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Schweinfurt
Nach Anti-Corona-"Spaziergang" in Schweinfurt: Zwei Haftbefehle erlassen
Die gewaltsamen Angriffe auf die Polizei am Sonntagabend in der Schweinfurter Innenstadt hatte am Montag juristische Folgen: Zwei Männer sind jetzt in Untersuchungshaft.
Die Aggression gegen Polizisten am späteren Sonntagabend auf dem Schweinfurter Marktplatz hat ein juristisches Nachspiel für zwei Männer aus der Stadt und dem Landkreis Schweinfurt: Gegen sie wurden Haftbefehle erlassen, weil sie versucht haben sollen, ein Polizeiauto in Brand zu stecken.
Foto: Oliver Schikora | Die Aggression gegen Polizisten am späteren Sonntagabend auf dem Schweinfurter Marktplatz hat ein juristisches Nachspiel für zwei Männer aus der Stadt und dem Landkreis Schweinfurt: Gegen sie wurden Haftbefehle ...
Oliver Schikora
 |  aktualisiert: 08.02.2024 10:37 Uhr

Die Angriffe gegen die Polizei nach dem Ende der friedlichen Proteste gegen Impflicht und Anti-Corona-Maßnahmen am Sonntagabend in Schweinfurt haben ein juristisches Nachspiel: Zwei Männer aus der Stadt und dem Landkreis Schweinfurt sind nun in Untersuchungshaft.

Der Leitende Oberstaatsanwalt Axel Weihprecht bestätigte auf Nachfrage dieser Redaktion, dass am Montagnachmittag gegen einen 34-Jährigen aus dem Landkreis und einen 30-Jährigen aus der Stadt Haftbefehle erlassen worden sind. Dem 34-Jährigen wird demnach versuchte Brandstiftung in Tateinheit mit versuchter Zerstörung wichtiger Arbeitsmittel, Landfriedensbruch und vorsätzliches Führen einer Waffe vorgeworfen. Der Mann soll ein Messer mit sich geführt haben. Laut Polizei versuchte er am späteren Abend, mittels eines Brandbeschleunigers ein ziviles Polizeifahrzeug, das in der Nähe des Rathauses stand, anzuzünden.

Fahrzeug war als Polizeiauto erkennbar

Das Feuer wurde von herbeieilenden Polizisten schnell gelöscht, die beiden Verdächtigen wurden festgenommen. Dem 30-Jährigen wird als Mittäter laut Weihprecht ebenfalls versuchte Brandstiftung in Tateinheit mit versuchter Zerstörung wichtiger Arbeitsmittel sowie Landfriedensbruch vorgeworfen.

In dem Fahrzeug habe zum Zeitpunkt der mutmaßlichen Brandstiftung niemand gesessen, sagt Polizeisprecher Andreas Laacke. Es sei aber Polizeiauto erkennbar gewesen, da unter anderem auf dem Armaturenbrett eine Polizeikelle gelegen hatte.

Bewährungsstrafen wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte

Ebenfalls am Montag sind bereits ein 27 Jahre alter Schweinfurter und ein 29-Jähriger aus dem Landkreis Schweinfurt vor dem Amtsgericht im Zuge eines "beschleunigten Verfahrens" wegen Körperverletzung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte zu sechs bzw. acht Monaten Haft auf Bewährung sowie vierstelligen Geldauflagen verurteilt worden. Ihre Angriffe gegen Polizisten am Sonntagabend waren auf Video gefilmt worden.

In Schweinfurt hatten am Sonntagabend erneut bis zu 2000 Gegner der Corona-Maßnahmen unangemeldet demonstriert. Die Polizei musste mehrfach eingreifen, ihr sei "teils heftige Aggressivität entgegengebracht" worden, erklärte Polizeisprecher Andreas Laacke.

 
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  • MiGeb275
    Jeden einzelnen Teilnehmer würde ich direkt für 14 Tage in Quarantäne stecken. Testmöglichkeit erst an Tag 14...
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  • lutterbeck
    Hat die Stadt Schweinfurt, diese Aggressoren bewusst eingeschleust, um aus einem Spaziergang friedlicher Bürger es zu einer gewalttätigen Demo umzuwidmen?
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  • FischersFritz
    Respekt – Sie nehmen Ihren Job als Aluhutträger aber wirklich ernst!
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  • Steler06501902
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  • lucky12
    Wer an solchen Spaziergängen teilnimmt, der muss sich nicht wundern, wenn er der Steigbügelhalter der Reichsbürger wird.
    Augen auf bei der Auswahl der Mitspaziergänger.
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  • dbuettner0815@gmail.com
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  • Lebenhan1965
    @ Lutterbeck

    Wie viele Telegram Nachrichten muss man gelesen haben um auf so eine Idee zu kommen?
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  • flyarcus@gmx.de
    Hartes durchgreifen? Bewährung? …..jetzt zittern aber alle!
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  • lawyer007
    Bravo! So muss es in einer wehrhaften Demokratie laufen: schnelles und konsequentes Verfolgen und Bestrafen von Rechtsbrüchen. Daran sollte man sich insbesondere in Thüringen und Sachsen mal ein Beispiel nehmen!
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  • margarete-leleithner-fife@web.de
    Wenigstens ist im "beschleunigten Verfahren" ein 27-jähriger wegen eines Faustschlags gegen einen Polizisten zu 8 Monaten auf Bewährung und ein 20-jähriger zu 6 Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Der Rest steht noch aus.
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  • fuchsastefan@web.de
    Kenne zwei Personen die aus dem Landkreis Rhön-Grabfeld angereist sind.
    O-Ton:"Wir wurden von der Polizei eingekreist wie die Juden im Warschauer Ghetto".
    Mir fiel spontan dazu nichts mehr ein.
    Ein Schlag ins Gesicht der Opfer des Nationalsozialismus.
    Ein Schlag ins Gesicht des Pflegepersonals auf den Intensivstationen.

    Demokraten aller Bundesländer, vereinigt euch!!
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  • Steler06501902
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  • jbehr74
    Man muss nicht dergleichen Meinung sein, aber das Recht nach Art. 5 GG darf auch nicht beschnitten werden, solange die Teilnehmer einer Versammlung friedlich sind, wenn sich darunter welche mischen mit der Absicht Straftaten zu begehen müssen diese von der Versammlungsleitung und den Ordnern sofort entfernt werden, bei nicht angemeldeten Versammlungen ist das schwierig, wenn weder Ordner vorhanden sind noch ein Versammlungsleiter.
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  • Oreus
    Dann sollte man aber auch Artikel 8 des Grundgesetzes richtig verstehen können, und das Recht auf Demonstrationen nicht so auslegen dürfen, wie man das will...
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  • lucky12
    Einen großen Dank an die Polizei, die wiedereinmal den Kopf hinhalten muss.
    Aber auch ein "Danke schön" an die Justiz für dieses beschleunigte Verfahren.
    Ich frage mich nur, warum es für tätlichen Angriffe auf Polizebeamte nur "Bewährung" gibt.
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  • Steler06501902
    Danke liebe Polizei!
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