Mit einer Aufklärungsoffensive rund um das Versammlungsrecht reagieren das Polizeipräsidium Unterfranken und die Stadt Würzburg nicht zuletzt auf Kritik am Umgang mit dem Demonstrations-Geschehen am Mittwoch, 8. Dezember. Aktivisten aus dem links-grünen Spektrum hatten den Sicherheitsbehörden in einem offenen Brief vorgeworfen, sie würden bei Versammlungen von sogenannten Querdenkern andere, mildere Maßstäbe anlegen als bei Demos, die eher linke Gruppen organisieren.
"Das trifft uns in der Ehre", bekennt der Würzburger Polizeichef Matthias Weber. Im Rechtsstaat gehe es den Sicherheitsbehörden nicht darum, bestimmte Meinungen zu schützen, sondern "die Meinungsfreiheit", betonen der unterfränkische Polizeipräsident Detlev Tolle und der Würzburger Kommunalreferent Wolfgang Kleiner unisono. Das Recht auf freie Meinungsäußerung und das Versammlungsrecht seien hohe Verfassungsgüter, und zwar egal, ob für den Schutz rumänischer Straßenhunde oder gegen die Polizei demonstriert werde. Selbst in Pandemiezeiten dürften diese Grundrechte nur sehr maßvoll eingeschränkt werden. Weber: "Wir kämpfen dafür, dass Bürgerinnen und Bürger auf die Straße gehen können, unabhängig davon, ob uns ihre Anliegen gefallen oder nicht."
Immer wieder waren zuletzt Menschen auf die Straße gegangen, um gegen die Corona-Maßnahmen zu protestieren. Erst am Donnerstagabend waren nach Polizeiangaben rund 700 Querdenker in Bad Kissingen unterwegs. Da die Versammlung nicht dem Landratsamt angezeigt worden war, erstattete die Polizei gegen zwei mutmaßliche Initiatoren Anzeige.
Tolle, Weber und Kleiner beantworten die wichtigsten Fragen zum Demonstrationsrecht:
Muss eine Demonstration angemeldet werden?
Eine öffentliche Versammlung muss spätestens 48 Stunden, bevor sie erstmals beworben wird, bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde, also bei der Stadt oder beim Landratsamt, angezeigt werden – wie das Anmeldeverfahren im Gesetzestext heißt. Ausnahmen sind Spontan-Demos, beispielsweise Mahnwachen nach Verbrechen, die nicht geplant werden konnten. Verboten werden kann eine Versammlung nur in sehr seltenen Ausnahmefällen, etwa wenn massive Störungen des öffentlichen Friedens zu erwarten sind.
Eine Versammlung zu veranstalten, ist ein Grundrecht. In Würzburg fanden in diesem Jahr bereits 365 Demos statt, die meisten hatten die Corona-Regelungen zum Thema. Die Demos müssen nicht genehmigt werden, allerdings erlässt die Kommune in aller Regel einen Auflagenbescheid, in dem beispielsweise der Versammlungsort, eine mögliche Route, die Kundgebungsmittel, die Zahl der Ordner oder auch Regelungen zum Infektionsschutz festgelegt sind.
Grundlage dafür ist ein sogenanntes Kooperationsgespräch zwischen dem Anmelder und dem Ordnungsamt. Es gehe darum, Versammlungen zu ermöglichen, ohne dabei beispielsweise in den Straßenverkehr einzugreifen, erläutert Kleiner das Ziel dieses Dialogs. In der Regel finde man dabei einvernehmliche Lösungen.
Welche Rolle spielt der Anmelder?
Der Anmelder ist verantwortlich für das Einhalten der Auflagen. Er ist erster Ansprechpartner für Ordnungsamt und Polizei bei der Versammlung vor Ort – und auch dann, wenn diese aus dem Ruder zu laufen droht.
Welche Auflagen ergeben sich durch Corona?
Weniger als man gemeinhin denkt. Das Versammlungsrecht ist ein hohes Gut, für das großzügigere Regelungen gelten als beispielsweise beim Besuch in Fußballstadien. Laut der bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung müssen sich die Demonstranten vor allem an Abstandsregelungen halten: 1,50 Meter Platz zum Nebenmann oder zur Nebenfrau sind vorgeschrieben. Entsprechend sind die Kapazitäten mancher Versammlungsorte beschränkt. Flyer dürfen auch nicht verteilt werden, Mikros müssen in Folie verpackt sein. Eine allgemeine Maskenpflicht gilt bei Versammlungen nicht, betont die Polizei. Auch gibt es keinerlei rechtliche Grundlage dafür, den Impfstatus von Demo-Teilnehmern abzufragen.
Sind unangemeldete Versammlungen möglich?
Ja. Wer an einer nicht angezeigten Demonstration teilnimmt, ist durch das Versammlungsrecht geschützt. Wer als Veranstalter oder "Leiter" zu einer nicht angezeigten Demo aufruft, begeht allerdings eine Ordnungswidrigkeit. Deshalb versuchen Corona-Leugner und Impfgegner verstärkt, sich konspirativ zu sogenannten Spaziergängen zu verabreden, um sich so den Veranstalter- und Leiterpflichten des Versammlungsrechts zu entziehen. Lässt sich für Ordnungsamt und Polizei vor Ort kein verantwortlicher Ansprechpartner ausmachen, "bestimmen die Sicherheitskräfte auch die Spielregeln", sagt Polizeichef Weber.
Wann können Ordnungsamt und Polizei eine Demonstration auflösen?
