Wurde der Angeklagte am Tattag am Reiterhof gesehen - und wann genau? Antworten auf diese Frage sollten im Prozess um den Fall Sabine B. vor dem Landgericht Würzburg am 13. Verhandlungstag ein Zeuge und eine Kripobeamtin geben, die aus früheren Zeugenaussagen einen möglichen Zeitverlauf ermittelt hatte. Dem heute 47-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, das 13-jährige Mädchen aus Wiesenfeld (Lkr. Main-Spessart) im Dezember 1993 im Stall vergewaltigt und getötet zu haben.
Auch im laufenden Verfahren hatten bereits Zeugen und Zeuginnen zu seinen Aufenthaltsorten um die Tatzeit herum ausgesagt.
Die Kriminalbeamtin war in der Sonderkommission 2021 in die Ermittlungen eingestiegen und bei der damaligen Vernehmung des Angeklagten dabei. Vor Gericht zeichnete sie an diesem Donnerstag noch einmal seinen Werdegang nach.
Kripobeamtin hatte aus Zeugenaussagen Zeitstrahl vom Tatabend erstellt
In einem Zeitstrahl hatte die Ermittlerin zudem Zeugenangaben zum Tattag vor über 30 Jahren erfasst. Oberstaatsanwalt Thorsten Seebach ließ sich vor allem die Zeit zwischen 17.45 Uhr und 19 Uhr näher erklären. Dazu gebe es Aussagen von Familienangehörigen, die sich teilweise widersprechen würden, sagte die Beamtin. War der damals 17-Jährige um 19 Uhr bereits zu Hause in der Badewanne? Verteidiger Hanjo Schrepfer hakte nach. Mit Blick auf den kurzen Heimweg hielt die Kriminalbeamtin das für möglich.
Die Kripo hat bei ihren Ermittlungen in verschiedenen Varianten nachgestellt, wie die Leiche in die Jauchegrube gebracht worden sein könnte. Dafür war ein 31-jähriger Polizist ausgewählt worden, der sich selbst als belastbar und trainiert beschrieben hatte, merkte Schrepfer kritisch an. Der Angeklagte war zur Tatzeit noch ein Jugendlicher. Er sei aber als jemand beschrieben worden, der "anpacken konnte", erwiderte die Zeugin auf die Frage des Verteidigers.
Zeuge arbeitete damals in der Werkstatt am Reiterhof an Autos
Zeitliche Abläufe sollte am 13. Verhandlungstag auch ein Mann beschreiben, der damals in einer Werkstatt im ehemaligen Schweinestall des Reiterhofs mit anderen zusammen an Autos geschraubt hatte. Der heute 61-Jährige war kurz nach der Tat 1993 und wieder 2021 von der Polizei befragt worden.
In seiner Aussage vor mehr als 30 Jahren hatte er angegeben, am Tatabend am Reiterhof eine Lackierpistole ausgespritzt und dabei beinahe den Angeklagten erwischt zu haben. Im Zeugenstand erinnerte er sich nun auch wieder daran. Vor der drei Jahren hat er sich damit gegenüber der Polizei schwerer getan, wie Verteidiger Schrepfer durch Auszüge der Befragung belegte. Auch zur Zeit, wann er den 17-Jährigen damals an seiner Werkstatt gesehen hatte, konnte der Zeuge keine genauen Angaben machen. Es sei "stockdunkel" gewesen, eventuell zwischen 19.30 Uhr und 20 Uhr.
Am Reiterhof selbst war der Zeuge den eigenen Angaben zufolge bereits gegen 17 Uhr. Von der Werkstatt aus seien keine Vorgänge im Reitstall zu hören gewesen, sagte der 61-Jährige. Dort sei es auch durch starken Regen und Wind laut gewesen.
Zeuge vor Gericht über sein Grübeln: ". . . was passiert wäre, wenn ich etwas gehört hätte"
"Was meinen Sie, wie oft ich darüber nachgedacht habe, was passiert wäre, wenn ich etwas gehört hätte", sagte er vor Gericht. Von der Jauchegrube, in der Sabine B. gefunden wurde, habe er nichts gewusst, obwohl er seine Werkstatt einige Zeit schon an dem Hof hatte. "Es muss einer gewesen sein, der sich ausgekannt hat", sagt der 61-Jährige. Und fügte an: "Ich habe probiert, nach 30 Jahren etwas Klarheit in die Sache zu bringen, allein wegen der Eltern." Er hoffe, mit seiner Aussage helfen zu können - "aber das schaut fast nicht so aus".
Der nichtöffentlich geführte Prozess vor dem Landgericht Würzburg wird an diesem Freitag fortgesetzt.
Im Artikel steht, dass verschiedene Varianten, wie die Leiche von der Reithalle in die Jauchegrube gebracht wurde, nachgestellt wurden. Dazu hat man sich einen 31 jährigen (körperlich) belastbaren Polizeibeamten ausgesucht.
Und was war das Ergebnis?
dürfte zu beschreiben sein mit den Worten "nix Genaues weiß man nicht".
Sollte das Gericht basierend auf dem was öffentlich bekannt ist einen Schuldspruch ergehen lassen, bin ich mir ziemlich sicher, den nimmt jeder mittelprächtig talentierte Anwalt in der Revision wieder auseinander.