
Nach elfmonatigen Ermittlungen und sechswöchiger Prüfung hat das lange Warten ein Ende: Der Würzburger Schwimmtrainer Stefan Lurz (44) erhält einen Strafbefehl wegen eines sexuellen Übergriffs auf eine von ihm betreute junge Sportlerin. Die zuständige Richterin am Amtsgericht Würzburg hat nun einem Strafbefehl zugestimmt. Das bestätigten drei Quellen dieser Redaktion am Montag.
Mit einer halbjährigen Bewährungsstrafe per Strafbefehl bleibt damit ein öffentlicher Prozess aus. Zu den Auflagen des Strafbefehls soll gehören, dass der erfolgreiche Schwimmtrainer Lurz künftig keine Nachwuchstalente mehr betreuen darf.
Im Februar 2021 berichtete der "Spiegel" über die Vorwürfe
Ein Großteil der viel weiter gehenden Vorwürfe dieser und anderer junger Schwimmerinnen vom SV Würzburg 05 – die vor knapp einem Jahr im Nachrichtenmagazin "Spiegel" veröffentlicht worden waren – hatte sich als strafrechtlich nicht beweisbar oder verjährt herausgestellt. Lurz hatte zuletzt gegenüber der Würzburger Staatsanwaltschaft einen von mehreren Übergriffen zugegeben, die eine der jungen Frauen bei Ermittlern angegeben hatte. Der liegt laut seinem Verteidiger Reinhart Stumpf "an der unteren Grenze der Strafbarkeit".
Lurz selbst erklärte dieser Redaktion: "Sollte ich der ehemaligen Athletin vor zehn Jahren mit meinem Verhalten in irgendeiner Form zu nahe getreten sein, möchte ich mich dafür entschuldigen." Es sei nie seine Absicht gewesen, "irgendjemand zu schädigen".
Auf Nachfrage hatte Oberstaatsanwalt Thorsten Seebach aber im Dezember in Würzburg bestätigt, er habe "einen Strafbefehl wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen in zwei tatmehrheitlichen Fällen beantragt". Weitere Fälle anderer Sportlerinnen seien eingestellt worden.
In richterlicher Unabhängigkeit nachgeprüft
Die zuständige Richterin hatte seinen Vorschlag nicht einfach abgenickt, sondern in Wahrung des hohen Rechtsgutes der "richterlichen Unabhängigkeit" intensiv nachgeprüft. Nach sechs Wochen folgte nun ihre Entscheidung.
Bereits 2010 hatte eine 15-jährige Schwimmerin Lurz sexuelle Übergriffe vorgeworfen. Die Schwimmerin hatte ihre Vorwürfe später aber zum großen Teil zurückgezogen. Das Verfahren war 2011 nach Durchführung eines privaten Täter-Opfer-Ausgleichs eingestellt worden.
Stefan Lurz war nach Auftauchen der neuen Vorwürfe im Februar 2021 als Bundestrainer der Freiwasserschwimmer zurückgetreten. Der 44-jährige frühere Schwimmer hatte das Amt des Cheftrainers beim SV 05 im Jahr 2005 übernommen. Später leitete er auch den Würzburger Bundesstützpunkt und war als Bundestrainer für die Freiwasserschwimmerinnen und -schwimmer bei zahlreichen Weltmeisterschaften und Olympischen Spielen verantwortlich.
Sinn eines „Strafbefehls“ ist es, Verfahren kostensparend, schnell und ohne Aufsehen zu erledigen.
Aber die Mainpost bringt noch einen Artikel darüber, dass die Richterin unter „Wahrung des hohen Rechtsgutes der "richterlichen Unabhängigkeit" sechs Wochen (!) intensiv nachgeprüft“ hat…..
Gut, dass das mal gesagt wurde.