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Würzburg
So teuer könnten Corona-Tests für viele Ungeimpfte ab 11. Oktober werden
Wo die 3G-Regel gilt, benötigen Ungeimpfte einen negativen Test. Diese sind bald nicht mehr kostenlos. Doch nicht nur für Kinder und Schwangere gibt es Ausnahmen.
Das Ende der vom Bund finanzierten Corona-Tests für alle Bürgerinnen und Bürger ab dem 11. Oktober ist beschlossene Sache. Details zu Ausnahmen regelt nun eine neue Verordnung.
Foto: Kira Hofmann, dpa (Symbolbild) | Das Ende der vom Bund finanzierten Corona-Tests für alle Bürgerinnen und Bürger ab dem 11. Oktober ist beschlossene Sache. Details zu Ausnahmen regelt nun eine neue Verordnung.
Jonas Keck
 |  aktualisiert: 08.02.2024 19:31 Uhr

Ab 11. Oktober müssen Schnelltests, die etwa beim Zugang zu Restaurants oder Veranstaltungen zu nutzen sind, meist selbst bezahlt werden. Das trifft vor allem Ungeimpfte. Denn überall dort, wo die 3G-Regel greift, müssen sie negative Tests vorweisen. Wer Corona-Symptome hat oder Kontaktperson eines Infizierten ist, muss auch künftig nicht für einen Test bezahlen. Gratistests soll es auch weiterhin für Menschen geben, die nicht geimpft werden können oder für die es keine allgemeine Impfempfehlung gibt. Doch auf wen trifft das zu und wie lässt sich das an der Teststation nachweisen? Die wichtigsten Antworten im Überblick:

Was gilt für Kinder und Jugendliche?

Kinder, die zum Zeitpunkt der Testung noch keine zwölf Jahre alt sind oder erst in den letzten drei Monaten vor der Testung zwölf Jahre alt geworden sind, können sich kostenlos testen lassen. Wer ab 11. Oktober eine kostenlose Testung in Anspruch nehmen möchte, muss zum Nachweis der Identität einen amtlichen Ausweis mit Foto mitbringen. Bei Kindern und Jugendlichen ergibt sich dem Bundesgesundheitsministerium zufolge daraus auch der erforderliche Altersnachweis. Bis zum 31. Dezember 2021 können sich alle, die zum Zeitpunkt des Corona-Tests noch minderjährig sind, kostenlos testen lassen. Grund ist, dass für sie erst seit kurzem eine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (Stiko) vorliegt.

Kostet die Verkürzung der Quarantäne durch einen negativen Corona-Test künftig Geld?

Nein. Personen, die sich wegen einer nachgewiesenen Infektion mit dem Coronavirus "selbst in Absonderung begeben mussten", können sich weiterhin kostenlos testen lassen, wenn das zum Beenden einer Quarantäne notwendig ist.

Was müssen Menschen beachten, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können?

Menschen, die aufgrund einer "medizinischen Kontraindikation" zum Zeitpunkt der Testung nicht gegen das Coronavirus geimpft werden können, müssen auch künftig für den Corona-Test nicht bezahlen. Unter einer Kontraindikation verstehen Medizinerinnen und Mediziner einen Umstand, der die Anwendung eines Medikaments oder einer therapeutischen Maßnahme nicht erlaubt. Die kostenlose Testmöglichkeit bestehe auch dann, wenn wegen einer Kontraindikation eine Impfung in den letzten drei Monaten vor der Testung nicht möglich war. Um einen kostenlosen Test zu bekommen, muss vor Ort ein entsprechender Nachweis vorgelegt werden. "Aus dem Zeugnis muss die Überzeugung der ausstellenden ärztlichen Person oder der ausstellenden Stelle hervorgehen, dass eine medizinische Kontraindikation gegen eine Schutzimpfung gegen SARS-CoV-2 besteht", teilt das Ministerium mit. Außerdem müsse der Name, die Anschrift und das Geburtsdatum der getesteten Person sowie die Identität der Person oder der Stelle, die das ärztliche Zeugnis ausgestellt hat, enthalten sein. Die Angabe einer Diagnose ist nicht erforderlich.

Können sich Schwangere weiterhin kostenlos testen lassen?

