
Wegen versuchten Mordes an seiner Stiefmutter und schwerer Brandstiftung ist ein 35-jähriger Mann aus Wiesentheid (Lkr. Kitzingen) am Freitag vor dem Landgericht Würzburg zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Der Mann hatte im Januar unter starkem Alkoholeinfluss in seinem Elternhaus ein Feuer gelegt. Er selbst und sein Bruder wohnten mit in dem Haus. Hintergrund der Tat waren diverse Familienstreitigkeiten, unter anderem um verschwundene Gegenstände sowie die Angst, das Erbe zu verlieren.
Unter schwerem Alkoholeinfluss gestanden
Der Angeklagte gab im auf drei Tage angesetzten Prozess zu, das Feuer aus Wut gelegt zu haben. Die Richter sahen die Mordabsicht als gegeben: Der 35-Jährige soll im alkoholisierten Zustand wiederholt Tötungsabsichten geäußert haben, auch noch nach der Tat. Kurz vor der Brandstiftung Mitte Januar hatte es erneut Streit in der Familie gegeben, bei dem der Angeklagte sogar selbst die Polizei zur Hilfe geholt hatte.
Der Mann bereute vor Gericht die Tat und entschuldigte sich bei Vater und Stiefmutter. Er hatte sich nach dem Brand auch sofort gestellt. Laut psychologischem Gutachten war die Handlung für den eher ruhigen und sehr kooperativen Angeklagten untypisch. Als Teil des Urteils muss er eine Therapie wegen Alkoholabhängigkeit machen. Das Gericht ordnete die Unterbringung in einer Entzugsklinik an. Zur Tatzeit in den frühen Morgenstunden soll er 2,6 Promille Alkohol im Blut gehabt haben.
Staatsanwalt ging von dreifachem versuchtem Mord aus
Der Verteidiger hatte auf vier Jahre Haft plädiert. Der Staatsanwalt hatte sieben Jahre Freiheitsstrafe gefordert: Er war von drei Fällen des versuchten Mordes - an Stiefmutter, Vater und Bruder - ausgegangen. Nach Überzeugung des Gerichts aber wusste der Angeklagte, dass sein Vater in der Nacht nicht zuhause war, sondern in einer Klinik lag. Im Falle des 37-jährigen Bruders, der beim Ausbrauch des Brandes - ebenfalls stark alkoholisiert - schlief, hielt das Gericht dem Angeklagten einen "strafbefreienden Rücktritt" vom Mordversuch zugute. Er habe Feuerwehrleute ausdrücklich aufgefordert, den Bruder aus dem brennenden Haus zu holen.
Um den Hintergrund der Brandstiftung und den Hass des Angeklagten auf die Stiefmutter zu verstehen, müsse man, so der Staatsanwalt in seinem Plädoyer, die familiären Umstände berücksichtigen. Der Angeklagte sei bei der Scheidung der Eltern 13 Jahre alt gewesen. Die Mutter sei einige Jahre später - bis der Vater erneut heiratete - wieder in das Haus gezogen und zwei Jahre nach dem erneuten Auszug gestorben. Die Bindung an die Mutter und ihr Schicksal hätten den Angeklagten zunehmend in die Alkoholabhängigkeit abgleiten lassen. Gleichzeitig habe sich Hass gegen die Stiefmutter aufgestaut, der er unterstellte, sich durch die Heirat vor allem das Haus "unter den Nagel reißen" zu wollen.
Haus schwer beschädigt und weiter unbewohnbar
Schwerer verletzt wurde bei dem Brand niemand. Die Stiefmutter entkam unverletzt, der Bruder wurde mit einer leichten Rauchvergiftung gerettet. An Haus und Hausrat entstand ein Schaden von über 300 000 Euro, das Haus ist unbewohnbar.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Angeklagte nahm am Freitag das Urteil sofort an. Die Staatsanwaltschaft äußerte sich noch nicht, ob sie Rechtsmittel einlegt oder auch mit dem Urteil einverstanden ist.