Der Gründer und ehemals hauptverantwortliche Betreiber der Cannameleon-Läden kämpft weiter an zwei juristischen Fronten um seine Freiheit: Gegen die Verurteilung zu einem Jahr und vier Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung wegen vorsätzlichen Handels mit Cannabis-Produkten Ende Januar durch das Würzburger Landgericht hat er Revision eingelegt. Haft droht ihm zusätzlich in einem anderem Strafverfahren: Das Amtsgericht Würzburg verhängte vor einem Jahr zwei Jahre Gefängnis auf Bewährung wegen Nötigung und Unterschlagung gegen ihn.
Wenn beide Verurteilungen rechtskräftig werden, droht dem 30-Jährigen, der sich inzwischen nicht mehr als Geschäftsführer, sondern als Teilhaber bezeichnet, mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Gesamtstrafe, die mehr als zwei Jahre betragen und daher nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden könnte.
Deswegen hat er auch gegen das Amtsgerichts-Urteil Rechtsmittel eingelegt und will im Berufungsverfahren vor dem Landgericht eine geringere Strafe erreichen. Susanne Krischker, die Vorsitzende Richterin der für den Fall zuständigen 3. Strafkammer, sprach zum Auftakt am Dienstag von einer "ziemlich verfahrenen Situation" für den Angeklagten.
Angeklagter will vor Landgericht Würzburg niedrigeres Strafmaß erzielen
Vor dem Amtsgericht ging es um eine Selbstjustiz-Aktion des 30-Jährigen, der zwei Männer damit beauftragt haben soll, bei einem Mitarbeiter Schulden in fünfstelliger Höhe einzutreiben. Der Cannameleon-Chef selbst tauchte bei dem Mitarbeiter nicht auf, die anderen beiden Männer verschafften sich laut Urteil unter dem Vorwand, eine Festplatte abholen zu wollen, Zugang zu dessen Wohnung.
Einer von ihnen bedrohte den Geschädigten eine Viertelstunde lang mit einem großen Küchenmesser und versuchte, ihm einen Geldbetrag in Höhe von mehreren tausend Euro abzunötigen. Das gelang ebensowenig wie die geforderte Unterschrift unter einem Arbeitsvertrag, so dass der Mann mit dem Messer die Wohnung schließlich mit einer Smartwatch und rund tausend Pokemon-Karten als Beute verließ.
"Es gibt durchaus Raum, die Strafe dafür geringer zu bemessen", betonte Verteidiger Norman Jacob im Berufungsverfahren. Dazu will er die komplette Beweisaufnahme aus der ersten Instanz noch einmal durchführen lassen. Eine Beschränkung der Berufung auf die Höhe der Freiheitsstrafe lehnte Jacob nach kurzer Beratung mit dem Angeklagten ab – trotz einer eindeutigen Ansage der Staatsanwaltschaft, dass am Ende des Prozesses in zweiter Instanz eine höhere Strafe ohne Bewährung stehen könnte.
Hat ehemaliger Cannameleon-Angestellter mehr als 10.000 Euro entwendet?
Vor dem Amtsgericht hatte der Anklagevertreter dreieinhalb Jahre Gefängnis gefordert und kündigte an, diesen Antrag weiterhin "mit Nachdruck" verfolgen zu wollen. Unter anderem soll der Haupttäter der Nötigung, dessen Verurteilung inzwischen rechtskräftig ist, als Zeuge gehört werden.
Der Cannameleon-Chef hatte die Vorwürfe vor dem Amtsgericht weitgehend eingeräumt, sieht sich selbst aber auch als Opfer einer Straftat: Sein ehemaliger Angestellter, der dafür verantwortlich war, die Tageseinnahmen des Würzburger Cannameleon-Ladens abends bei der Bank einzuzahlen, habe mehr als 10.000 Euro für sich behalten, so seine Einlassung.
Das habe der Geschädigte in einem Verfahren vor dem Arbeitsgericht auch zugegeben, so Verteidiger Norman Jacob gegenüber der Redaktion. Außerdem sei durch seinen Mandanten bereits vor dem Prozess am Amtsgericht im Rahmen eines Täter-Opfer-Ausgleichs Schmerzensgeld und Schadenersatz gezahlt worden. Wann die Beweisaufnahme im Berufungsprozess stattfindet, steht noch nicht fest: Am Dienstag musste das Verfahren ausgesetzt werden, weil geladene Zeugen an Corona erkrankt sind.