Noch im November 2022 hatte Richard Mergner kritisiert, bei der Neu-Ausweisung des Wasserschutzgebietes für die "Zeller Quellen" werde auf Zeit gespielt. Der Vorsitzende des BUND Naturschutz in Bayern fragte damals: "Fehlt in der Region der politische Wille, um das Trinkwasser der Würzburger Bevölkerung zu schützen? Zählen wirtschaftliche Interessen mehr als die langfristige Sicherung des Grundwassers für die Allgemeinheit?"
Heute, zwei Monate später, erhält er die Antwort: Bayerns zweitgrößtes Trinkwasserschutzgebiet soll im Westen von Würzburg kommen. Spätestens im Juni oder Juli dieses Jahres sollen die Unterlagen im Landratsamt Würzburg sowie in den betroffenen Gemeinden ausgelegt werden. Dies geht aus der Antwort der Bayerischen Staatsregierung auf eine Anfrage von Kerstin Celina, Landtagsabgeordnete der Grünen, hervor.
Wasserschutzgebiet soll auf 66 Quadratkilometer erweitert werden
Die Unterlagen, die die Trinkwasserversorgung Würzburg GmbH beim Landratsamt Würzburg eingereicht hat, seien jetzt vollständig, schreibt die Staatsregierung. Im nächsten Schritt sollen nun die Öffentlichkeit informiert und die Fachbehörden und Träger öffentlicher Belange beteiligt werden.
Das Gebiet zwischen den Landkreisgemeinden Altertheim und Zell am Main könnte also sehr bald ein 66 Quadratkilometer großes Trinkwasserschutzgebiet sein. Zum Vergleich: Aktuell sind gerade mal acht Quadratkilometer als Schutzgebiet ausgewiesen.
Deponie und Gipsbergwerk sind ebenfalls im Westen Würzburgs geplant
Nun müsse das Bergamt Nordbayern in Bayreuth ganz besonders intensiv die Bauvorhaben und Großprojekte prüfen, die im Westen von Würzburg vorangetrieben werden, sagen die beiden Landtagsabgeordneten der Grünen, Patrick Friedl und Kerstin Celina.
Zum einen geht es um das geplante Gipsbergwerk von Knauf in der Altertheimer Mulde. Zwischen Oberaltertheim, Helmstadt und Waldbrunn im Landkreis Würzburg will der mainfränkische Konzern das größte Gipsbergwerk Bayerns errichten. Zuletzt sagte der Würzburger Landrat Thomas Eberth: "Die Ansiedlung der Firma Knauf und damit die Sicherung heimischer Rohstoffe mit kurzen, ökologisch sinnvollen Wegen haben oberste Priorität."
Zum anderen geht es um die geplante Deponie der Klasse 1 (DK1), die die SBE GmbH & Co. KG, ein Tochterunternehmen der Firma Beuerlein aus Volkach (Lkr. Kitzingen), in der Gemeinde Helmstadt (Lkr. Würzburg) errichten möchte. Auf ihr könnte toxisch leicht belastetes und mineralisches Material, etwa Bodenaushub und Bauschutt, entsorgt werden – ohne dieses über weite Strecken in andere Teile Deutschlands transportieren zu müssen.
Grünen kritisierten "Wettlauf der Verfahren"
Beide Vorhaben müssen noch vom Bergamt Nordbayern genehmigt werden. Zuletzt kritisierten die Abgeordneten der Grünen einen "Wettlauf der Verfahren". Sie befürchteten, dass am Ende womöglich der Trinkwasserschutz auf der Strecke bleibe.
Diese Gefahr scheint jetzt gebannt. Denn in der Antwort der Bayerischen Staatsregierung heißt es: In dem Vorhaben, das Wasserschutzgebiet neu festzusetzen sei "Planreife eingetreten". Daher sei das "geplante Wasserschutzgebiet" ab sofort "als vorgesehenes Wasserschutzgebiet" zu sehen. Sprich: Das Bergamt müsse nun den "Schutz der betroffenen Trinkwasserversorgung vollumfänglich berücksichtigen", wenn es um das Gipsbergwerk oder die geplante DK1-Deponie gehe.
Aber hat der Grund- und Trinkwasserschutz nicht ohnehin Priorität, wie Bergdirektor Andreas Grundmeier stets betonte? Patrick Friedl sagt: "Natürlich habe ich Vertrauen in die Entscheidung der Ämter. Doch der neue Sachstand und die öffentliche Aufmerksamkeit sichern jetzt die Entscheidung des Bergamtes ab."
Kerstin Celina erwartet nun von den Entscheidungsträgern "maximale Transparenz". Sie sagt: "Keine Behörde kann es sich mehr leisten, sich auf Fachgutachten zu berufen, ohne mit den Menschen vor Ort in Austausch zu treten."
Einerseits müsse man den Grundstückseigentümern im Landkreis Würzburg, die zukünftig von Einschränkungen betroffen sind, erklären, warum das Trinkwasserschutzgebiet überhaupt nötig sei. Andererseits müsse das Bergamt in Bayreuth der Würzburger Bevölkerung erklären, wie ihr Trinkwasser zukünftig geschützt wird, sollten Gips-Bergwerk oder DK1-Deponie genehmigt werden - "und zwar über die nächsten 30, 40 oder 50 Jahre hinaus", so Celina.
Genau eben diese gesetzlich verordneten, gnadenlos installierten Beinträchtigungen üben einen gewissen Werteverfall für die betroffenen Flächen aus. Eine Einordnung nur nach der Reichsbodenschätzung ist demnach nicht mehr zeitgemäß und damit verfassungswidrig.
Ob man das alles grundlegend durchdacht hat...!?
Diese Art und Weise des Druckes und Voreingenommenheit grenzt an Amtsmissbrauch! Hoffentlich lassen sich die Behörden nicht beeinflussen!
Mit Menschen spielt man nicht mit gezinkten Karten!