Als Polizist sollte er klare Ansagen machen können. Aber auf der Anklagebank des Landgerichts Würzburg bleiben die Erklärungen des 43-Jährigen oft vage oder reißen mitten im Satz ab. Und mit Schulterzucken und rudernden Armbewegungen will er offenbar signalisieren: Ganz genau wisse er selbst nicht, wie er in diesen Schlamassel geraten ist.
Der Angeklagte hofft in zweiter Instanz auf einen Freispruch oder zumindest auf eine Reduzierung der Haftstrafe von drei Jahren und drei Monaten, zu der er im vergangenen Jahr verurteilt worden war. Die Angehörigen seines Vermieters, den er getäuscht hatte, hoffen indes auf eine Haftstrafe: Sie gehen davon aus – wie das Würzburger Amtsgericht im November 2020 – dass der Beamte aus dem Landkreis Würzburg seine Fürsorglichkeit nur vorgab, um seinen todkranken Vermieter um das Vermögen zu bringen.
Vor Gericht weicht der 43-Jährige konkreten Fragen aus, gibt weitschweifige Erklärungen statt Antworten. Doch der Vorsitzende Konrad Döpfner fragt nach, bohrt provozierend. Er will genau wissen, was passiert ist im Haushalt des Vermieters, der seinem Mieter mehr vertraut hatte als seiner Ehefrau. Sie hatte nur auf dem Umweg über den Polizisten immer wieder kleine Summen erhalten, offenbar damit sie keine hohen Beträge an ihre Verwandtschaft auf den Philippinen schicken konnte. konnte.
Mieter konnte unkontrolliert über Finanzen schalten und walten
Dies ist nur einer der bizarren Fakten im Berufungsverfahren gegen den Polizisten, der von seinem Dienst im Main-Tauber-Kreis suspendiert ist. Der Vermieter war von seiner Krankheit schwer gezeichnet gewesen und während einer Chemotherapie immer weniger in der Lage, sich selbst um seine Angelegenheiten zu kümmern. So ließ er seinen Mieter schalten und walten: Da wurden offenbar fünfstellige Beträge ohne jede Kontrolle verschoben oder mit Kontovollmacht abgehoben, Quittungen blanko unterschrieben, auf denen keine genaue Summe stand - und versucht, das Finanzamt zu betrügen.
Verteidiger Nikolaus Gwosdek räumte im Verfahren jetzt ein, dass sein Mandant den schwerkranken Vermieter nicht ganz selbstlos unterstützt hatte. Er habe am Vermögen "partizipieren" wollen, gestand der Polizist nach intensiver Beratung mit seinen zwei Verteidigern. Allerdings habe er das nicht in dem hohen Maß getan, wie ihm dies in erster Instanz zur Last gelegt worden war. Immerhin erklärte er damit aber die 42 000 Euro, die bei den Ermittlungen in seinem Schließfach gefunden worden waren und die von seinem Vermieter stammten.
Drogenfund mit Suchtproblem erklärt
Dass bei ihm Drogen gefunden worden waren, begründete er mit einem Suchtproblem, das er seit der Zeit bei einem Einsatzkommando gehabt habe. Jedoch bleibt der Angeklagte bei der Aussage, dass er sich intensiv um den hilflosen Vermieter gekümmert und dafür extra seine Dienstzeit um 50 Prozent reduziert habe. Seinen Kollegen hatte er indes offiziell erklärt, er müsse seine kranke Mutter pflegen.
Der Vermieter ist inzwischen gestorben. Von ihm hatte der Angeklagte für die behauptete Fürsorge Mietfreiheit auf Lebenszeit und sogar ein Vorkaufsrecht auf dessen Haus erhalten. "In Wahrheit ging es ihm darum, sich planmäßig dessen ganzes Vermögen unter den Nagel zu reißen, während es dem Opfer immer schlechter ging", hieß es 2018 aus Ermittlerkreisen.
Zwei weitere Verhandlungstage in dem Berufungsverfahren sind Ende des Monats zeigen. Dann sollen Kollegen des Polizisten über die Ergebnisse ihrer Ermittlungen berichten.
Bitte eine noch höhere Strafe.