Nach 30 Jahren ist es soweit: Das 66 Quadratkilometer große Trinkwasserschutzgebiet für die Zeller Quellen westlich von Würzburg könnte bald ausgewiesen werden. Die Trinkwasserversorgung Würzburg (TWV) will jetzt die Unterlagen beim Landratsamt Würzburg einreichen.
1978 hat die Regierung von Unterfranken das Trinkwasserschutzgebiet festgesetzt. 1992 war klar, dass es aus wissenschaftlicher Sicht zu klein ist. 1996 entstand dann das erste hydrogeologische Modell: Erfasst wurden Bodenschichten, Gewässer, Niederschlag, Verdunstung, Grundwasserneubildung, Strömungsverhältnisse im Untergrund und vieles mehr. Untersuchungen an 400 Grundwassermessstellen und weitere Gutachten folgten. Seit 2019 kennen Geologen die Grenzen des unterirdischen Wassereinzugsgebiets.
Die Zeller Quellen versorgen 50 Prozent der Bevölkerung Würzburgs mit Trinkwasser. Sauberes Trinkwasser wollen alle, das geplante riesige Trinkwasserschutzgebiet westlich von Würzburg in seiner Dimension allerdings nicht. Der Geologe und private Sachverständige für Geothermie, Joachim Meinhardt, arbeitet im Auftrag der TWV an dem hydrogeologischen Modell. Er sagt, warum er das Schutzgebiet für nötig hält.
Joachim Meinhardt: Eindeutig ja. Im unterirdischen Wassereinzugsgebiet der Zeller Quellen bieten nur etwa zehn Prozent aller Bodenschichten dem Grundwasser ausreichenden Schutz. Zum Beispiel das Keupergestein bei Waldbüttelbrunn. Bis hier das Wasser hindurchfließt, dauert es zehn bis 25 Jahre. Fast 60 Prozent der Deckschichten dagegen haben eine sehr geringe bis geringe Schutzfunktion. Gerade in den tiefen Tälern schützt der Muschelkalk das Grundwasser nur wenig. Das Sickerwasser kann innerhalb weniger Tage das Grundwasser erreichen. Daher ist es so wichtig, das ganze Einzugsgebiet, also die vollen 66 Quadratkilometer, als Schutzgebiet auszuweisen.
Meinhardt: Ja, denn wir haben hier einen so genannten Kluft- und Karstgrundwasserleiter. Diesen Untergrund kann man sich wie einen Emmentaler Käse vorstellen: mit Trennfugen im Gestein. Das sind regelrechte Wasserkanäle, die entstehen, wenn sich das unterirdische Gebirge ausdehnt. Dort fließt das Wasser mit enormer Geschwindigkeit, teils bis zu 1500 Meter pro Tag. Dadurch können Schadstoffe, die ins Grundwasser gelangen, sehr schnell weiter transportiert werden.
Meinhardt: Fließgeschwindigkeiten bestimmen wir über Markierungsversuche: Man schüttet an einer Grundwassermessstelle Farbstoff ins Wasser und misst: Wann kommt der Farbstoff in den Quellstollen an? Wann ist der Höhepunkt erreicht? Wann flacht die Konzentration wieder ab?
Meinhardt: Die Quellschüttung, also das Wasservolumen, das in einer bestimmten Zeit aus der Quelle austritt, beträgt 200 Liter pro Sekunde. Das ist enorm. Dafür braucht man ein großes Grundwassereinzugsgebiet. Mit den Zeller Quellstollen versorgt die TWV über die Hälfte der Bevölkerung der Stadt Würzburg mit Trinkwasser. Zum Vergleich: Die Brunnen der meisten Gemeinden haben eine Quellschüttung zwischen fünf und zehn Liter pro Sekunde.
Meinhardt: Ja. Die mittlere Quellschüttung lag in den vergangenen 30 Jahren bei 200 Liter pro Sekunde. In den letzten fünf Jahren, in denen vor allem Winterniederschläge fehlten, lag sie nur noch bei 160 Liter pro Sekunde.
Meinhardt: Richtig. Doch es würde eine gewisse Sicherheit geben, dass dieses Wasser nicht noch verunreinigt wird. Und wenn tatsächlich einmal ein Schadstoff nach unten gelangt, wäre die Auswirkung umso verheerender je weniger Wasser fließt, denn umso geringer ist die Verdünnung.
Meinhardt: Nein. Unterirdisch fließt das Wasser teils in entgegen gesetzte Richtungen. Greußenheim nutzt Wasser aus dem unteren Muschelkalk, die Zeller Stollen nutzen das aus dem mittleren Muschelkalk. Es sind zwei verschiedene Wasserreservoire. Auch Waldbrunn und Altertheim wird das Wasser nicht abgegraben. Die Zeller Stollen wurden zwischen 1889 und 1912 in den Berg getrieben. Die Stadt Würzburg nutzt das unterirdische Grundwassereinzugsgebiet seit 1915. Daran ändert sich nichts. Der Sinn, ein Trinkwasserschutzgebiet auszuweisen, ist, das unterirdische Wasser vor schädlichen Einträgen von der Oberfläche zu schützen.