Als Beispiel für eine medizinische Kontraindikation führt das Ministerium eine Schwangerschaft im ersten Schwangerschaftsdrittel an, "da die Ständige Impfkommission für diesen Zeitraum bislang keine generelle Impfempfehlung ausgesprochen hat". Der Mutterpass könne als ärztliches Zeugnis zum Nachweis einer Schwangerschaft bei der Teststation verwendet werden. Bis zum 31. Dezember 2021 können sich alle Schwangeren kostenlos testen lassen. "Um diesen Personen ausreichend Zeit zu gewähren, sich über die bestehenden Impfangebote zu informieren und einen vollständigen Impfschutz zu erlangen, haben sie bis Ende des Jahres weiterhin einen Anspruch auf kostenlose Testung", teilt das Ministerium mit.

Wie teuer werden die Corona-Tests für Ungeimpfte, für die keine Ausnahmeregel greift?

"Das Bundesgesundheitsministerium überlässt die Preisgestaltung für Antigen-Schnelltests und PCR-Tests marktwirtschaftlichen Mechanismen", teilt eine Sprecherin des bayerischen Gesundheitsministeriums auf Anfrage dieser Redaktion mit. Eine Aussage zu den tatsächlichen Kosten könne vonseiten des Freistaats also nicht getroffen werden. "Die Coronavirus-Testverordnung des Bundes sieht derzeit eine Vergütung für Antigenschnelltests in Höhe von 11,50 Euro und für PCR-Tests in Höhe von 51,56 Euro vor. Das heißt, mit Preisen in dieser Größenordnung kann mindestens gerechnet werden", so die Sprecherin.

Was gilt für Studierende aus dem Ausland?

Auch Studierende aus dem Ausland, die sich für ein Studium in Deutschland aufhalten und mit hierzulande nicht anerkannten Impfstoffen (z.B. Sputnik) geimpft wurden, können sich bis Ende des Jahres kostenlos per Schnelltest testen lassen. Der Nachweis muss dem Bundesgesundheitsministerium zufolge durch die Studienbescheinigung und den Impfausweis erfolgen.

 
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Kommentare
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  • k.a.braun@web.de
    Auch Geimpfte sollten sich testen lassen, bevor sie z. B. mit sehr alten oder immunerkrankten Menschen zusammenkommen. Es ist ungerecht, dass diejenigen, die sich verantwortlich verhalten und sich impfen ließen, nun behandelt werden wie diejenigen, die sich dem verweigern!
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  • jbehr74
    Wenn ich in ein Krankenhaus gehe um jemanden zu besuchen im Bereich der Intensivstation muss ich auch als Geimpfter einen Antigen Schnelltest Nachweis vorlegen, der nicht älter als 24h ist, wer bezahlt mir diesen nach dem 10. Oktober?
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  • Lebenhan1965
    Wer nicht hören will

    muss fühlen, sagte man früher.

    Wer sich nicht impfen lassen will muss halt jetzt zahlen oder Einschränkungen hin nehmen. Ist irgendwie logisch.
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  • semistar
    Man kann nur hoffen, dass möglichst bald der Freedom-Day kommt.
    Dieses unsägliche Geäffel ist eines freiheitlichen Landes unwürdig. Inzidenz 35 für Gaststätten, Schwimmbäder usw., Luftfilteranlagen und Maske auf in Schulen, an der Bushaltestelle wieder nicht, genesen gilt auch nicht unendlich (2-G ist somit eigentlich 1-G, nämlich nur geimpfte, weil die Genesenen nur ca. 2% ausmachen).
    Und kontrollieren sollen das all jene, die was auf die Beine stellen, die was organisieren und am Ende wirtschaftliches Risiko tragen.
    Also so wird das langfristig nichts!
    Also entweder 14 Tage Lockdown für alle bis der Sehnsuchtswunsch vieler nach Null-Covid erfüllt ist oder alle Regeln fallen lassen wie in GB, das auch nur 64% Impfquote hat und offenbar recht gut weiter leben kann.
    Und außerdem steigt die Impfquote sowieso kontinuierlich nur halt langsamer als von vielen erhofft! Es war das Versprechen, dass alle Regeln aufgehoben werden, wenn sich jeder impfen lassen kann! Das ist jetzt der Fall!
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  • deweka
    Man kann nur hoffen dass man sich an wissenschaftlichen Erkenntnissen orientiert.
    Krankheiten halten sich nicht an Zeitvorgaben.
    Wahrscheinlich kennt Corona die nicht einmal den gregorianischen Kalender.
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