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Würzburg
Kommentar: Beim Wasserschutzgebiet wird Vertrauen verspielt
Nach 30 Jahren Planung plötzlich eine Drohung? Warum Gemeinden aus dem Landkreis Würzburg zu Recht sauer sind.
Das Wasserschutzgebiet 'Zeller Quellen', das der Hälfte der Bevölkerung Würzburgs sauberes Trinnkwasser garantiert, soll bald von sieben auf 66 Quadratkilometer erweitert werden. 
Foto: Patty Varasano | Das Wasserschutzgebiet "Zeller Quellen", das der Hälfte der Bevölkerung Würzburgs sauberes Trinnkwasser garantiert, soll bald von sieben auf 66 Quadratkilometer erweitert werden. 
Angelika Kleinhenz
 |  aktualisiert: 11.02.2024 15:46 Uhr

Viele Bürgermeister sind stinksauer. Und das zu Recht. Das Vorgehen des Umweltamts am Landratsamt Würzburg wirft viele Fragen auf. Die Antworten bleiben vage und hinterlassen einen schalen Geschmack.

Wer nach 30 Jahren Planung eines neuen Trinkwasserschutzgebietes plötzlich allen Beteiligten ohne Vorwarnung mit einer dreijährigen Veränderungssperre droht, verspielt Vertrauen. Und die Glaubwürdigkeit, dass die Einwände der Gemeinden tatsächlich ernst genommen werden. Wer die Veränderungssperre dann ebenso schnell wieder zurückzieht, sobald sich Bürgermeister juristische Hilfe holen, macht sich unglaubwürdig, tatsächlich im Sinne des Grundwasserschutzes zu handeln.

Auslöser für dieses Vorgehen sei die Deponie gewesen, heißt es seitens des Umweltamtes. Und ja, es stimmt: In ganz Unterfranken gibt es nur eine einzige Deponie der Klasse 1. Diese liegt im Landkreis Miltenberg und ist nicht einmal für Bauschutt ausgelegt. Der Bedarf ist also riesengroß, das Angebot gering, die Tongrube in Helmstadt mit bereits genehmigter Z2-Verfüllung, also leicht toxisch belastetem Bauschutt und Erdaushub, ist schon vorhanden.

Wie konnte man Zweifel an der Deponie so schnell ausräumen?

Dennoch: Eine Deponie in einem Trinkwassereinzugsgebiet ist keine Kleinigkeit. Nicht einmal die bestehende Tongrube würde es vermutlich heute geben, hätte man das Gebiet bereits vor Jahrzehnten als Trinkwasserschutzgebiet ausgewiesen.

Wie will man jetzt Zweifel an der Deponie, die offenbar so groß waren, dass sie für eine dreijährige Veränderungssperre ausgereicht hätten, in nur drei Monaten Prüfung ausgeräumt haben? Und wie will man ohne das Instrument der Veränderungssperre jetzt noch auf all die anderen millionenschweren Bauvorhaben, etwa den Gipsabbau von Knauf bei Altertheim, rechtlich bindend Einfluss nehmen, um den Schutz des Grundwassers auch für die nächsten 30 Jahre zu garantieren?

Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version des Artikels war vom "Würzburger Umweltamt" die Rede. Gemeint war das "Umweltamt am Landratsamt Würzburg". Das wurde nun präzisiert.

 
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  • J. B.
    Zitate aus Ihrem Kommentar:

    „Wie konnte man Zweifel an der Deponie so schnell ausräumen?
    ....Eine Deponie in einem Trinkwassereinzugsgebiet ist keine Kleinigkeit.“

    Diese Frage stellt sich mir , wie auch vielen Mainfranken in und um Würzburg.

    Schau mer mal - sagt das geneigte Wahlvolk und sucht weiter nach Antwort.
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  • K. F.
    Lt. GG ist Eigentum ein höchst schützenswertes Gut.

    Wenn man nun wirklich die Herkunft des allerletzten Tropfen Wassers endlich behördlich erkannt hat und dieses nunmehr unter Schutz stellt, so ist per se einem solchen Schutzansinnen zunächst generell nicht zu widersprechen.

    Folgerichtig muss man allerdings beim jetzt konsequenten Durchsetzen solcher Maßnahmen auch für einen entsprechenden Wertausgleich sorgen, im Besonderen für Flächen, die der Allgemeinheit gehören, denn damit greift man jedem Bürger beherzt in die Taschen.

    Diejenigen, die als Nutznießer dieses Wasser künftig spottbillig u.a. für den eigenen Lokus und ihre Blechkarossenpflege eigennützig zu beanspruchen gedenken, haben mithin auch für den parallel hierzu berechtigt einzufordernden Ausgleich zu sorgen!
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