Passend zum vielen Schnee in Unterfranken beschäftigen sich aktuell viele Menschen mit der Räum- und Streupflicht auf Gehwegen. Diese haben die meisten Gemeinden aus Haftungsgründen, wie auch die Straßenreinigung im Sommer, per Verordnung auf ihre Bürger übertragen. Aktuell empfiehlt der Bayerische Gemeindetag den Kommunen, die Verordnung aus Rechtssicherheitsgründen zu erneuern.
Derzeit gilt: Grundsätzlich sind nach dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz die Gemeinden innerhalb geschlossener Ortslagen zum Winterdienst auf Straßen und Gehwegen verpflichtet. Aber sie dürfen für Gehwege und sogenannte Gehbahnen diese Pflicht per Verordnung auf die Straßenanlieger oder die Grundstückseigentümer abwälzen. Denn eine Gemeinde könne nicht so viel Personal und Maschinen vorhalten, um bei einem Schneefall die gesamte Fläche zu räumen, heißt es. Die Fahrbahnräumung bleibt dagegen Sache der Gemeinden, die in der Regel einen Winterdienstplan mit Prioritäten aufstellen.
Darunter versteht man die Pflicht zur Räumung und Beseitigung von Schnee sowie die Bekämpfung von Glätte auf Gehwegen an allen Straßen in geschlossenen Ortslagen. Dies kann durch das Räumen von Schnee und Eis oder durch Streuen von Sand, Splitt oder Granulat, am besten mit dem Umweltzeichen "Der Blaue Engel", geschehen. In Ausnahmefällen darf Tausalz verwendet werden, wenn Glätte nicht auf andere zumutbare Weise beseitigt oder ausreichend abgestumpft werden kann, insbesondere bei Blitzeis, Eisregen, auf Treppenanlagen und an starken Steigungen. Die Maßnahmen sind je nach Wetterlage so häufig zu wiederholen, wie es die Sicherheit der Fußgänger erfordert.
Für die Räumung sind grundsätzlich die Grundstückseigentümer auf eigene Kosten verantwortlich. Diese können ihre Verpflichtungen jedoch auf ihre Mieter übertragen. Sollte dies im Mietvertrag stehen, haften die Mieter auch für etwaige Schäden, falls sie ihrer Pflicht nicht nachkommen.
Hier gilt in der Regel: An Werktagen von 7 bis 20 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 8 bis 20 Uhr. Allerdings können das die gemeindlichen Verordnungen individuell regeln. So gilt beispielsweise in Euerbach (Lkr. Schweinfurt) an Werktagen die Räumpflicht zwischen 6 und 21 Uhr.
"Wenn ich tagsüber nicht kann, muss ich trotzdem dafür sorgen, dass jemand räumt und eventuell einen Räumdienst beauftragen", erklärt Jochen Stemig vom Ordnungsamt in Werneck (Lkr. Schweinfurt). "Da geht es um die zivilrechtliche Haftung."
Trotz Übertragung des Winterdienstes verbleibt nach der Rechtsprechung eine Überwachungs- und Kontrollpflicht bei der Kommune. Stellt diese wiederholt Verstöße der Anlieger fest, kann sie Bußgelder in Höhe von bis zu 500 Euro verhängen. Oft wissen die Anlieger nicht, dass sie vor dem Haus räumen müssen, weshalb viele Gemeinden regelmäßig in ihren Amts- und Gemeindeblättern die Bürger auf ihre Pflicht hinweisen, wie es auch die Gemeinde Sennfeld (Lkr. Schweinfurt) alle 14 Tage in ihrem Amtsblatt schreibt. Außerdem ist in Paragraph 10 und 13 der Straßenreinigungsverordnung von Würzburg festgelegt, dass es verboten ist, auf Gehwegen Salz zu streuen. Verstöße dagegen können mit einem Bußgeld von bis zu 1000 Euro belegt werden. "Stadtreiniger" etwa, "die ja viel in der Stadt unterwegs sind, achten auf Verstöße", erklärt Christian Weiß, Pressesprecher der Stadt Würzburg. Bußgelder habe es aber in den vergangenen zwei Jahren nicht gegeben.
In manchen Gemeinden muss dann ein – in der Regel 1,20 Meter breiter – Streifen auf der Straße freigeräumt werden. Dies ist jedoch nicht einheitlich geregelt und unterscheidet sich von Ort zu Ort.
Weil das Tauwasser, dass durch den Einsatz von Salz entsteht, in Grünflächen abfließt und das gestreute Salz den Pflanzen dann das Wasser entzieht. So fehlt dem Ökosystem Wasser, dass es für trockene Phasen im Sommer speichern kann. Problematisch ist laut Steffen Jodl, Diplom-Biologe und Geschäftsführer der Kreisgruppe Würzburg des Bund Naturschutz (BN), dass viele Städte und Gemeinden ihren Bürgern raten, aus Umweltgründen auf Streusalz zu verzichten, es aber dann selbst einsetzen.
Aktuell war noch kein Räumfahrzeug zu sehen, die Fahrbahn ist völlig vereist.
denke das obliegt allein dem bürgermeister der anordnet wann und wieviel geräumt wird.
aber unseren gemeindearbeitern gehört da wirklich ein sehr großes dickes lob ausgesprochen!!
niemanden recht getan. Allen einfach recht getan, ist eine Kunst die niemand kann! Welch
wahres Sprichwort. Früher waren die Winter öfters so, vor 50 Jahren als wir noch Kinder waren, da konnte man vom Schulberg oben bis in die Hauptstraße mit dem Schlitten fahren, da war ja in den Ortschaften auch kaum noch Verkehr wie heute. Und jetzt jammern und bibbern wir, wenns mal 15 - 20 cm Schnee bei uns Flachlandtirolern hat und mal wieder unter -10 Grad kalt wird. So was primitives an Gejammere. Schreien wir dann
in diesem Sommer auch wieder, wenns mal Wochenlang über 33 Grad Hitze hat? die
Tiere im Freien müssen ja die Kälte und die Hitze auch ertragen. Also, nehmt euch mal
ein Beispiel an ihnen, die haben oftmals keine warme Nester oder Höhlen mit 25 Grad so
wie wir 2 Beiner. Und Gott sah, dass alles was er geschaffen hatte sehr gut war ????