen ist, wann es konkret wird und was das für Großprojekte bedeutet.
Um das Trinkwasser von 65.000 Menschen in Stadt und Landkreis Würzburg die nächsten Jahrzehnte zu sichern, soll westlich von Würzburg ein 66 Quadratkilometer großes Schutzgebiet ausgewiesen werden.
Foto: Patrick Pleul (dpa) | Um das Trinkwasser von 65.000 Menschen in Stadt und Landkreis Würzburg die nächsten Jahrzehnte zu sichern, soll westlich von Würzburg ein 66 Quadratkilometer großes Schutzgebiet ausgewiesen werden.
Angelika Kleinhenz
 |  aktualisiert: 08.02.2024 17:40 Uhr

Noch im November 2022 hatte Richard Mergner kritisiert, bei der Neu-Ausweisung des Wasserschutzgebietes für die "Zeller Quellen" werde auf Zeit gespielt. Der Vorsitzende des BUND Naturschutz in Bayern fragte damals: "Fehlt in der Region der politische Wille, um das Trinkwasser der Würzburger Bevölkerung zu schützen? Zählen wirtschaftliche Interessen mehr als die langfristige Sicherung des Grundwassers für die Allgemeinheit?"

Heute, zwei Monate später, erhält er die Antwort: Bayerns zweitgrößtes Trinkwasserschutzgebiet soll im Westen von Würzburg kommen. Spätestens im Juni oder Juli dieses Jahres sollen die Unterlagen im Landratsamt Würzburg sowie in den betroffenen Gemeinden ausgelegt werden. Dies geht aus der Antwort der Bayerischen Staatsregierung auf eine Anfrage von Kerstin Celina, Landtagsabgeordnete der Grünen, hervor.

Trinkwasserschutzgebiet bei Würzburg soll kommen: Was das für Knaufs Gipsabbau-Pläne bedeutet

Wasserschutzgebiet soll auf 66 Quadratkilometer erweitert werden

Die Unterlagen, die die Trinkwasserversorgung Würzburg GmbH beim Landratsamt Würzburg eingereicht hat, seien jetzt vollständig, schreibt die Staatsregierung. Im nächsten Schritt sollen nun die Öffentlichkeit informiert und die Fachbehörden und Träger öffentlicher Belange beteiligt werden.

Das Gebiet zwischen den Landkreisgemeinden Altertheim und Zell am Main könnte also sehr bald ein 66 Quadratkilometer großes Trinkwasserschutzgebiet sein. Zum Vergleich: Aktuell sind gerade mal acht Quadratkilometer als Schutzgebiet ausgewiesen. 

Deponie und Gipsbergwerk sind ebenfalls im Westen Würzburgs geplant

Nun müsse das Bergamt Nordbayern in Bayreuth ganz besonders intensiv die Bauvorhaben und Großprojekte prüfen, die im Westen von Würzburg vorangetrieben werden, sagen die beiden Landtagsabgeordneten der Grünen, Patrick Friedl und Kerstin Celina.

Zum einen geht es um das geplante Gipsbergwerk von Knauf in der Altertheimer Mulde. Zwischen Oberaltertheim, Helmstadt und Waldbrunn im Landkreis Würzburg will der mainfränkische Konzern das größte Gipsbergwerk Bayerns errichten. Zuletzt sagte der Würzburger Landrat Thomas Eberth: "Die Ansiedlung der Firma Knauf und damit die Sicherung heimischer Rohstoffe mit kurzen, ökologisch sinnvollen Wegen haben oberste Priorität."

So könnte es 2026 im größten Bergwerk Bayerns bei Altertheim (Lkr. Würzburg) aussehen: In Hüttenheim (Lkr. Kitzingen) baut Knauf schon seit 1957 Anhydrit ab.
Foto: Thomas Obermeier | So könnte es 2026 im größten Bergwerk Bayerns bei Altertheim (Lkr. Würzburg) aussehen: In Hüttenheim (Lkr. Kitzingen) baut Knauf schon seit 1957 Anhydrit ab.

Zum anderen geht es um die geplante Deponie der Klasse 1 (DK1), die die SBE GmbH & Co. KG, ein Tochterunternehmen der Firma Beuerlein aus Volkach (Lkr. Kitzingen), in der Gemeinde Helmstadt (Lkr. Würzburg) errichten möchte. Auf ihr könnte toxisch leicht belastetes und mineralisches Material, etwa Bodenaushub und Bauschutt, entsorgt werden – ohne dieses über weite Strecken in andere Teile Deutschlands transportieren zu müssen.

Eine Baugrube bei der Firma Beuerlein GmbH § Co.KG in Helmstadt.
Foto: Thomas Obermeier | Eine Baugrube bei der Firma Beuerlein GmbH § Co.KG in Helmstadt.

Grünen kritisierten "Wettlauf der Verfahren"

Beide Vorhaben müssen noch vom Bergamt Nordbayern genehmigt werden. Zuletzt kritisierten die Abgeordneten der Grünen einen "Wettlauf der Verfahren". Sie befürchteten, dass am Ende womöglich der Trinkwasserschutz auf der Strecke bleibe.

