Ein "unorganisierter und chaotischer Haufen", "stümperhaft", "unfähig". Eine "Bande von ganz niedriger Qualität". Eine Aktion "in Richtung Pleiten, Pech und Pannen". "Sie sind nachts hingefahren und haben einfach losgelegt. Das hatte nichts von Oceans Eleven."
Wenn schon die Anwälte so über ihre Mandanten reden, soll das wohl Mitleid erregen. Oder es ist ziemlich nah an der Wahrheit, wie die Beweisaufnahme im vorliegenden Fall ergeben hatte. Vor dem Landgericht Würzburg standen in der vergangenen Woche sechs Männer aus Rumänien im Alter von 26 bis 43 Jahren. Ihnen wurde vorgeworfen, als Diebesbande Einbrüche in Nordrhein-Westfalen und Rottendorf verübt zu haben.
Neben den sechs Angeklagten, ihren Anwälten, dem Gericht und drei Dolmetscherinnen brauchten auch insgesamt zehn Polizeibeamte – zwei für jeden Angeklagten – im Verhandlungsraum Platz. Der Prozess fand deswegen im Haus vom "Christlichen Verein Junger Menschen" (CVJM) Würzburg statt.
Klare Sache am Würzburger Gericht: Diebstahl, um Armut zu entkommen
"Der Sachverhalt steht fest", bestätigte einer der Verteidiger die Sichtweise der Staatsanwaltschaft. Die anderen Verteidiger stimmten zu: Acht Männer, von denen jetzt sechs vor Gericht standen, kommen alle aus dem gleichen Städtchen im Süden Rumäniens. Dort lebten sie in Armut, hatten kaum schulische Ausbildung und selten regelmäßige Einkommen. Mehrere hatten Schulden, vor allem wegen gesundheitlicher Probleme.
Sie hatten gehört, dass es leicht sein solle, in Deutschland Kupfer, Bronze und Metallteile zu stehlen und damit – für rumänische Verhältnisse – viel Geld zu verdienen. Sie fassten den Entschluss, sich auch auf den Weg zu machen. Die Beute wollten sie zu gleichen Teilen aufteilen.
Ihre Versuche scheiterten am Alarm: Fünf Einbrüche ohne Beute
Anfang August letzten Jahres fuhren sie also nach Duisburg. Von dort aus googelten sie metallverarbeitende Betriebe, erst in der Nähe, dann deutschlandweit. Insgesamt fünf Ziele steuerten sie letztlich auch an. Vor Ort lief es immer gleich ab: Sie kamen nachts mit zwei Transportern. Dann brachen sie in das Gelände eines Betriebs ein. Dort stellten sie jedes Mal fest, dass es eine Überwachungskamera oder einen Alarm gibt – und brachen den Versuch direkt wieder ab.
Ein besonderer Zufall ereignete sich in einer Kunstgießerei in Bonn. Dort hätten die Männer tatsächlich Metallwaren im Wert von rund 160.000 Euro erbeuten können - hätten nicht andere Diebe den Betrieb just am Vortag leergeräumt.
Einbruch in Metallgießerei in Röttingen: Direkt Flucht und Festnahme
Am 10. August schließlich fuhren sie nach Röttingen. Dort brachen sie in eine Metallgießerei ein, bemerkten jedoch eine Überwachungskamera und verließen sie wieder unverrichteter Dinge. Zuvor löste allerdings der Alarm aus.
Die Polizei kontrollierte den Transporter im Rahmen der anschließenden Fahndung und nahm die sechs Männer fest, die nun vor Gericht standen. Vor der Festnahme sprang einer der Männer aus dem Wagen. Gemeinsam mit dem Fahrer des zweiten Fahrzeugs ist er wohl noch immer flüchtig.
Mindestens ein Geständnis erleichterte die Würzburger Ermittlungen
Soweit der Tatsachenbericht, bei dem sich Verteidigung und Staatsanwaltschaft weitestgehend einig waren – genau wie bei der Einschätzung, dass alle sechs Angeklagten des versuchten schweren Bandendiebstahls schuldig sind.
Einer der Angeklagten hatte noch vor Beginn der Ermittlungen ausgesagt. Weil er damit einen wesentlichen Beitrag zur Aufklärung geleistet habe – etwa die weiteren Einbruchsversuche und beteiligten Personen benannte – forderte die Staatsanwaltschaft für ihn zwei Jahre Haft auf Bewährung. Für die beiden Angeklagten, die vor Prozessbeginn gestanden haben, forderte sie eine Haftstrafe von 3 Jahren und vier Monaten, sowie zwei Monate mehr für die drei Angeklagten, die erst zu Prozessbeginn gestanden.
Reue und Rolle der Geständnisse als Gründe für eine Bewährungsstrafe
Vor allem, weil die Geständnisse aller sechs Angeklagten den Prozess entscheidend verkürzt hätten, forderten ihre Verteidiger deutlich geringere Haftstrafen, die allesamt zur Bewährung ausgesetzt werden sollten. Außerdem betonten sie, dass keiner der Angeklagten vorbestraft war.
Die Angeklagten zeigten sich darüber hinaus reumütig. Besonders die neunmonatige Untersuchungshaft habe ihnen zugesetzt, ließen sie über ihre Verteidiger mitteilen. Weil keiner von ihnen Deutsch spreche und mehrere keine Telefonnummern von Freunden oder Familie auswendig gewusst hätten, sei die Zeit quasi einer Isolation gleichgekommen.
Verurteilung wegen versuchten Bandendiebstahls: Über zwei Jahre Haft
Doch das half wenig. Sie alle wurden wegen des fünffachen versuchten, schweren Bandendiebstahls schuldig gesprochen. Außerdem der Sachbeschädigung, die sie bei vier Einbrüchen begingen.
Nur derjenige, der mit seiner besonders frühen Aussage die Ermittlungen stark erleichtert hat, wurde zu einer Bewährungsstrafe – ein Jahr und sechs Monate – verurteilt. Er akzeptierte das Urteil bereits. Die fünf anderen Angeklagten sollen für zwei Jahre und sechs Monate, beziehungsweise zwei Jahre und zehn Monate ins Gefängnis. Zwei Urteile sind noch nicht rechtskräftig.