zurück
Würzburg
Nach Strafbefehl gegen Stefan Lurz: An diese Bewährungsauflagen muss er sich halten
Das Amtsgericht Würzburg hat gegen den Schwimmtrainer einen Strafbefehl "wegen sexuellen Missbrauchs" verhängt. Welche Bewährungsauflagen gelten und wie der Schwimmverband weiter vorgehen will.
Ob Stefan Lurz je wieder als Schwimmtrainer arbeiten wird? Wenn der Strafbefehl gegen ihn rechtskräftig wird, will der Deutsche Schwimmverband (DSV) Akteneinsicht nehmen und entscheiden.
Foto: Thomas Obermeier | Ob Stefan Lurz je wieder als Schwimmtrainer arbeiten wird? Wenn der Strafbefehl gegen ihn rechtskräftig wird, will der Deutsche Schwimmverband (DSV) Akteneinsicht nehmen und entscheiden.
Manfred Schweidler
 |  aktualisiert: 09.02.2024 17:46 Uhr

Das Amtsgericht Würzburg hat jetzt bestätigt: Die zuständige Richterin hat gegen Schwimmtrainer Stefan Lurz, 44, am 27. Januar einen Strafbefehl "wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen" in zwei Fällen verhängt. Darin wird Lurz zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten zur Bewährung verurteilt, schreibt Pressesprecher Rainer Beckmann.

Die Mitteilung bestätigt einen vorangegangenen Bericht dieser Redaktion. Beckmann präzisiert: "Die Taten aus den Jahren 2011/12 betreffen eine Geschädigte." Die Bewährungszeit betrage drei Jahre. "Dem Verurteilten wurde auferlegt, eine Zahlung von 1500 Euro zugunsten des Weißen Rings zu zahlen."

Lurz darf während der Bewährungszeit nicht als Schwimmlehrer arbeiten

Stefan Lurz wurde ferner die Weisung erteilt, während der Bewährungszeit eine berufliche oder ehrenamtliche Tätigkeit als Schwimmlehrer oder Ähnliches zu unterlassen. Außerdem soll er prüfen lassen, ob eine Sexualtherapie erforderlich sei, heißt es in der Mitteilung des Amtsgerichts.

Im Februar 2021 hatten mehrere Schwimmerinnen Stefan Lurz sexuelle Übergriffe vorgeworfen. Die Vorgänge lagen zum Zeitpunkt der Veröffentlichung bereits länger zurück. Am Ende der fast einjährigen Ermittlungen hat Lurz die Vorwürfe, die eine Schwimmerin gegen ihn erhoben hatte, zugegeben und sich entschuldigt. Weitere Fälle waren nicht beweisbar oder schon verjährt.

Deutscher Schwimmverband will Akteneinsicht nehmen

Der Fall hat auch für die berufliche Zukunft von Lurz als Schwimmtrainer Konsequenzen, wie Wolfgang Rupieper bestätigt. Der für juristische Belange zuständige Vizepräsident des Deutschen Schwimmverbandes (DSV) bestätigte am Mittwoch: Wer als Übungsleiter im Sport mit Kindern und Jugendlichen beruflich zu tun hat, muss dafür ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Finden sich dort Einträge über Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, ist eine Beschäftigung nicht möglich.

Konkret sagte der Vizepräsident: Nach Bekanntwerden der Vorwürfe sei Lurz die Lizenz am 9. März 2021 vorläufig entzogen worden, "so dass er in Deutschland zunächst nicht mehr trainieren darf". Nun müsse der Verband Akteneinsicht in Würzburg nehmen. Einerseits, um zu entscheiden, ob die Lizenz für einen gewissen Zeitraum oder lebenslänglich entzogen wird. Andererseits, um zu prüfen, "ob von unseren Verantwortlichen die richtigen Maßnahmen getroffen wurden".

Der Fall hat auch Folgen für den gefeuerten Sportdirektor

Dies zielt auch auf den laufenden Prozess am Landgericht Kassel zwischen dem Verband und seinem früheren Sportdirektor Thomas Kurschilgen. Der war nach Bekanntwerden der Vorwürfe gegen Lurz gefeuert worden. Kurschilgen sei im Umgang mit dem Fall seiner Pflicht zur Aufklärung nicht nachgekommen, sagte der DSV. Kurschilgen bestreitet Pflichtverletzungen im Umgang mit dem Fall Lurz und führte dafür Schriftwechsel als Belege an.

Stefan Lurz und der Staatsanwalt haben nun zwei Wochen Zeit, gegen den Strafbefehl Einspruch einzulegen.

 
Themen & Autoren / Autorinnen
Würzburg
Manfred Schweidler
Amtsgericht Würzburg
Schwimmlehrer
Sexueller Missbrauch
Strafbefehle
Lädt

Damit Sie Schlagwörter zu "Meine Themen" hinzufügen können, müssen Sie sich anmelden.

