Seit Montag sind die Schulen und Kindertagesstätten in Bayern zu. Auf diese Weise will die bayerische Staatsregierung die Verbreitung des Coronavirus verlangsamen. Wenn allerdings beide Elternteile oder alleinerziehende Eltern in Bereichen der "kritischen Infrastruktur" arbeiten, zum Beispiel in der Krankenpflege oder bei der Feuerwehr, sollen sie ihre Kinder dennoch in Betreuung geben können. Diese Regelung gilt allerdings nur für Schüler bis zur sechsten Jahrgangsstufe.
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Überschaubare Zahl an Schülern in Unterfranken in Notbetreuung
An unterfränkischen Schulen klappt das derzeit offenbar gut. "Die meisten Schulen haben nur ganz wenige Kinder, die unterrichtet werden müssen. Manche melden sogar null Fälle", berichtet Gerhard Bless, Vorsitzender des Unterfränkischen Lehrer- und Lehrerinnenvebands. Beschwerden von Lehrkräften oder Schulleitern seien ihm nicht zu Ohren gekommen, was die Notbetreuung betrifft. "Von überall höre ich, dass die Eltern sehr verantwortungsvoll mit der Situation umgehen." Sie würden auch nicht versuchen, ihre Kinder in die Schule zu bringen, wenn diese Erkältungssymptome hätten, so Bless.
Der Regierung von Unterfranken lagen am Dienstagnachmittag noch keine vollständigen Zahlen zu den Notbetreuungen an Grundschschulen und Mittelschulen vor. Normalerweise besuchen diese rund 61 000 Schülerinnen und Schülern. Bisher seien ihm nur rund 90 Betreuungen gemeldet worden, sagt Sachgebietsleiter Bertram Odoj. Zwei Drittel der unterfränkischen Grund- und Mittelschulen hatten sich schon zurückgemeldet. An diesen sind wohl rund 150 Lehrkräfte im Einsatz, die sich bereithalten.
"Die Schulleiter achten darauf, die Gruppen klein zu lassen und räumlich zu trennen", berichtet Odoj. Auch auf gemeinsame Pausen werde verzichtet. "Das Ziel ist es schließlich, die sozialen Kontakte auf ein Minimum herabzusetzen."
Wer gilt als systemrelevant? Kindertagesstätten müssen im Einzelfall entscheiden
In Würzburg gibt es laut Sozialreferat insgesamt rund 5600 Plätze in Kindertagsstätten und Schülerhorts. Zur Notbetreuung seien am Montag 96 Kinder in der Tagesbetreuung gewesen, am Dienstag waren es 126 Kinder, berichtet Gunther Kunze, Fachbereichsleiter Jugend und Familie. "Die Maßnahmen haben wir am Wochenende frühzeitig über Medien und soziale Netzwerke in die Bevölkerung transportiert", sagt er. Viele Eltern hätten auf diese Weise schnell Bescheid gewusst und mussten nicht erst am Montag klären, ob sie ihre Kinder in die Kindertagesstätte bringen dürfen oder nicht.
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Wer seine Kinder zur Betreuung abgeben möchte, muss durch eine Kopie des Dienstausweises oder eine Bestätigung des Arbeitgebers nachweisen, dass er wirklich einer Tätigkeit in der kritischen Infrastruktur nachgeht. Doch eindeutig ist das nicht immer. "Wir müssen von Fall zu Fall entscheiden. Wenn eine Person für die Gartenpflege der Uniklinik zuständig ist, gehört diese zwar zum Personal der Klinik, ist aber nicht systemrelevant", sagt Kunze.
Auseinandersetzungen zwischen Erzieherinnen und Eltern habe es deswegen aber nicht gegeben. Die meisten Eltern seien sehr verständnisvoll. Wo der wirtschaftliche Druck am höchsten ist, sei das Einsehen in Einzelfällen allerdings gering, so Kunze. Das betreffe gerade Selbstständige, die sich wegen finanzieller Einbußen sorgten. "Die Maßnahme ist gut, um die Verbreitung des Virus einzudämmen. Und in Härtefällen finden wir eine Lösung!"
Die Schießung von Schulen und Betreuungseinrichtungen für Kinder soll bis Sonntag, 19. April, dauern.
- Gesundheitsversorgung (Krankenhaus, Apotheke, Ärzte)
- Einrichtungen der Pflege, der Behindertenhilfe, der Kinder- und Jugendhilfe
- Gefahrenabwehr und Sicherung der öffentlichen Ordnung (Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst, Katastrophenschutz)
- Wichtige Versorgungsbetriebe (Strom, Gas, Wasser, ÖPNV, Post, Telekommunikation, Verkehrsbetriebe)
- Entsorgungsbetriebe (Müllabfuhr etc.)
- Bäckereien, Lebensmittelhandel, Metzgereien sowie Lebensmittelproduktion und -vertrieb