Es geht um illegale Abfallentsorgung und um Boden- und Gewässerverunreinigungen im großen Stil. Drei Jahre nach einer Durchsuchung des Steinbruchgeländes sowie der Büroräume eines Schotterwerks in Aub (Lkr. Würzburg) beginnt an diesem Dienstag um 9.30 Uhr nun der Prozess gegen den Geschäftsführer des Unternehmens.
Acht Fuhren habe die Wasserschutzpolizei am 22. März 2016 im Schotterwerk kontrolliert, teilt der Pressesprecher der Würzburger Staatsanwaltschaft am Mittwoch Journalisten mit. Von dem abgeladenen Bauschutt wurden Proben entnommen und vom Wasserwirtschaftsamt untersucht. Das Ergebnis: Fünf der acht Ladungen enthielten laut Anklage Abfälle,die für die Verfüllung des Steinbruchs nicht zugelassen waren. Auch kontaminierte Teerstücke seien darunter gewesen. Die Firma habe das Material nicht annehmen dürfen, weil es weder ordentlich deklariert noch zur Verfüllung zugelassen gewesen sei. Die Staatsanwaltschaft schätzt, dass im Zeitraum zwischen 2011 und 2016 rund 15 000 Tonnen belastetes Material von Firmen aus der Region im Steinbruch abgeladen wurden. Darunter seien auch Stoffe gewesen, die nachhaltig ein Gewässer oder Boden verunreinigen könnten. Dem Geschäftsführer wird vorgeworfen, dass er durch die illegale Annahme von Abfällen mutmaßlich etwa 100 000 Euro eingenommen hat.
Kontaminierten Schlamm in einem Biotop entsorgt
Weiter geht die Würzburger Staatsanwaltschaft davon aus, dass der Geschäftsführer des Schotterwerks in 1400 Fällen vermutlich einen Grundwassersee auf dem Steinbruchgelände vereunreinigt hat. Vorgeworfen wird ihm, unerlaubt Radlader, Muldenkipper, Sattelauflieger und auch firmenfremde Fahrzeuge in der Nähe des Gewässers gereinigt zu haben, ohne das das Abwasser zu reinigen. Dadurch habe er sich Reinigungskosten von etwa 35 000 Euro gespart.
Der dritte Anklagepunkt betrifft die Reifenwaschanlage des Schotterwerks. Ohne eingebaute Abscheider-Anlage seien dort zwischen 2011 und 2016 die Fahrzeuge der Kunden vor dem Verlassen des Firmengeländes gereinigt worden. Mutmaßlich wurde der kontaminierte Schlamm innerhalb des Steinbruchgeländes in einem Biotop entsorgt.
Nicht angeklagt sind die illegalen Asphaltverfüllungen im Schotterwerk. Diese sind nach Ansicht der Staatsanwaltschaft mittlerweile verjährt.