Anmelden Jetzt registrieren

Das folgende Schlagwort zu „Meine Themen“ hinzufügen:

Sie haben bereits von 50 Themen gewählt

bearbeiten

Sie folgen diesem Thema bereits.

entfernen
Kommentare
Aktuellste
Älteste
Top
  • H. S.
    Leider geht aus dem Artikel nicht hervor was er genau gemacht hat. "Sexueller Missbrauch" kann vieles sein...
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • H. G.
    Berufsverbot auf Lebenszeit, nicht nur für 3 Jahre!
    Wer garantiert, dass es keinen Rückfall gibt🤷‍♂️
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • J. N.
    Wie wäre es, wenn er ab sofort nur noch Senioren-Aquajogging anleitet?
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • Veraltete Benutzerkennung
    Das Schlimme ist, er kann sich nicht an die Tat erinnern - also erkennt er wohl kein Fehlverhalten und empfindet seine Straftat als "normal" ...
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • H. S.
    Leider verstößt Ihr Kommentar gegen die Kommentarregeln auf mainpost.de. Wir haben den Kommentar deshalb gesperrt.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • H. B.
    Diese „Strafe“ is eine Lachnummer und ein Schlag ins Gesicht der Opfer!🤮
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • m. w.
    Wenn alle Täter/innen wie Herr Lurz mit Bild u vollständigem Namen/Wohnsitz in der Öffentlichkeit benannt werden würden, würden es sich so manche Täter/innen überlegen was sie an Straftaten planen bzw. durchführen.
    Wo liegt da der Unterschied? Datenschutz kann es ja nicht sein!?
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • H. B.
    Sehr richtig…… wäre so etwas wie ein moderner Pranger! Würde ich voll befürworten! Aber da steht ja der liebe Datenschutz dagegen, der is nämlich wichtiger als die Unversehrtheit der Opfer……..kotz 🤮
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • J. S.
    Gemach! Der Täter ist eine Person von öffentlichen Interesse. Eine Gerichtsverhandlung ist immer im öffentlichen Interesse. Über jeden, der vor Gericht steht kann berichtet werden. Das ist indirekt auch ein Akt zur Verhütung von Straftaten. Wie sind es bei Strafbefehlen aus? Sind diese öffentlich? Ja und Nein. Wo kein Kläger äh Berichterstatter, dann auch keine Veröffentlichung. Die Gerichte müssen dies nicht von sich aus tun. Wenn keine Person und keine Presse in einer öffentlichen Verhandlung ist, dann wird auch nicht darüber berichtet. Vor jedem Gerichtssaal, stehen die Namen der zu behandelnden Fälle. Beweis: siehe oben: Das Gericht hat bestätigt: ... Und zuvor: "Auf Nachfrage der Redaktion..." Für den Annehmer eines Strafbefehls bedeutet dies, er kann sich nie sicher sein, ob die Sache an die Öffentlichkeit kommt. Aber alles ist immer noch besser als ein Strafprozess. Die Chance zur Annahme eines Strafbefehls hat durchaus gute Gründe. Die Nichtannahme des Strafbefehls aber auch.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • R. Ö.
    Jeder "Normalo" wäre mit Sicherheit für längere Zeit ins Knast gewandert, von wegen Bewährung! Da verliert man doch den Glauben an unsere Gerichtsbarkeit! 👎
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • S. W.
    Promi Bonus? Was hat dann die Kirche für einen Bonus? Es soll nicht gut heißen was Herr Lutz getan hat, aber hätte man mal alle Priester und Co für Ihre Verbrechen an den vielen Kindern so zügig und öffentlich bestraft! Und die Fälle da waren meist schlimmer ( über Jahre unzählige Male and sehr vielen Kindern) Wenn man also danach gehen würden müssten die meisten Kuttenträger schon seit Jahren im Knast sitzen und auch die nächsten 100 Jahre nicht rauskommen... Und wie die Realität aussieht, wissen wir alle leider nur zu gut.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • J. S.
    Wichtig zu wissen: Bei einem Strafbefehl gehen die Richter von einem reuigen Täter aus!
    Dadurch erspart man sich einen Prozess mit all seinen Auswirkungen, vor allem für das Opfer. Es soll kein zweites Mal Opferqualen durchlaufen und dies in der breiten Öffentlichkeit. Der Täter kommt dennoch nicht ungeschoren davon. Er bekommt in etwa die Strafe, die er auch in einem Prozess bekommen hätte. Der Täter muss vollumfänglich geständig sein und die Tat bereuen und dafür auch sühnen. Er kommt so nicht ungestraft davon. Für seine Mitarbeit bei der vollständigen Aufarbeitung bekommt er einen Bonus.
    Das ist aber auch schon alles. Einfach mal anschauen, was der Täter so alles aufgebrummt bekommt. Das Hauptziel ist und bleibt aber, dass dies alles nur deshalb geschieht um das Opfer weiteren Kummer zu ersparen. Vor allem auch ein öffentliches Erscheinen vor Gericht mit allem Drum und Dran. Wer möchte in der Haut eines solchen Opfers sein? Auch für den Täter ist dies eine Chance, die er nun nutzt.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • R. R.
    Leider verstößt Ihr Kommentar gegen die Kommentarregeln auf mainpost.de. Wir haben den Kommentar deshalb gesperrt.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • O. S.
    Unglaublich, da wird doch jeder der mit einem Joint erwischt wird härter bestraft…
    Wieder mal ein Promi Bonus oder sind unserem Staat die Kinder egal??
    Dieses Urteil ist ein Schlag ins Gesicht jedem der Kinder hat
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • M. D.
    Leider verstößt Ihr Kommentar gegen die Kommentarregeln auf mainpost.de. Wir haben den Kommentar deshalb gesperrt.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • K. F.
    6 monate auf bewährung ist für mich eigentlich eine lachnummer, wenn 2 fälle direkt nachgewiesen werden können. klar, lässt er sich jetzt nichts mehr zu schulden kommen, aber die opfer und deren famlienangehörige müssen dies doch als eine große watsche erleben. jemand, der ein brötchen oder was geringes im supermarkt klaut, wird härter bestraft und solche, die hohen einfluss haben kommen mit einer billigen bewährungsstrafe davon. einfach nur ungerechtfertigt dieses urteil!
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • L. W.
    @ klafie

    Hr. Lurz wird in diesem Beruf als Trainer sicherlich kaum noch einmal eine Anstellung finden.

    Es wäre schön, wenn man sich da bei unseren straffällig gewordenen Pfarrern auch so sicher sein könnte.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten