Am Urteil des Landgerichts Würzburg zur Messerattacke gibt es nichts mehr zu rütteln. Der Täter wird im sogenannten Maßregelvollzug, also in einer geschlossenen Abteilung einer forensischen Klinik, untergebracht werden - ob in Lohr oder in München, wo er im vergangenen Jahr lange war, ist noch nicht entschieden.
Am Abend des 25. Juni 2021 hatte der damals wohl 31-Jährige Abdirahman J. in der Würzburger Innenstadt mit einem Küchenmesser drei Frauen getötet. Weitere Menschen, darunter ein elfjähriges Mädchen, wurden auf dem Barbarossaplatz schwer verletzt.
Generalstaatsanwaltschaft und Verteidiger sind mit dem Urteil zufrieden
Klaus Ruhland, Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft München erklärte auf Anfrage dieser Redaktion: Man habe keinen Grund am Urteil des Gerichts zu rütteln. Verteidiger Tilman Michler ist ebenfalls zufrieden und will die Entscheidung akzeptieren, wie er bereits nach dem Urteil angedeutet hatte.
Von Seiten der sieben Nebenklage-Anwälte kam ebenfalls keine Signale des Protests. Damit kann das Landgericht schon vor Ablauf der Frist den formellen Schlussstrich unter das Verfahren ziehen.