Ein Polizist hofft in einem zweiten Prozess auf einen Freispruch, die Angehörigen seines getäuschten Vermieters auf eine Haftstrafe für den suspendierten Beamten: Sie glauben – wie das Würzburger Amtsgericht im November 2020 in erster Instanz – dass der Beamte den Fürsorglichen mimte, um seinen todkranken Vermieter aus Helmstadt (Lkr. Würzburg) um sein Vermögen zu bringen. Am 15. Oktober beginnt nun der Berufungsprozess.
Laut Anklage hatte der Beamte versprochen, sich treuhänderisch um die Angelegenheiten des Schwerkranken zu kümmern. "In Wahrheit ging es ihm darum, sich planmäßig dessen ganzes Vermögen unter den Nagel zu reißen, während es dem Opfer immer schlechter ging", hieß es aus Ermittlerkreisen.
Wohnrecht auf Lebenszeit und ein Vorkaufsrecht auf das Haus
Der fürsorgliche Mieter habe sich - so sagen es Verwandte des Anfang 2018 verstorbenen Vermieters - bald unentbehrlich gemacht. Der Schwerkranke habe ihm vertraut und ihm sogar eine Konto-Vollmacht ausgestellt, um seine Geschäfte zu regeln. Als eine Therapie bei dem Krebskranken nicht anschlug und es ihm immer schlechter ging, soll der Mieter seinem Hausherrn sogar vorgeschlagen haben, ihm eine private Chemotherapie zu organisieren – für teures Geld.
Misstrauisch wurden Verwandte erst, nachdem der Polizist sich eine eigene Bankkarte auf das Konto seines Vermieters ausstellen ließ, um noch leichter an Geld zu kommen. Später entdeckten sie auch: Der Mieter hatte sich wohl sogar ein Wohnrecht auf Lebenszeit und ein Vorkaufsrecht auf das Haus sichern lassen.
Drogenfund in der Wohnung des Angeklagten
Die Würzburger Polizei durchsuchte schließlich die Wohnung des suspendierten Beamten und dessen Arbeitsplatz. In der Wohnung fanden die Ermittler mehrere Tausend Euro in einem Glas, eine größere Menge Rauschgift sowie Reste jener roten Flüssigkeit in kleinen Fläschchen, die er seinem Vermieter - angeblich als Chemotherapie - besorgt hatte. Zudem befanden sich in einem Schließfach des Angeklagten nach Informationen dieser Redaktion 42 000 Euro.
Das Urteil des Amtsgerichts Würzburg hat 2020 weitgehend die Vorwürfe gegen den vom Dienst suspendierten Beamten bestätigt. Er wurde wegen Drogendelikten und Betrugs in einem besonders schweren Fall mit einer Schadenssumme von mindestens 54 000 Euro zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt.
Der Angeklagte war gegen das Urteil ebenso in Berufung gegangen wie die Staatsanwaltschaft. In zweiter Instanz wäre also auch ein härteres Urteil möglich.