Wohin mit den Schülerinnen und Schülern, die im neuen Stadtteil Hubland leben werden? Auf diese Frage hatte Bürgermeisterin und Schulreferentin Judith Jörg dem Stadtrat schon im Oktober vergangenes Jahr eine klare Antwort gegeben: "Wir planen, am Hubland eine neue Grundschule zu bauen." Nun wird es konkreter: Denn in den Haushaltsberatungen für das Haushaltsjahr 2021 hat der Würzburger Stadtrat Planungsmittel für die Umsetzung einer zweizügigen Grundschule am Hubland zur Verfügung gestellt.
"Ich hoffe, dass wir bis 2023 ein neues Schulgebäude für Würzburg haben", sagt Jörg vor Ort am Hubland im Gespräch mit dieser Redaktion. Angesichts höherer Geburtenraten seien steigende Schülerzahlen klar vorprogrammiert. Die ursprüngliche Idee – die vor ihrer Zeit als Schulbürgermeisterin im Raum schwebte – sei gewesen, die Kinder vom Hubland in der Mönchberg- und in der Goethe-Kepler-Grundschule unterzubringen.
"Dort stehen aber bereits Container, beide Schulen sind voll", erklärt Jörg. Sie verstehe nicht, warum das Thema Schule bei den Planungen zum neuen Wohngebiet am Hubland vernachlässigt wurde. Aus ihrer Sicht führt an einer neuen Grundschule kein Weg vorbei. Immerhin sollen hier nach Fertigstellung aller Wohnquartiere gut 5000 Menschen wohnen, darunter viele Familien mit Kindern, so Jörg.
Am Standort der ehemaligen Blumenhalle der LGS
Entstehen soll die neue Grundschule auf dem Gelände hinter den ehemaligen Gebäuden 13 und 14 der US-Streitkräfte (ehemalige Blumenhalle auf der Landesgartenschau 2018), die als "Hub 27" zu einem Zentrum für Soziales, Kultur, Bildung und Sport umgebaut werden sollen. "Der Standort macht Sinn, da hier Synergieeffekte genutzt werden können", so Jörg. Einerseits durch das Einbeziehen der geplanten Multifunktionshalle zum Beispiel für den Sportunterricht, andererseits durch die dort geplante Kindertagestätte. "Kindergarten und Grundschule könnten gemeinsam eine Mensa nutzen", so Jörg. Toll sei auch, dass mit der neuen Schule "so richtig Leben auf das Gelände kommen würde".
Die Bürgermeisterin ist sich der Herausforderung bewusst, "denn das Konzept Schule hat sich natürlich in den vergangenen Jahrzehnten verändert". Schulorganisation und Schulbau müssten mit dem gesellschaftlichen Wandel einhergehen: "Wir freuen uns, mit einer neuen Schule optimale Lernbedingungen für Kinder und Lehrkräfte zu schaffen. Denn Schule ist ein wichtiger Bestandteil im Leben eins Kindes. Wir wollen einen attraktiven und pädagogisch wertvollen Lebensraum gestalten."
Ähnlich wie das neue Büchereienkonzept "Dritter Ort" solle auch die neue Ganztagsschule nicht nur funktional sein und wie beispielsweise im Modell "Münchner Lernhaus" ein intensiveres Miteinander von Schülern und Lehrern ermöglichen.
Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben
Derzeit steigt der Fachbereich in die tiefere Planung ein. Das Würzburger Architekturbüro Brückner und Brückner, das den von der Stadt ausgelobten Realisierungswettbewerb für Hub 27 gewonnen hatte, wurde mit einer Machbarkeitsstudie beauftragt, ob und wie die Flächen und Nebenflächen einer Grundschule mit Pausenbereich und kleinem Sportplatz auf dem Gelände hinter dem Hub 27 verwirklicht werden können. Zudem müsse geklärt werden, welche Räume des Hub 14, außer der Turnhalle, noch für eine schulische Nutzung in Frage kommen könnten, erklärt Jörg. Ergebnisse der Studie erwartet sie noch Ende Februar.
Auch der Schulsprengel – sprich das abgegrenzte Einzugsgebiet, das einer bestimmten Regelschule zugeordnet ist – muss festgelegt werden. "Dazu haben wir nächste Woche einen Termin mit der Regierung von Unterfranken und dem Schulamt." Um die schulaufsichtliche Genehmigung zu erhalten, müssten ziemlich genaue Prognosen vorgelegt werden, wie viele Kinder die Schule besuchen werden. Derzeit müssten viele Grundschüler vom Hubland nach Gerbrunn ausweichen, da die zwei städtischen Grundschulen in der näheren Umgebung ausgelastet seien, so Jörg.
Was die Finanzierung der neuen Grundschule angeht, könne sie vor Ende der Machbarkeitsstudie noch keine genauen Zahlen vorlegen, sagt Jörg auf Nachfrage. Sie rechne mit bis zu 60 Prozent förderfähigen Kosten durch den Freistaat, der Rest bliebe bei der Stadt.