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Schotterwerk: Was wird aus dem schwarzen Gift?
Schotterwerk: Was wird aus dem schwarzen Gift?       -  Rund 4000 Kubikmeter Asphalt sind auf dem Gelände des Auber Schotterwerks illegal verfüllt worden. Durch Kernlochbohrungen wurde nachgewiesen, dass der Straßenaufbruch teerhaltig und damit krebserzeugend ist. Archivfoto: Thomas Fritz
Foto: Thomas Fritz | Rund 4000 Kubikmeter Asphalt sind auf dem Gelände des Auber Schotterwerks illegal verfüllt worden. Durch Kernlochbohrungen wurde nachgewiesen, dass der Straßenaufbruch teerhaltig und damit krebserzeugend ist.
Thomas Fritz
 |  aktualisiert: 07.04.2020 11:40 Uhr

Zwei Jahre nach der Durchsuchung des Schotterwerks in Aub liegen noch immer rund 4000 Kubikmeter Asphalt im dazugehörigen Steinbruch. Illegal. Entsorgt wurden sie dort Anfang 2000. Das Gefährliche: Der Straßenaufbruch ist teerhaltig und gilt als krebserregend.

Eigentlich wollte das Landratsamt Würzburg Ende Februar den Betreiber dazu verpflichten, den rechtswidrig abgelagerten Asphalt ordentlich zu entsorgen. Doch kurz vor Fristablauf kündigte der Anwalt ein neues Gutachten an. Erwartet wird nun eine Stellungnahme, die darlegt, unter welchen Umständen das schwarze Gift im Auber Steinbruch bleiben darf.

Steinbruch ist als Asphaltdeponie nicht geeignet

Der 47 Hektar große Steinbruch des Schotterwerks in Aub ist keine Deponie. Der Betreiber darf dort auf einer Teilfläche nur unbedenklichen Bodenhaushub und rein mineralischen, vorsortierten Bauschutt zur Rekultivierung verfüllen. Teerhaltiger Asphalt gehört nicht dazu. „Das ist eine illegale Abfallentsorgung“, sagt Landrat Eberhard Nuß, dem das ganze Verfahren bereits viel zu lange dauert. Ende Februar sollte eigentlich der Bescheid an den Betreiber gehen, den teerhaltigen Straßenaufbruch zu entsorgen, teilt er mit. Jetzt ist die Behörde gehalten, das Ergebnis eines weiteren Gutachtens abzuwarten, das der Betreiber in Auftrag gegeben hat. Denn es könnte sein, dass ein Sachverständiger zum Ergebnis kommt, dass der Asphalt unter bestimmten Umständen im Steinbruch bleiben kann. Das Landratsamt will dieses Gutachten, das von der Behörde nicht angefordert und auch nicht gebraucht wird, aber abwarten. Weil es sein könnte, dass das Verwaltungsgericht dieses „mildere Mittel“ einfordern könnte, sagt die Leiterin des Umweltamtes, Mirjam Haas.

Lesen Sie dazu auch den Kommentar von Thomas Fritz.

Nach der letzten Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes ist der Steinbruch in Aub nicht geeignet, um dort teerhaltigen Asphalt zu lagern. Die Vorschriften dazu sind auch streng gefasst. Im Merkblatt zur Lagerung von bituminösem Straßenaufbruch heißt es unter anderem, dass der Boden beständig und undurchlässig sein muss und die Lagerstätte vor äußeren Witterungseinflüssen zu schützen ist. Denn Teerpeche enthalten neben krebserzeugenden Benzpyren auch phenolische Substanzen, die wegen ihrer relativ guten Wasserlöslichkeit durch Niederschlagswasser leicht ausgespült werden können. Im Grundwasser wurde davon bislang noch nichts nachgewiesen.

Asphaltablagerungen sind strafrechtlich verjährt

Strafrechtlich hat die illegale Ablagerung des teerhaltigen Straßenaufbruchs für den Betreiber keine Relevanz, teilt die Staatsanwaltschaft Würzburg mit, weil die Tatvorwürfe lange Zeit zurück liegen und verjährt sind. Der Betreiber des Schotterwerks hatte ab April 1993 eine genehmigte Recyclinganlage in Betrieb. Bei einer turnusmäßigen Überwachung seines Betriebs teilte er im Jahr 2007 mit, dass er diese Anlage seit über drei Jahren nicht mehr betreibt. Es wird vermutet, dass er den in dieser Zeit angelieferten Straßenaufbrauch rechtswidrig im Steinbruch abgelagert hat, statt ihn ordentlich zu entsorgen.

Auf einer Fläche von 8,5 Hektar wurde im Steinbruch auch unsortierter Bauschutt illegal verfüllt. Hier sind die zuständigen Behörden mittlerweile der Meinung, dass die Materialien im Steinbruch verbleiben können, wie es in einer Pressemitteilung des Landratsamtes heißt. Die Begründung: „Es liegen keine Hinweise auf eine nachteilige Veränderung der Grundwasserbeschaffenheit durch das im Steinbruch abgelagerte Material vor.“

Ermittlungen der Staatsanwaltschaft sind abgeschlossen

Diese Vorfälle sind jedoch von strafrechtlichem Belang. Die illegale Abfallbeseitigung dürfte Konsequenzen haben. Die Staatsanwaltschaft Würzburg hat mittlerweile alle Ermittlungen abgeschlossen. Insbesondere wurde wegen Betreibens einer nicht genehmigten Abfallbeseitigungsanlage ermittelt. „Hinsichtlich nicht unerheblicher Mengen fremdangelieferter Abfälle wurde eine ordnungsgemäße und schadlose Verwertung nicht nachgewiesen“, teilt die Staatsanwaltschaft mit. Die Vorwürfe reichen zurück bis ins Jahr 2011.

Dazu kommen Ermittlungen wegen Gewässerverunreinigung in den letzten fünf Jahren. „Es wurden zahlreiche Schwerfahrzeuge an einem direkt an einem Grundwassersee betriebenen Waschplatz gereinigt. Die mit Öl und Fett verunreinigten Abwässer liefen ungefiltert in den Grundwassersee ab.“ Der Schlamm sei ebenfalls vom Waschplatz in den See verschoben worden, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft.

 
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