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Würzburg
85 Kilo Cannabis durch Landkreis Würzburg geschmuggelt: Drogenkurier profitiert von neuem Cannabisgesetz
Der Mann war in eine Kontrolle auf der A3 im Landkreis Würzburg geraten und lieferte sich mit der Polizei eine spektakuläre Verfolgungsjagd. Der Grund für die Flucht lag im Kofferraum.
Zwei Koffer voller Cannabis hatte ein Drogenkurier im Auto, als er bei Würzburg erwischt wurde. Wegen des neuen Cannabisgesetzes kommt er mit zwei Jahren und zehn Monaten Haft davon.
Foto: Silvia Gralla | Zwei Koffer voller Cannabis hatte ein Drogenkurier im Auto, als er bei Würzburg erwischt wurde. Wegen des neuen Cannabisgesetzes kommt er mit zwei Jahren und zehn Monaten Haft davon.
Manfred Schweidler
 |  aktualisiert: 01.06.2024 02:50 Uhr

Die Kontrolle kam unerwartet, als der Drogenkurier den größten Teil seiner Fahrt von Südspanien nach Berlin schon hinter sich hatte: Bei Theilheim (Lkr. Würzburg) wollte ihn ein Polizist von der Autobahn A3 auf einen Parkplatz winken. Doch der Fahrer gab Vollgas.

In einer Baustelle war die Flucht zu Ende

Sieben Monate später beschäftigt die Flucht das Landgericht Würzburg. Der Fahrer jagte an jenem 26. Oktober 2023 nach Aussagen von zwei Polizeibeamten mit teilweise über 200 Kilometern pro Stunde davon. Er wechselte von der A3 auf die A7, um zu entkommen. Drei Streifenwagen blieben ihm jedoch zäh auf den Fersen. Und dann geriet er in eine Baustelle, fuhr sich einen Reifen platt, blieb liegen.

Der Fahrer sprang aus dem Auto, eine Böschung hinauf und wollte über einen Wildzaun klettern. Aber ein Polizist war schneller. Zurück am Auto wurde schnell klar, warum der Fahrer so kopflos reagiert hatte: Im Kofferraum lagen zwei große Koffer mit insgesamt 85 Kilo Cannabis.

Zur Fahrt erpresst oder schon häufiger als Kurier in Berlin?

Der Polizei erzählte der Mann, der in Spanien lebte: Er habe seiner Familie ein Haus gebaut und Schulden gemacht. Da habe man ihn gezwungen, als Kurier mit einem Leihwagen nach Berlin zu fahren, für 1500 Euro Honorar. Was in dem Koffer war, will er nicht genau gewusst haben – auch nicht, dass ihm die Hintermänner einen GPS-Tracker ins Auto geschmuggelt hatten und damit jederzeit kontrollieren konnten, wo er gerade fuhr.

Nachforschungen von Zollfahndern legten unterdessen den Verdacht nahe, dass es nicht seine erste Kurierfahrt war: So hatte er schon viermal vorher am Flughafen von Malaga Leihwägen gemietet. Und in Berlin war er im Juli schon einmal mit Drogen erwischt worden, damals aber nur mit 100 Gramm Haschisch.

Ein Deal bringt den Kurier zwei Jahre und zehn Monate hinter Gitter

Vor Gericht fleht er um eine geringe Haftstrafe, um seine Frau und seine fünf Kinder weiter unterstützen zu können, die teils in Spanien, teils in Marokko leben. Letztlich gibt es einen Deal: Geständnis gegen eine Strafobergrenze von drei Jahren. Der Mann gesteht die Fahrt, sagt auch, dass er sie bereue. Aber Nachfragen, etwa zu seinen Hintermännern, beantwortet er nicht.

Kurz hofft die Verteidigerin des Mannes, dass ihr Mandant mit einer Bewährungsstrafe von höchstens zwei Jahren davonkommt. Aber darauf lassen sich Staatsanwaltschaft und Gericht dann doch nicht ein. "Sie haben Glück, dass es eine neue gesetzliche Regelung gibt", sagt Richter Boris Raufeisen mit Blick auf das neue Cannabisgesetz, das am 1. April in Kraft trat. Raufeisen schickt den Fahrer für zwei Jahre und zehn Monate hinter Gitter. Vor der Gesetzesänderung wären sieben Jahre Haft im Raum gestanden, betont er.

 
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  • Stefan Wolz
    Statt 7 Jahren jetzt nur 2? Hier hätte ich mir schon ein bosschen mehr Aufklärung und Informaton gewünscht oder war der gute Mann in eonem Cannabis Club und dann sind die 85 kg nur Peanuts?
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  • Dietmar Eberth
    "Nach dem neuen KCanG kann ein Überschreiten der nicht geringen Menge ebenfalls härter bestraft werden, es muss aber nicht mehr zwingend erfolgen. Je nach Gesamtumständen kann das Gericht einen besonders schweren Fall nach § 34 Abs. 3 KCanG annehmen, danach droht sodann aber nicht wie bisher 1 Jahr bis 15 Jahren Gefängnis, sondern nur noch Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis zu fünf Jahren."

    https://www.anwalt.de/rechtstipps/revolution-im-betaeubungsmittelstrafrecht-die-neuen-strafen-des-cannabisgesetzes-cang-220664.html
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  • Johannes Metzger
    Wenn man das mit den zig tausend Hektolitern, der deutlich gefährlicheren Droge Alkohol vergleicht, die über ständig über unsere Straßen transportiert werden, eine geradezu lächerlich geringe Menge. Womit ich natürlich nicht sagen will, dass ich den Drogentrasport grundsätzlich befürworte. Mir geht wiedermal um die Verhältnismäßigkeit.
    Oder war das Marihuana mit Giften verunreinigt?
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  • Christine Gerhardt
    Deswegen wurde der Umgang mit Cannabis ja auch gesetzlich neu geregelt. Nichtsdestotrotz ist die Menge strafbar (auch: illegaler Handel, selbst wenn die Menge erlaubt wäre: Steuerhinterziehung ), zudem hat sich die Tat vor der Gesetzesänderung zugetragen. Was hoffentlich auch bedacht wurde, ist der versuchte Entzug vor der Justiz. Das ist zudem richtig gefährlich für die Beamten sowie alle anderen Verkehrsteilnehmer. So lapidar ist das also nicht.
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  • Johannes Metzger
    Liebe Frau Gerhardt, es geht darum, dass die deutlich gefährlichere Droge Alkohol nach wie vor in unbegrenzten Mengen erhältlich ist und es keine Limitierung gibt. Sollten Gesetze nicht auch vor den wirklich gefährlichen Drogen schützen?
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  • Christine Gerhardt
    Was ist denn das für ein Deal wenn er eh nichts über die Hintermänner verrät? Und wieso wird er nach dem neuen Gesetz verurteilt und nicht nach dem Gesetz, das zur Zeit der Tat gegolten hat?!
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  • Peter Koch
    Ich dachte bisher, dass das neue Cannabis Gesetz nur den Besitz von 25 g Cannabis erlaubt und Handel und Schmuggel mit schärferen Mindeststrafen belegt.

    "Anhebung Mindeststrafrahmen auf 2 Jahre für bandenmäßigen Anbau, Herstellung, Handeltreiben, Einfuhr und Ausfuhr von Cannabis jeweils in nicht geringen Mengen."
    https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/cannabis/faq-cannabisgesetz#c29869
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