Knast oder Klinik für Kriminelle - ein brisantes Thema. Der Bürger, in dessen Namen Recht gesprochen wird, kennt das Problem oft nur durch Berichte über spektakuläre Kriminalfälle, also nur aus einem Bruchteil der Arbeit der Justiz. Doch er kann in jüngster Zeit durchaus den Eindruck gewinnen: Immer öfter enden Prozesse nicht mit Schuldigen, sondern mit kranken Tätern, die sich scheinbar aus der Verantwortung stehlen.
Das nährt Verunsicherung. Tief in unserem Innern schlummert der Wunsch nach Strafe für Mord, sexuellen Missbrauch oder Raub. Dieser Wunsch bleibt unbefriedigt, wenn der Sünder zum Heilen ins Krankenhaus kommt, statt zum Büßen in die Zelle. Die Folge: Vertrauen in den Rechtsstaat schwindet.
Aktuelle Beispiele gibt es genug: Man denke an den tauben Angeklagten, der beim Feuerwehrfest in Euerhausen seinem Nachbarn in den Rücken schoss – und in der Klinik landete. An den Soldaten, der in Marktheidenfeld einen Getränkemarkt ausraubte – und wegen Anabolika-Sucht auf Entzug will. An den Betrunkenen in Wiesentheid, der sein Elternhaus anzündete. An den Finanzberater, der mit illegalen Geschäften eine Million machte – aber krank und damit nicht prozessfähig ist.
Haben wir genug Platz für Getriebene, die nicht für ihre Taten geradestehen können?
Richter lassen sich von Experten mit Gutachten beraten, ehe sie entscheiden. Aber vielleicht zu oft für Klinik und gegen Knast? Reicht dem Gericht ein Zusammenhang der Straftat mit Alkohol oder illegalen Drogen, um eine Unterbringung zur Entziehung anzuordnen? Oder brauchen wir nur viel mehr Forensik-Plätze, als wir bisher ahnten? Es ist unverantwortlich, wenn Kliniken wie in Lohr und Werneck schon jetzt überfüllt sind - ihnen aber künftig auch die besonders gefährlichen Patienten aufgebürdet werden, die bisher in Straubing untergebracht sind.
Zwar betont auch der frühere Richter am Bundesgerichtshof Thomas Fischer: Der Mensch habe ein starkes Bedürfnis, Verantwortlichkeiten zu suchen und Schuldige zu benennen. Die Gesellschaft fordere einfache Antworten, die klare Zuordnung von Gut und Böse. Aber diese Erwartung überfordert das Strafrecht zunehmend.
Die Zahl der Zwangseinweisungen seelisch gestörter Menschen nach Paragraph 63 des Strafgesetzbuchs hat sich seit den 90er Jahren verdoppelt – und die Unterbringung dauert länger. Die Zahl der nach Paragraf 64 untergebrachten süchtigen Straftäter hat sich sogar verdreifacht. Die Folge: Patienten leben beengt und in Stockbetten, die Aggression steigt. Zur Deeskalation muss dann Personal eingesetzt werden, das an anderer Stelle für die suchttherapeutische Arbeit fehlt.
Experten hoffen auf Verbesserungen durch die Justizminister im November
Dabei geben auch Verteidiger hinter vorgehaltener Hand zu, dass Straftäter von der derzeitigen Regelung profitieren. Bei einer mehrjährigen Haftstrafe hat man erst nach zwei Dritteln die Chance, in Freiheit zu kommen, bei Unterbringung in einer Entziehungsanstalt schon nach der Hälfte.
Der Anstieg der Fehlbelegungen mit nicht therapiefähigen und mit therapieunwilligen Patienten sei „massiv“, sagen Forensik-Leiter. Das Problem sei, dass immer mehr Straftäter zugewiesen würden, die nicht abhängig oder psychisch krank sind. Müssen sie in die Haft zurück, nutzen sie oft alle Rechtsmittel, um das zu vermeiden.
Experten aus der Forensik hoffen jetzt auf eine Streichung oder Reform des Paragrafen 64 bei der Justizministerkonferenz im November: Dort ist die Unterbringung von Straftätern geregelt, die unter Einfluss von Alkohol oder Drogen Straftaten begangen haben, verurteilt wurden oder nur deshalb nicht verurteilt wurden, weil ihre Schuldunfähigkeit beweisen ist. Vehement fordern manche Leiter forensischer Einrichtungen, das "Privileg", die Reststrafe auf Bewährung aussetzen zu können, zu streichen. Damit nehme man Straftätern den Anreiz, lieber in der Forensik "unterzuschlüpfen" als in die Gefängniszelle zu kommen.
Eine Reform wäre also im Sinne der überfüllten Kliniken - aber auch im Sinne derjenigen Patienten, für die der Maßregelvollzug eigentlich gedacht und hilfreich ist. Hier gäbe es Entlastung. Ein Lösung des gesamten Problems freilich wäre auch das nicht, sondern nur eine Verlagerung. Denn dann landen zwar weniger Straftäter in der Klinik, aber wieder mehr in den Gefängnissen - und auch die sind überfüllt.