
Rohstoff-Abbau oder Trinkwasserschutz? In vielen Gemeinden in Unterfranken müssen die Verantwortlichen der Regionalen Planungsverbände entscheiden, auf welchen Flächen sie welchen Interessen Vorrang einräumen. Einerseits soll in der Region weiter genügend Ton, Lehm, Sand, Kies, Muschelkalk oder Gips abgebaut werden. Andererseits muss die Trinkwasserversorgung der Bevölkerung jederzeit sichergestellt sein. Das führt zu immer mehr Konflikten im dicht besiedelten Unterfranken, wo die Grundwasservorräte seit 20 Jahren schrumpfen.
Jetzt hat der Trinkwasserschutz einen Sieg errungen. Es war zugleich ein erster Etappensieg der Stadt Würzburg und der Trinkwasserversorgung Würzburg GmbH (TWV). Sie wollen das Wasserschutzgebiet für die Zeller Quellen von acht auf 66 Quadratkilometer erweitern und auf den westlichen Landkreis Würzburg ausdehnen. Es wäre dann das zweitgrößte in Bayern.
Was die Wasserschutzpläne für Firmen bedeuten
Das gefällt nicht jedem. Denn in dem Gebiet wollen mehrere Firmen Rohstoffe abbauen.
Bei Altertheim will der Knauf-Konzern aus Iphofen (Lkr. Kitzingen) Bayerns größtes Gipsbergwerk errichten. Die Fläche, in der das Gipsvorkommen liegt, ist derzeit noch kein Vorranggebiet für Gips. Das Bergwerksverfahren ist noch nicht eröffnet.
In Helmstadt hat die Volkacher Firma Beuerlein (Lkr. Kitzingen) bereits zwei Tongruben. Auf dem Standort möchte sie die umstrittene DK1-Deponie errichten. Der Streit vor dem Verwaltungsgericht Würzburg dazu ruht, weil sich alle Parteien in einem Mediationsverfahren befinden.
Und in Roßbrunn hat der Thüngersheimer Baustoff-Unternehmer Benkert aus dem Landkreis Würzburg einen Steinbruch. Weitere könnten folgen.
Trinkwasserversorgung Würzburg: "Keine Alternativen" durch andere Quellen oder Fernwasser
An diesem Mittwoch ging es im Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbands Würzburg zunächst um das Vorranggebiet für den Tonabbau östlich von Helmstadt sowie um zwei Vorranggebiete für Muschelkalk östlich der Waldbüttelbrunner Ortsteile Mädelhofen und Roßbrunn. Die Krux: Alle drei Flächen, die einst für den Rohstoffabbau reserviert wurden, liegen im geplanten Trinkwasserschutzgebiet für die Zeller Quellen oder überschneiden sich damit.
Als man die Gebiete festlegte "waren die Wasserverhältnisse im Untergrund noch nicht bekannt", sagt der Abteilungsleiter der Trinkwasserversorgung Würzburg, Alfred Lanfervoß. Heute aber wisse man: "50 Prozent der Bevölkerung der Stadt Würzburg beziehen ihr Trinkwasser aus diesem Gebiet." Mit dem Klimawandel ginge die Quellschüttung zurück, so Lanfervoß: "Wir wissen, dass es keine Alternativen gibt, keine Möglichkeit, an anderer Stelle ein Wasservorkommen zu erschließen oder das Quellwasser durch Fernwasser zu ersetzen."
Der Ton bei Helmstadt sei bereits weitgehend abgebaut. Um weiteren Muschelkalk östlich von Roßbrunn oder Mädelhofen abzubauen, müsste man Grundwasserschichten aufdecken. Dadurch geriete das Trinkwasser in Gefahr, so der TWV-Leiter.
Einstimmiges Votum des Planungsausschusses für den Wasserschutz
Das überzeugte die Mitglieder des Planungsausschusses des Regionalen Planungsverbands Würzburg. Sie stimmten einstimmig dafür, dem Antrag der Stadt Würzburg zuzustimmen und die Vorranggebiete beim Muschelkalk östlich von Waldbüttelbrunn zu verkleinern oder ganz aus dem Regionalplan herauszunehmen wie beim Ton östlich von Helmstadt.
