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Würzburg
Prozess um Mord an Sabine B. in Wiesenfeld: Richter gehen von einem einzigen Tatbeteiligten bei der Tötung aus
Die Szenarien, die das Landgericht Würzburg aktuell für möglich hält, legen eine Einzeltäterschaft nahe. Was das heißt und wieso der Verteidiger an der Einschätzung zweifelt.
Unbesetzte Plätze: Zum Prozess im Mordfall Sabine B. am Landgericht Würzburg sind nur registrierte Medienvertreter zugelassen. Die Verhandlung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Foto: Thomas Obermeier | Unbesetzte Plätze: Zum Prozess im Mordfall Sabine B. am Landgericht Würzburg sind nur registrierte Medienvertreter zugelassen. Die Verhandlung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Jonas Keck
 |  aktualisiert: 10.11.2024 02:32 Uhr

Im Mordprozess um Sabine B. aus Wiesenfeld gehen die Richter davon aus, dass nur eine Person an der Tötung des Mädchens beteiligt war. Vor dem Landgericht Würzburg ist ein heute 47 Jahre alter Mann wegen Mordes angeklagt. Ihm wird vorgeworfen, die 13-Jährige im Dezember 1993 auf einem Reiterhof im Landkreis Main-Spessart vergewaltigt und getötet zu haben.

Am 15. Tag der nichtöffentlich geführten Verhandlung erteile das Gericht einen sogenannten rechtlichen Hinweis. Dieser ist notwendig, weil nach "vorläufiger Einschätzung" des Gerichts auch Szenarien für den Ablauf der Tat infrage kommen, die in der Anklage der Staatsanwaltschaft so nicht explizit geschildert werden. Der Vorsitzende Richter Thomas Schuster skizzierte am Donnerstag knapp ein Dutzend solcher alternativer Tathergänge und Motivationen.

Vorsitzender Richter: Wohl keine gemeinschaftliche Tötung 

So könnte der Angeklagte das Mädchen aus Heimtücke oder niedrigen Beweggründen getötet haben, etwa weil es seine Annäherungsversuche zurückgewiesen haben könnte. Auch Mord zur Verdeckung eines versuchten sexuellen Missbrauchs zieht das Gericht in Erwägung. Eines haben alle Szenarien gemeinsam: "Wir gehen im Moment nicht von einer gemeinschaftlichen Tötungshandlung aus", sagte der Vorsitzende Richter.

Bislang galt nicht als ausgeschlossen, dass mehrere Tatverdächtige an der Tötung des Mädchens beteiligt gewesen sein könnten.

Verteidiger hält andere Tathergänge für möglich

Verteidiger Hans-Jochen Schrepfer kritisierte den rechtlichen Hinweis. "Die ganze Akte schreit danach, dass die Tat nicht von einer minderjährigen Person begangen worden sein kann." Zudem gebe es "zahlreiche mögliche weitere Alternativen", die aus Schrepfers Sicht auf einen Totschlag hinauslaufen könnten. Richter Schuster stellte daraufhin klar, dass der rechtliche Hinweis nur für Verfahrensausgänge notwendig ist, die zu einer Verurteilung führen. Andere Verfahrensausgänge seien selbstverständlich möglich.

Weil ein Totschlag bereits nach über 30 Jahren als verjährt gilt, könnte der Angeklagte dafür nicht mehr verurteilt werden.

Der Angeklagte schweigt vor dem Landgericht Würzburg weiter

Oberstaatsanwalt Thorsten Seebach wandte sich am an den Angeklagten und fragte, ob er nicht "zur Klärung des Sachverhalts beitragen" wolle. Sein Anwalt verneinte das. Sein Mandant habe bisher geschwiegen – "und dabei bleibt es auch".

Neun weitere Zeuginnen und Zeugen aus Wiesenfeld und der Umgebung sagten am Donnerstag aus, wie sie den Tattag und die Zeit unmittelbar danach erlebt hatten. Sie hätten kaum oder gar nie mit anderen darüber gesprochen, meinten viele von ihnen. Richter Thomas Schuster fasste am Ende zusammen: "Dieses Wiesenfeld ist schon ein spannender Ort. Keiner hat mit jemandem geredet, aber jeder hat eine Meinung."

Nach derzeitigem Stand der Beweisaufnahme könnte laut Gericht noch im Dezember ein Urteil gefällt werden. Der Prozess läuft unter Ausschluss der Öffentlichkeit und wird an diesem Freitag, 8. November, fortgesetzt.

 
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