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Würzburg
Vor Gericht: Polizist soll todkranken Vermieter abgezockt haben
In Würzburg steht ein Polizist vor Gericht, der seinen krebskranken Vermieter betrogen haben soll. Doch die Geschichte, die der Beamte schildert, klingt ganz anders.
Gericht Köln       -  Symbolbild: Ein Strafgesetzbuch (StGB) steht auf der Richterbank.
Foto: Oliver Berg (dpa) | Symbolbild: Ein Strafgesetzbuch (StGB) steht auf der Richterbank.
Franz Barthel
 |  aktualisiert: 15.02.2024 18:22 Uhr

Dass er vorübergehend Drogen konsumierte hat ein Polizeibeamter am Mittwoch vor dem Würzburger Amtsgericht zugegeben.  Bestritten hat der vom Dienst suspendierte Beamte (42 ) dagegen, dass er seinen zuletzt schwer kranken Vermieter im Jahr 2017  "unter Ausnutzung von dessen nachlassender Kritikfähigkeit",  so die Anklage,  um über 80 000 Euro aufs schäbigste betrogen haben soll.

Die Aufklärung des Falles leidet darunter,  dass der Vermieter gestorben und seine Ehefrau nicht mehr vernehmungsfähig ist. Sie lebt nach einem Schlaganfall, nicht mehr ansprechbar,  in einem Pflegeheim. Bereits am ersten von mindestens sechs geplanten Verhandlungstagen ist der Zeitplan des Gerichts  "eingebrochen". Über eineinhalb Stunden lang hat der Angeklagte, als Polizeibeamter zuletzt im Main-Tauber-Kreis, über die aufopferungsvolle Zuwendung für seinen Vermieter berichtet, die sich mit der Schwere von dessen Krebs-Erkrankung zunehmend steigerte.

Zu den Dorfbewohnern soll der Mann wenig Kontakt gehabt haben, bei seiner Ehefrau, die von den Philippinen stammt, sei die Integration durch mangelnde Sprachkenntnisse beeinträchtigt worden. Für den Vermieter erledigte der Mann aus der Einliegerwohnung anfangs alle bürokratischen Angelegenheiten. Dabei kam ihm entgegen, dass der Vermieter seine Frau, wenn es um Geld ging, nicht einbeziehen wollte. Er befürchtete, so sein damaliger Bankberater, dass die Ehefrau, wenn sie mal Einblick in oder Vollmacht über die Konten hätte, ihre Verwandten auf den Philippinen  entsprechend "berücksichtigen" würde. Aber, habe er gesagt, "für die tun wir doch schon genug".

Angeklagter: Fast rund um die Uhr betreut

Als sich der Gesundheitszustand des Vermieters verschlechterte, übernahm der Angeklagte den Fahrdienst zu Ärzten, Apotheken und Behörden, er verteilte – so seine Einlassung - am frühen Morgen die Tagesration an Pillen und Tropfen in kleine Schnapsgläser, er habe sich auch um die Hygiene gekümmert. Während der Mann in einer Würzburger Klinik lag, sei er täglich bei ihm gewesen. Für alle, auch eine Palliativ-Ärztin am Ende,  sei er der Ansprechpartner gewesen. Seine Betreuung schilderte der Angeklagte häufig mit Datum, Uhrzeit und Details so ausführlich,  dass der Vorsitzende Richter Mark Kurzawski nach über einer Stunde die Zwischenfrage wagte,  ob der Angeklagte nicht auch zu den Vorwürfen der Anklage etwas sagen möchte.

Große Beträge soll der Vermieter bei seiner Bank abgehoben haben, manchmal brachte man ihm das Geld auch ins Haus und laut Anklage hatte der Angeklagte dafür immer Bedarf angemeldet. Ein Bankkaufmann erinnerte sich, dass der ehemalige Vermieter und der Angeklagte einmal gemeinsam in der Raiffeisenbank waren. 30 000 Euro habe der Vermieter abgehoben und gleich dem Mieter übergeben.  Er könne sich genau erinnern, so der Zeuge aus der Bank,  dass der Angeklagte darauf "Ich verwahr es für dich" sagte. Ein Betrag von 25 000 Euro aus dem Vermögen des Vermieters ist später in einem Schließfach des Angeklagten aufgetaucht.   

Teure Chemotherapie erfunden ?

Der Angeklagte hat bestritten, dass er einmal beim Abheben von 30 000 Euro in der Bank dabei gewesen sei, an dem Tag sei er in Böblingen gewesen, habe dort in einem Einkaufszentrum mit einer Polizeikollegin einen Kaffee getrunken und dieses Treffen hat diese als Zeugin vor dem Schöffengericht bestätigt. Dem für den Schwerkranken zuständigen Bankkaufmann, der ihn schon lange kannte, hat der Kunde einmal ein Beispiel genannt, wofür größere Beträge abgehoben werden. Unter anderem brauche man das Geld für eine neue, teure Chemotherapie. Laut Anklage war die neue Chemo ebenso eine Erfindung des Angeklagten wie Ausgaben für ein teures Zweit-Gutachten. Die Verhandlung wird kommende Woche fortgesetzt.

 
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  • ra.kellermann@gmx.de
    leichtes Spiel wenns keine Zeugen mehr gibt...
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