Diese Gefahr scheint jetzt gebannt. Denn in der Antwort der Bayerischen Staatsregierung heißt es: In dem Vorhaben, das Wasserschutzgebiet neu festzusetzen sei "Planreife eingetreten". Daher sei das "geplante Wasserschutzgebiet" ab sofort "als vorgesehenes Wasserschutzgebiet" zu sehen. Sprich: Das Bergamt müsse nun den "Schutz der betroffenen Trinkwasserversorgung vollumfänglich berücksichtigen", wenn es um das Gipsbergwerk oder die geplante DK1-Deponie gehe.

"Keine Behörde kann es sich mehr leisten, sich auf Fachgutachten zu berufen, ohne mit den Menschen vor Ort in Austausch zu treten."
Grünen-Landtagsabgeordnete Kerstin Celina

Aber hat der Grund- und Trinkwasserschutz nicht ohnehin Priorität, wie Bergdirektor Andreas Grundmeier stets betonte? Patrick Friedl sagt: "Natürlich habe ich Vertrauen in die Entscheidung der Ämter. Doch der neue Sachstand und die öffentliche Aufmerksamkeit sichern jetzt die Entscheidung des Bergamtes ab."

Kerstin Celina erwartet nun von den Entscheidungsträgern "maximale Transparenz". Sie sagt: "Keine Behörde kann es sich mehr leisten, sich auf Fachgutachten zu berufen, ohne mit den Menschen vor Ort in Austausch zu treten."

Einerseits müsse man den Grundstückseigentümern im Landkreis Würzburg, die zukünftig von Einschränkungen betroffen sind, erklären, warum das Trinkwasserschutzgebiet überhaupt nötig sei. Andererseits müsse das Bergamt in Bayreuth der Würzburger Bevölkerung erklären, wie ihr Trinkwasser zukünftig geschützt wird, sollten Gips-Bergwerk oder DK1-Deponie genehmigt werden - "und zwar über die nächsten 30, 40 oder 50 Jahre hinaus", so Celina.

Trinkwasserschutzgebiet bei Würzburg soll kommen: Was das für Knaufs Gipsabbau-Pläne bedeutet

Trinkwasserschutzgebiet: Wer mit Einschränkungen rechnen muss

65.000 Menschen in Stadt und Landkreis Würzburg beziehen ihr Trinkwasser aus einem unterirdischen Wasserreservoir, das sich über 66 Quadratkilometer im Westen von Würzburg erstreckt. Sollte das Gebiet als Trinkwasserschutzgebiet ausgewiesen werden, müssen Grundstückseigentümer in folgenden Gemeinden mit Auflagen rechnen: Waldbrunn, Eisingen, Altertheim, Greußenheim, Helmstadt, Leinach, Uettingen (alle Lkr. Würzburg), Großrinderfeld und Werbach (beide Main-Tauber-Kreis). Allerdings soll für diese Gebiete die "weitere Schutzzone IIIB" gelten, in der die meisten Bauprojekte unter Auflagen erlaubt sind.
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  • mppthi
    Warum werden Besitzer deren Flächen unter Naturschutz gestellt werden nicht angemessen entschädigt???Nach Meinung der Naturschützer sind diese Flächen so Wertvoll wie Bauland??
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  • Siller10412210
    Warum soll der Staat immer jedes Lebensrisiko entschädigen? Der eine wohnt bald im Wasserschutzgebiet, ich übrigens auch, die andere kriegt eine Straßenbahnhaltestelle vor die Haustür gesetzt usw. Artikel 14 Absatz 2 unserer Verfassung: 'Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.'
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  • robert.erhard@gmx.de
    Nach Meinung der Naturschützer... eben es ist ihre Meinung und zu Glück nicht Fakt!
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  • klaus1618
    Diese nachweislich in Rede stehende Entwertung der betroffenen Flächen sollte man jetzt im Rahmen der Grundsteuer-Novellegegenüber den Eigentümern quantifizieren!!! Jeder Eigentümer MUSS auf dem nun ergehenden neuen Grundsteuermessbescheid explizit darauf hingewiesen werden, womit seine jeweilige Fläche ggf. belastet ist (Grundwasserschutzgebiet, rote Gebiete etc.pp.)

    Genau eben diese gesetzlich verordneten, gnadenlos installierten Beinträchtigungen üben einen gewissen Werteverfall für die betroffenen Flächen aus. Eine Einordnung nur nach der Reichsbodenschätzung ist demnach nicht mehr zeitgemäß und damit verfassungswidrig.

    Ob man das alles grundlegend durchdacht hat...!?
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  • sepele
    Ich lach mich schlapp. in einem Bayern, in dem die CSU seit 60 Jahren nach Belieben Ämter unter Druck setzt sind es jetzt plötzlich die Grünen, denen sie Amtsmissbrauch vorwerfen wollen, weil sie Transparenz einfordern und eine Abstimmung der Ämter mit den Menschen vor Ort.
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  • Meinungsvertreter
    Traurig, dass nach den Dürren der letzten Jahre und der trockenen Perspektive in den nächsten Jahrzehnten Trinkwasser kein Vorrang hat.
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  • robert.erhard@gmx.de
    Die Ämter u d Behörden müssen sich (nicht sollte ) nach der Faktenlage entscheiden und nicht nach den Suggestiverpressungen der Grünen Abgeordneten!
    Diese Art und Weise des Druckes und Voreingenommenheit grenzt an Amtsmissbrauch! Hoffentlich lassen sich die Behörden nicht beeinflussen!
    Mit Menschen spielt man nicht mit gezinkten Karten!
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