Wenn es bei einer Versammlung zu massiven Verstößen gegen die Auflagen kommt, kann die Polizei eine Demonstration auflösen. Solche Überlegungen würden in der Regel nur dann angestellt, wenn es zu gewaltsamen Auseinandersetzungen kommt, betont Polizeipräsident Tolle. Im Umgang mit Demonstrationen sei Fingerspitzengefühl gefragt. Die Behörden wollten den Meinungsaustausch durch Versammlungen nämlich ermöglichen – und nicht behindern.
Müssen Polizei und Ordnungsamt jede Straftat bei den Demos verfolgen?
Straftaten werden selbstverständlich verfolgt, unterstreicht Tolle, manchmal aber eben nicht sofort während einer noch laufenden Demonstration, sondern im Nachgang. So hätten etwa die Festnahmen von vier Personen vergangenes Wochenende in Schweinfurt wegen Körperverletzung und versuchter Brandstiftung erst nach Ende der Versammlungen stattgefunden. Was Verstöße gegen Ordnungswidrigkeiten wie das Nichteinhalten von Abstandsgeboten betrifft, habe die Polizei einen "Handlungsspielraum". Erfahrene Beamte wüssten eben auch, wann Zurückhaltung geboten ist, um eine Eskalation der Lage vor Ort zu vermeiden.
Liest die Polizei auch die Chats von Corona-Maßnahmen-Kritikern mit?
Bürgerinnen und Bürger dürften davon ausgehen, dass Polizeibeamte auch die offen zugänglichen Chats in den sozialen Medien wie Telegram verfolgen und bei Straftaten wie Volksverhetzung oder Gewaltaufrufen tätig werden, versichert Tolle. Um auch in nichtöffentlichen Gruppen dabei sein zu können, bedarf es richterlicher Anordnungen. Für die gelten hohe Hürden. Vermutete Verstöße gegen das Versammlungsrecht reichten da nicht.
Welche Rolle spielt Rechtsextremismus bei den Querdenker-Demos?
Zwar liefen auch in Würzburg "vereinzelt" Rechtsextreme bei den Querdenker-Demos mit, sagt der Polizeipräsident. Dass sie Einfluss auf den Verlauf der Versammlungen nehmen, könne man für Würzburg aber verneinen. Das verhindere nicht zuletzt eine aufmerksame Zivilgesellschaft. In Schweinfurt sei die Lage anders, dort sei der Einfluss der rechten Szene und von Krawallmachern auf die Corona-Demos erkennbar größer. Er könne nur jeder Demonstrantin und jedem Demonstranten empfehlen, genau zu schauen, mit wem er auf die Straße geht, betont Tolle. Niemand könne sagen, er oder sie habe nicht gewusst, mit wem er unterwegs ist.
Ist also jemand, der sich berechtigte Sorgen um seine Gesundheit oder die seiner Kinder macht ein Querdenker?
Ihr solltet mal selber aufhören Querzudenken und euch wieder mit Begrifflichkeiten und deren Bedeutung auseinandersetzen.
Ein weiteres Unwort in diesem Zusammenhang: Nazi.
Wer sich sorgt um seine Gesundheit, der sollte sich impfen lassen, denn die Folgen einer Infektion sind ungeimpft in der Regel wesentlich härter.
Das kann jeder erkennen, der einigermaßen mit Statistiken vertraut ist.
Es gibt bei uns keinerlei Einschränkungen der demokratischen Demonstrationsfreiheit.
Das Schlimme ist, dass diese Menschen sich nicht an diese Regeln unseres Rechts halten, die eben besagen, dass es Verantwortliche gibt und in gesundheitlich schwierigen Zeiten eben bestimmte Vorsichtsmaßnahmen einzuhalten sind.
Eine Demo ohne Veranstalter muss konsequent verboten und aufgelöst werden.
Ich hoffe dass die Polizei gelernt hat und nicht wieder erst wartet bis Chaoten Straftaten begehen.
Ziel und Zweck der Demos ist es die Gesellschaft zu spalten, zu verunsichern und Chaos zu stiften.
Das scheint der AfD anscheinend bis jetzt gut zu gelingen. Bleibt zu hoffen dass unangemeldete Leerdenker Demos konsequent verboten und aufgelöst werden.
Respekt ist für viele ein Fremdwort.
Und die extremen Linken nehmen sich da absolut gar nichts, im Vergleich zu den extremen Rechten, was die Gewaltbereitschaft anbelangt! Die wollen in der Regel einfach nur Krawall!
Doch wer diesen Gruppierungen nicht angehört, sollte es sich dreimal überlegen, mit wem er auf die Straße geht: so jemand sollte sich darüber klarwerden, ob er mit den Konsequenzen dann auch leben will...
So traurig, so wahr: Gerade in Deutschland haben wir das schon mehrmals erlebt!
Was mich jedoch irritiert, ist der Zusammenhang mit der Bildungs-Politik in Deutschland:
Als ich 1978 die Schule verlassen habe, war ich geschichtlich gesehen, was den Schul-Unterricht anbelangt, gerade mal kurz nach den Römern, und den drei "Punischen Kriegen" hängengeblieben, in denen es darum ging, dass die Römer endlich Karthago vernichtet haben. Alles danach kam nicht vor...
Einer der größten Deutschen Dichter schrieb folgendes:
"Sage mir, mit wem du umgehst, so sage ich dir wer du bist! Weiß ich, womit du dich beschäftigst, so weiß ich, was aus dir werden kann."