Allein der Würzburger Landrat Thomas Eberth (CSU) hatte Einwände. "Wie wird mit Bestandsgenehmigungen umgegangen? Haben die Firmen Schadensersatzansprüche?", fragte Eberth. Oliver Weidlich, Leiter der Regionalplanung bei der Regierung von Unterfranken, antwortete: Der Regionalplan sei verbindlich. Es ließen sich aber keine Schadensersatzansprüche daraus ableiten. Nur wer vom Landratsamt eine Genehmigung zum Abbau von Bodenschätzen erteilt bekomme, könne Rechtsansprüche geltend machen.
75 qkm darüber. Hat aber auch einen Einzugsbereich von 650.000 Menschen.
Es fällt in den Plänen auf, dass in unmittelbarer Nähe zu den Brunnen in der Gemeinde Zell, Würzburg -Zellerau und Höchberg Flächen aus dem bisherigen Wasserschutzgebiet herausgestrichen werden und zukünftig anders genutzt werden können.
Viele betroffene Gemeinden, die sich in den letzten Jahrzehnten der Fernwasserversorgung angeschlossen haben um Einschränkungen zu entgehen, wissen noch garnicht was auf sie zukommt, da es noch kein Schutzgebietsverordnung gibt.
Deshalb sollten die Gemeinden oder der Landkreis, ähnlich wie die WTV gegen Knauf, ein Gegengutachten zur Größe des Schutzgebietes veranlassen.
Wie bei schweren Erkrankungen sollte man sich eine zweite Meinung einholen.
Als vor gut 10 Jahren noch die B26N geplant wurde, lag diese noch außerhalb des jetzt geplanten Wasserschutzgebietes.
Wo kommt das Wasser des Landkreises her, dass genau wie in Würzburg für "WC, Autowaschen, Blumen..." verwendet wird? Aus Wasserschutzgebieten! Aus eigenen oder über Fernwasser aus Gebieten anderer Gemeinden, die auch mit den "Einschränkungen" leben müssen.
Sie sollten sich etwas solidarischer zeigen.
Übrigens, andere Bundesländer haben viel größere Flächen geschützt und leben ganz gut damit. Trinkwasserschutzgebiete machen in Bayern nur ca. 5% der Landesfläche aus.
In Nordrhein-Westf. sind es rund 12%, Niedersachsen rund 11%, Mecklenburg-Vorpom. rund 15%. In Baden-Württemberg mehr als 26% u. in Hessen knapp 30 %.
Die Entscheidung des Planungsausschusses ist zukunftsorientiert und sehr zu begrüßen.
Die Nachfrage vom Landrat ist schon berechtigt. Es gibt Abbaugenehmigungen seit Jahrzehnten. Was passiert mit denen? Steinbrüche und Gruben dicht??
Unter ihren eigenen Liegenschaften kann sie kein Trinkwasser gewinnen, weil das Grundwasser dort durch die darüber liegenden Siedlungen (z.B. Gifte in Farbputz), Industriealtlasten, undichte Kanäle, Straßenablauf uvm. in fahrlässiger Weise derart kontaminiert wurde, dass man es selbst mit Aufbereitung nicht zu Trinkwasser nutzbar machen kann.
Also streckt man eben kurzerhand die Finger aus und reißt sich das gute, weil seit jeher umsichtig geschützte Wasser aus dem umgebenden Landkreis unter den Nagel. Selbstredend ohne angemessene Vergütung/Entschädigung wird dazu die Nutzung gleich noch ZUSÄTZLICH eingeschränkt (Bergbau, Landwirtschaft, neuer Siedlungs-/Straßenbau...)
Dabei bräuchte man nur einen Bruchteil des benötigten Wassers wirklich in Trinkwasserqualität !
Aber weil es so einfach ist, sich das beste Wasser in der Umgebung abzugreifen, verteilen es die Wasserwerke großzügig ohne Beschränkung für alle Nutzungszwecke (WC, Autowaschen, Blumen...)