Unerwartete Wendung: Das Bayerische Oberste Landesgericht hat ein Urteil des Landgerichts Würzburg verworfen, demzufolge die Betreiber der Würzburger Cannameleon-Shops vorsätzlich berauschende Cannabis-Produkte vertrieben hätten. Jetzt hat das Oberste Landesgericht dem Antrag der Cannameleon-Betreiber rechtgegeben. Sie hatten Revision – also eine Neuauflage des Prozesses aufgrund von Verfahrensfehlern – beantragt. Die Gutachten, die zum Urteil führte, so ihre Argumentation, seien widersprüchlich gewesen.
"Die Verurteilung wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln kann keinen Bestand haben, weil die Beweiswürdigung dazu, dass ein Missbrauch des Hanftees durch Abnehmer zu Rauschzwecken nicht ausgeschlossen ist, nicht rechtsfehlerfrei ist", bestätigt das Bayerische Oberste Landesgericht mit Sitz in München auf Anfrage seinen Beschluss. Die Betreiber der Cannameleon-Läden hatten Cannabisblüten als "Tee" verkauft, die neben dem Wirkstoff CBD auch eine minimale Menge des psychoaktiven Wirkstoffs THC enthielten.
Cannameleon Würzburg: Darum wurde das Urteil des Landgerichts aufgehoben
Die Staatsanwaltschaft Würzburg hatte verschiedene Gutachten zum berauschenden Potential dieser Produkte angeführt. Ein Gutachten kam zu dem Ergebnis, dass die CBD-Produkte, wenn sie in ausreichend großer Menge zu Keksen verbacken würden, möglicherweise eine leicht berauschende Wirkung entfalten könnten. Ein zweites Gutachten stellte genau dies in Frage, kam jedoch zu dem Schluss, dass eine berauschende Wirkung möglich sei, wenn die "Tees" in ausreichend großer Menge in Form mehrerer purer Joints konsumiert würden.
"Die Darstellung der Ausführungen der Sachverständigen ist unklar und lückenhaft", entschied nun das Bayerische Oberste Landesgericht und hob den Schuldspruch des Würzburger Landgerichts von Januar 2023 auf. Der Hauptangeklagte war zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten auf Bewährung verurteilt worden.
Dieses Urteil hätte für den damals 30-Jährigen wohl eine Haftstrafe bedeutet, denn er wurde in einem weiteren Verfahren wegen des Vorwurfs der Nötigung erstinstanzlich zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Der Mann soll andere widerrechtlich damit beauftragt haben, Schulden von einem ehemaligen Mitarbeiter einzutreiben.
Hilft die Cannabis-Legalisierung den Würzburger Cannameleon-Betreibern?
Der Beschluss des Bayerisches Obersten Landesgericht spielt dem Mann jedoch in die Karten: Die Regierungsparteien wollen Cannabisprodukte in wenigen Monaten teilweise legalisieren. Cannameleon-Verteidiger Norman Jacob sagt: "Ich weiß gar nicht, ob die Sache in Würzburg nochmal verhandelt wird. Es könnte sein, dass das Verfahren ein jähes Ende finden wird."
Da müssen Konsequenzen folgen! Immerhin werfen die hochdotierten Juristen unsere mühsam erwirtschafteten Steuergelder mit beiden Händen zum Fenster hinaus!
Wofür?
Wegen Hanf der sowieso bald überall legal verfügbar ist?
Da steckt doch politische Motivation der dauerprallen Alkoholiker aus der CSU Fraktion dahinter!
Es ist befremdlich, dass studierten, hochdotierten Juristen derartige Fehler in beachtlicher Regelmäßigkeit unterlaufen.