Zum 1. Januar 2021 ist in Deutschland die Grundrente in Kraft getreten - doch erhalten hat den Zuschlag bisher noch niemand. "Wir werden demnächst loslegen", sagt Christoph Schnell vom Geschäftsbereich Rechts- und Fachfragen bei der Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) in Berlin. Das Problem sei, dass jeder Fall einzeln angeschaut werden muss: "Wegen dieser auch technisch aufwendigen Prüfung der Voraussetzungen lief die Auszahlung bisher noch nicht an", sagt Schnell. Zudem seien die Finanzämter eingebunden. Denn die Höhe des jeweiligen Monatseinkommens entscheidet darüber, wer den Zuschlag erhält und in welcher Höhe.
Bei der Deutschen Rentenversicherung Bund wurden dazu 1000 neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingestellt, um Bescheide zu prüfen und den Grundrentenzuschlag zu berechnen. Geschult werden musste laut Schnell das gesamte Personal der DRV. Im Juli werden die ersten Bescheide zugestellt - für diejenigen, die im Juli in Rente gehen. Jeder Neurentner bekomme ausgewiesen, ob die Voraussetzungen für den Grundrentenzuschlag erfüllt sind oder nicht, sagt der DRV-Fachreferent. Antworten auf die wichtigsten Fragen im Überblick.
"Aus knapp 26 Millionen laufend gezahlten Renten sind diejenigen herauszufiltern, die einen Anspruch auf den Grundrentenzuschlag haben", sagt Isabel Albrecht, Pressesprecherin der DRV Nordbayern in Würzburg. Sie weist auf den immensen Aufwand hin, der hinter der Grundrente steht. Bestandsrentner werden nur benachrichtigt, wenn sie den Zuschlag erhalten.
Die Grundrente soll Geringverdiener im Alter besserstellen und dafür sorgen, dass ihnen mehr zusteht als nur die Grundsicherung im Alter. Sie ist laut DRV ein Zuschlag auf die Rentenansprüche von Geringverdienern.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales geht davon aus, dass etwa 1,3 Millionen Menschen Empfänger einer Grundrente sein werden. Das heißt: Etwa fünf Prozent aller Rentnerinnen und Rentner in Deutschland erhalten einen Grundrentenzuschlag. Da viele Frauen mit Rücksicht auf ihre Familien häufig in Teilzeit und teilweise auch in eher schlecht bezahlten Berufen gearbeitet haben, werden sie eine große Gruppe der Grundrenten-Bezieher sein. Auch viele Ostdeutsche, die für niedrige Löhne gearbeitet haben, werden profitieren. Gutverdiener haben schlechte Karten.
Die ersten Bescheide werden voraussichtlich Ende Juli 2021 versandt. Zunächst bekommen Neurentner ihre Bescheide.
Die Rentenversicherungsträger haben sich auf ein einheitliches Vorgehen bei der Bearbeitung der Bestandsrenten verständigt. Bis Ende 2022 wird der Grundrentenzuschlag dann für diejenigen geprüft, die schon Rente beziehen. Alle bis dahin aufgelaufenen Beträge aus der Grundrente werden rückwirkend ab dem 1. Januar 2021 nachgezahlt.
Durchschnittlich liegt der Grundrentenzuschlag – so schätzen Experten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales – bei etwa 75 Euro. Im günstigsten Fall sind knapp 420 Euro pro Monat möglich.
Um Grundrente zu erhalten, muss man eine bestimmte Zeit an Versicherungsjahren vorweisen, die so genannten Grundrentenzeiten. Außerdem zählt das durchschnittliche Bruttoeinkommen aus dem Versicherungsleben: mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten für einen teilweisen Zuschlag, für den vollen Zuschlag mindestens 35 Jahre Grundrentenzeiten. Dazu darf der Durchschnittsverdienst nicht höher als 80 Prozent des bundesweiten Durchschnittsverdienstes sein, mindestens jedoch 30 Prozent. Wo man selbst mit seinem Durchschnittseinkommen steht, lässt sich an den Entgeltpunkten ablesen, die man jedes Jahr gutgeschrieben bekommt.
Als Grundrentenzeiten zählen die Zeiten aus sozialversicherungspflichtiger Tätigkeit, aber auch Pflichtbeitragszeiten der Kindererziehung und Pflege von Angehörigen, Zeiten des Bezugs von Krankengeld oder Reha und "Ersatzzeiten" wie Zeiten des Kriegsdienstes, der Kriegsgefangenschaft oder der politischen Haft in der DDR. Laut DRV zählen auch die Kinderberücksichtigungszeiten dazu. Berücksichtigungszeiten für Erziehung werden bis zur Vollendung des zehnten Lebensjahres des Kindes angerechnet.
Zeiten, in denen jemand Arbeitslosengeld I oder ALG 2 erhalten hat, Zeiten der Schul- oder Hochschulausbildung, Zurechnungszeit (fiktiv verlängerter Lebenslauf zur Erhöhung einer Erwerbsminderungsrente) und Zeiten, in denen man freiwillige Beiträge gezahlt hat.
"Leider nicht allen", sagt Carsten Vetter, Bezirksgeschäftsführer beim Sozialverband VdK in Würzburg. "Einen Zuschlag erhalten Rentner nur, wenn sie wenigstens 33 Versicherungsjahre aufweisen und nur für Monate in denen wenigstens 30 Prozent des Durchschnittsverdienstes dem Rentenkonto gut geschrieben wurde." Laut Vetter werden daher viele Menschen keinen Anspruch haben und weiterhin auf Grundsicherung angewiesen sein. Insgesamt wird die Gruppe der Grundrentenbezieher nicht allzu groß, schätzt der VdK-Bezirksgeschäftsführer. Sein Fazit: "Bei einem sehr hohen Verwaltungsaufwand für die Rentenversicherung werden große Teile der bedürftigen Menschen nicht erreicht."
Laut Carsten Vetter hilft zum Beispiel der VdK bei der Überprüfung, ob ein Grundrentenzuschlag in Frage kommt. Oftmals kämen auch Grundsicherungsleistungen in Betracht. Darüber kann der VdK in seinen Beratungsstellen aufklären.
Der Zuschlag wird nicht beitragsfinanziert, sondern von den Steuerzahlern getragen. Er soll im ersten Jahr rund 1,3 Milliarden Euro kosten, so die Schätzung des Arbeitsministeriums.
"Die Grundrente mildert teilweise das Symptom der Altersarmut, beseitigt aber nicht die Ursache von niedrigen Renten", sagt Carsten Vetter vom Sozialverband VdK. Falsche politische Weichenstellungen, welche zu Niedriglohn, prekärer Beschäftigung und sinkende Rentenniveaus führten, sollten aus Sicht des VdK korrigiert werden, um auskömmliche Renten zu ermöglichen, bei denen ein Zuschlag überhaupt nicht notwendig wird.
Merkt die Regierung eigentlich noch, was sie da tut?
Hurra, wir sind ja so sozial, wir führen die Grundrente ein, damit alle Bürger auch im Alter sorgenfrei leben können! Also wählt uns wieder, wir retten Deutschland!
Pfui Teufel!