Meinhardt: Ein Wasserschutzgebiet ist gegliedert in drei Schutzzonen, für die abgestufte Verbote und Einschränkungen gelten. Das neu erweiterte Gebiet läge aller Voraussicht nach in Zone III B, die vor chemischen oder radioaktiven Verunreinigungen schützen soll. Die Auflagen entsprechen weitgehend dem Allgemeinen Gewässerschutz, der für jeden Bürger innerhalb und außerhalb von Wasserschutzgebieten in Deutschland gilt. Viele Menschen werden nicht einmal merken, dass sie im neu ausgewiesenen Wasserschutzgebiet leben.
Meinhardt: In einem Waldgebiet kann man schnell ein Wasserschutzgebiet ausweisen. Hier dagegen haben wir ein sehr großes Wassereinzugsgebiet, komplexe hydrogeologische Verhältnisse und unterschiedlichste Nutzungen, die 1915, als die Zeller Stollen in Betrieb genommen wurden, noch nicht existierten. Man muss das Risiko aller vorhandenen und geplanten Bauvorhaben bewerten. Gesetze haben sich geändert. Das Bayerische Landesamt für Umwelt sowie der Deutsche Verein des Gas- und Wasserfachs haben 2006 und 2010 neue Richtlinien herausgegeben. Es wurde immer komplizierter. Zu Recht: Denn einerseits will man den besten Grundwasserschutz, andererseits muss dieser auch verhältnismäßig sein. Das dauert.
das alles dürfte noch ein laues Lüftchen sein gegen das, was uns (bzw. den folgenden Generationen) bevorsteht, wenn wir uns nicht schleunigst um den konsequenten Schutz unserer Lebens-(und Wirtschafts-!!!)Grundlagen kümmern.
Insbesondere in unseren Breiten hat man mMn schon viel zu lange "auf Verschleiß" gewirtschaftet - im Osten Deutschlands war man 40 Jahre lang noch "besser" dabei, und was passiert wäre, hätte es die Wende (und Milliarden Sanierungs-/Steuer-Mittel) nicht gegeben, darf man sich tunlichst als mahnendes Beispiel vor Augen halten.
„Voraussichtlich“ Zone III B - damit bleibt er in einer Konkretisierung extrem schwammig, verweist bei den Auflagen ganz profan auf den Allgemeinen Gewässerschutz inner- u. außerhalb von Wasserschutzzonen bundesweit. Man darf demnach also würfeln?
Was, wenn infolge des unverkennbar voranschreitenden Klimawandels im Trockengebiet Mainfranken die Niederschlagsereignisse kurzfristig heftig ausfallen, z.B. 50 mm in nur 10 Min. niederprasseln? Was passiert mit diesem Wasser, mitnichten wird es wird den Vorgaben Meinhardts folgen. Wie glaubhaft sind Hydrogeologen, wenn das Nass vom Himmel von heute auf morgen ausbleibt u. wir uns hier im Mainfränkischen in Richtung Savanne entwickeln?
Welche Großstadt hatte in den letzten 2-3 Jahren übrigens die meisten vertrockneten Bäume?
Hat dieser Geologe in seinem Szenario die sich dramatisch verändernden Grundwasserstände überhaupt mit abgebildet; dieses Gutachten wird einem solchen Sachverhalt gerecht?
Beim noch nicht lange abgeschlossenen Ausbau der dieses geplante Wasserschutzgebiet querenden A3 hatte der Geologe seine heute maßgeblichen Fachkenntnisse noch nicht!? Ein solcher Schutzgedanken war in jener Zeit noch vollkommen obsolet?
„Viele Menschen werden nicht einmal merken, dass sie im neu ausgewiesenen Wasserschutzgebiet leben.“ - Wenn dem so ist, weist doch ganz Deutschland als Wasserschutzgebiet aus. Insbesondere das Stadtgebiet Würzburgs muss als Wasserschutzgebiet Zone I gekennzeichnet werden. Dies wird man allerdings mit einem Federstrich abtun, man schneidet sich ja schließlich nicht ins eigene Fleisch. Den tumben Dörflern tut‘s ja schließlich kaum weh. Die meisten werden allerdings seinem Argument kaum Glauben schenken, dass man ihnen das Wasser nicht abzugraben gedenkt.
Das reicht schon, um zu untermauern, dass hier gar nicht erst diskutiert werden muss.
Als ob es ein Recht auf Wasserverschmutzung gäbe und wir andere Optionen hätten.
Die 1000 Bürger, die hier ihr Recht eingeschränkt sehen, können gerne dagegen vorgehen, sind aber ggü 130.000 + X Einwohner in Wü und direkter Umgebung klar in der Unterzahl.