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Würzburg
Nach Strafbefehl gegen Stefan Lurz: An diese Bewährungsauflagen muss er sich halten
Das Amtsgericht Würzburg hat gegen den Schwimmtrainer einen Strafbefehl "wegen sexuellen Missbrauchs" verhängt. Welche Bewährungsauflagen gelten und wie der Schwimmverband weiter vorgehen will.
Ob Stefan Lurz je wieder als Schwimmtrainer arbeiten wird? Wenn der Strafbefehl gegen ihn rechtskräftig wird, will der Deutsche Schwimmverband (DSV) Akteneinsicht nehmen und entscheiden.
Foto: Thomas Obermeier | Ob Stefan Lurz je wieder als Schwimmtrainer arbeiten wird? Wenn der Strafbefehl gegen ihn rechtskräftig wird, will der Deutsche Schwimmverband (DSV) Akteneinsicht nehmen und entscheiden.
Manfred Schweidler
 |  aktualisiert: 09.02.2024 17:46 Uhr

Das Amtsgericht Würzburg hat jetzt bestätigt: Die zuständige Richterin hat gegen Schwimmtrainer Stefan Lurz, 44, am 27. Januar einen Strafbefehl "wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen" in zwei Fällen verhängt. Darin wird Lurz zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten zur Bewährung verurteilt, schreibt Pressesprecher Rainer Beckmann.

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