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Würzburg
Prozess: Betrog ein Polizist seinen schwerkranken Vermieter?
Fünfter Verhandlungstag am Würzburger Schöffengericht gegen den 42-Jährigen, der seinen kranken Vermieter ausgeplündert haben soll. So plädierte am Mittwoch der Staatsanwalt.
Den eigenen todkranken Vermieter um viel Geld betrogen? In Würzburg muss sich ein suspendierter Polizeibeamter vor Gericht verantworten. 
Foto: Symbolbild Jens Kalaene, dpa | Den eigenen todkranken Vermieter um viel Geld betrogen? In Würzburg muss sich ein suspendierter Polizeibeamter vor Gericht verantworten. 
Franz Barthel
 |  aktualisiert: 10.05.2023 10:23 Uhr

Ein "barmherziger Samariter in Polizei-Uniform" oder ein cleverer Betrüger,  der die Konten seines schwerkranken Vermieters  gezielt und phantasievoll plünderte, nachdem der eine größere Erbschaft gemacht hatte? Die Meinung über den Angeklagten fiel auch am fünften Verhandlungstag beim Würzburger Schöffengericht völlig unterschiedlich aus - je nachdem,  ob gerade der  Staatsanwalt oder einer der Verteidiger das Wort hatte.

Für den angeklagten, vom Dienst suspendierten Polizeibeamten, der zuletzt in Tauberbischofsheim tätig war, beantragte Staatsanwalt  Tobias Knahn wegen gewerbsmäßigen Betrugs in Höhe von knapp 70 000 Euro und wegen des Erwerbs von Haschisch und Marihuana für den Eigenkonsum eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten. Der 42-Jährige habe sich zwar intensiv um seinen langjährigen Vermieter gekümmert, als der unheilbar erkrankte. Aber, so Knahn, in der Absicht, in den Geldangelegenheiten zunehmend "die Fäden in der Hand" zu haben.  

Viele Pausen zum Lüften während der Plädoyers

Aufgrund der Corona-Maßnahmen musste am Mittwoch nach  jeweils 30 Minuten der Sitzungssaal geräumt und für zehn Minuten gelüftet werden. Beim Einstieg in die Plädoyers der Verteidigung zeichnete sich am frühen Abend ab,  dass die Anwälte in Richtung Freispruch für die angeklagten Betrugsdelikte und eine Bewährungsstrafe für den Drogenerwerb argumentieren werden. Die Staatsanwaltschaft, so Burkard Hohmann, habe das Bild eines "Monsters" gezeichnet, das auf beschämende Art einen bedauernswerten  Menschen abgezockt haben soll. Dies stimme nicht.

Die Frage,  wo das Geld sonst geblieben sei, ersetze keinen Beweis, so der Anwalt. Eine mögliche Erklärung sei, dass die Ehefrau des Schwerkranken noch mit dessen Zustimmung größere Beträge an die Verwandtschaft auf den Philippinen überwiesen haben könnte.

Die beiden selbst konnten als wichtigste Zeugen zur Aufklärung nichts mehr beitragen. Der Vermieter ist wenige Monate, nachdem er seinen Untermieter angezeigt hatte, gestorben. Seine Ehefrau erlitt einen Schlaganfall,  von dem sie sich nicht mehr erholte. Sie ist Pflegefall in einem Heim und nicht mehr ansprechbar.

Im Schließfach angeblich Casino-Gewinne

In dem Prozess wurde viel Merkwürdiges angesprochen. Bei einer Durchsuchung der Wohnung des angeklagten Polizeibeamten waren in einer Wurstdose 4000 Euro in Scheinen gefunden worden,  die stark nach Marihuana rochen. Beim Polizeipräsidium Heilbronn hatte der Angeklagte sich für die intensive Betreuung seines Vermieters die Arbeitszeit reduzieren lassen, aber als Grund die Pflege seiner kranken Mutter angegeben. Nachdem er im Lauf der Ermittlungen zunächst die Miete eines Schließfachs bestritten, dann aber doch zugegeben hatte, gab er an, bei dem dort deponierten größeren Geldbetrag handle es sich zum Teil um Casino-Gewinne.

Zu den angeblichen hohen Ausgaben, für die der Angeklagte zunehmend Geld des Vermieters benötigte, gehörte laut Staatsanwalt eine teure "alternative neue Behandlungsmethode". Von der habe der Schwerkranke voller Hoffnung berichtet und immer wieder von der "roten Flüssigkeit" gesprochen. Tatsächlich handelte es sich dabei um ein vom Hausarzt verschriebenes Schmerzmittel, das der Angeklagte mit Wasser verdünnt seinem Patienten einflößte. 

Urteil am Freitag erwartet

In seinem Plädoyer wies Knahn auch auf den monatlich mit 300 Euro dotierten Hausmeister-Job des Angeklagten im Einfamilienhaus des Vermieters hin.  Er frage sich,  so der Staatsanwalt,  was da außer dem regelmäßigen Rausstellen der Mülltonne noch passiert sein solle.  

Das Würzburger Schöffengericht will sein Urteil an diesem Freitagvormittag verkünden.

 
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