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Würzburg
Nach Regel-Chaos: Geschäfte in Würzburg dürfen am Freitag öffnen
Der Sieben-Tage-Inzidenzwert in Würzburg lag seit Samstag fünf Tage in Folge unter 150. Damit ist nun klar: Die Geschäfte in der Stadt dürfen wieder öffnen. Was nun gilt.
Nach dem Regel-Chaos um die Bundes-Notbremse ist nun klar: Ab Freitag dürfen die Geschäfte in Würzburg wieder öffnen.
Foto: Silvia Gralla | Nach dem Regel-Chaos um die Bundes-Notbremse ist nun klar: Ab Freitag dürfen die Geschäfte in Würzburg wieder öffnen.
Julia Back
 |  aktualisiert: 10.02.2024 17:31 Uhr

Nach einer großen Verunsicherung in den vergangenen Tagen, ist es nun offiziell: Die Geschäfte in Würzburg dürfen für ihre Kunden wieder ihre Türen öffnen. Nachdem der Sieben-Tage-Inzidenzwert seit Samstag fünf Mal in Folge unter dem Schwellenwert von 150 lag, gilt diese Lockerung nach einem Karenztag am Donnerstag dann ab Freitag.

Lockerungen in Würzburg ab Freitag

Die Stadt Würzburg beruft sich auf die Informationen der Regierung von Unterfranken, wie Pressesprecher Christian Weiß erklärt, und hat dies nun auch in einer Mitteilung offiziell gemeldet. Zuvor gab es Unsicherheiten, da nach des Inkraftretens der Bundes-Notbremse nicht klar war, ab wann die Zählung der relevanten fünf Tage beginnt, und ob Sonntage auch mitgezählt werden.

Ab Freitag gelten nun "bis auf Weiteres die entsprechenden Regelungen der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnungen für Städte mit einer Inzidenz über 100 beziehungsweise zwischen 100 und 150", so die Mitteilung der Stadt.

Das bedeutet, dass im Einzelhandel unter Einhaltung des Schutz- und Hygienekonzeptes wieder "Click&Meet" mit Termin und Test möglich ist. "Dabei darf die Zahl der gleichzeitig im Ladengeschäft anwesenden Kunden nicht höher sein als ein Kunde je 40 Quadratmeter der Verkaufsfläche. Der Betreiber hat die Kontaktdaten der Kunden, die einen maximal 24 Stunden alten negativen Test vorweisen müssen, zu erheben", so die Stadt weiter.

Änderungen in Bayern seit Mittwoch

Seit Mittwoch gelten in Bayern zudem Lockerungen: Gartencenter, Blumengeschäfte und Buchläden dürfen als Läden des notwendigen täglichen Bedarfs unabhängig von der Inzidenz nach den allgemeinen Hygiene-Regeln öffnen. Gleiches gilt wie bislang für Lebensmittelläden, Getränkemärkte, Drogeriemärkte, Apotheken, Optiker oder Banken.

Neu ist auch die inzidenzunabhängige Öffnung für Handwerksbetriebe mit angeschlossenem Ladengeschäft – also etwa Schuster oder Schneider. Bei erlaubten "körpernahen Dienstleistungen" wie bei Friseuren oder Fußpflegern müssen bei einer Inzidenz über 100 die Kunden einen aktuellen Corona-Test vorlegen.

Die Kontaktregeln bleiben weiter bestehen: Gestattet sind Treffen des eigenen Haushaltes mit einer zusätzlichen weiteren Person. Kinder unter 14 Jahren zählen dabei nicht mit. Die nächtliche Ausgangssperre, die den Aufenthalt außerhalb einer Wohnung zwischen 22 Uhr und 5 Uhr nur in begründeten Fällen erlaubt, ist ebenfalls weiter in Kraft.

Museen, Theater, Opern, Konzerthäuser, Bühnen, Kinos und ähnliche Einrichtungen sind geschlossen.

 
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Kommentare
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  • ra.kellermann@gmx.de
    ..ich hole mir den Test...und der ist dann "24 h gültig", hahaha, und wenn ich mich kurz danach anstecke? Da müsste man logischerweise direkt nach dem Test in Quarantäne damit er auch wirklich 24 h valide ist!
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  • klafie
    bei der gastro gab es letztes jahr im sommer bereits mal ein formular wo man sich eintragen musste: tag und wie lange man in der kneipe(cafe...) bleiben wollte. dies wäre doch wohl das einzig richtige, um nachverfolgen zu können, wo evtl. ein positiver coronafall gewesen sei. ebenso musste man telefonnr. angeben, damit ein rückruf möglich gewesen wäre. einfacher gehts doch eigentlich nicht oder? anders herumgefragt: warum einfach wenns auch kompliziert geht!
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  • Nur dummerweise wurde dieses Formular oft nur auf explizite Nachfrage ausgehändigt, und zu den Stammgästen der deutschen Gastronomie gehörten Donald Trump und Harry Potter
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  • klafie
    genau so ein blödsinn sind die "negativ-tests" wenn ich jetzt zum einkaufen will morgen,
    müsste ich mir schnell noch einen negativtest holen. da ich ihn aber am mittwoch bereits in
    unserer apotheke geholt habe, ist dieser dann älter als 24 stunden und somit hinfällig. ich
    habe am freitag einen reifenwechsel in einer autowerkstatt, fragte dort an ob man auch hier einen negativ-test vorlegen müsse, antwort war "nein"! denke da macht wieder jeder was er will mit uns. aber achtung: nicht nur im bund fällt die cdu auf ein historisches tief bei momentanen umfragen, auch die bayerische csu wird heute -10% auf ihr historisch schlechtestes ergebnis bei einer umfrage bewertet. zeichen für die großparteien stehen also doch auf sturm! wäre da nicht ein allgemeines umdenken von nöten, wenn diese im herbst überhaupt nochmals in den bundestag hinein gewählt werden wollen? spd kämpft ja deutschlandweit schon mit 13 %. also liebe politiker: seid wachsam, die macht des wählers ist enorm!!!!
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  • Doedi.wue
    Das Posting verstößt gegen unsere Netiquette und wurde daher gesperrt.
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  • woody
    Bin ich froh kein Einzelhändler zu sein.
    Auf zu, Auf zu ......

    Bei aller erforderlichen Vorsicht, macht es doch den Händlern ein wenig einfacher.

    Zum Beispiel so:
    Inzidenz 50-100: Shopping mit Maske und Abstand (begrenzte Kundenzahl)
    Inzidenz ab 100: dito plus nachgewiesener negativer Test

    Es wäre wesentlich einfacher und so viel kann dann doch auch nicht passieren. Händler könnten besser planen und Kunden würde auch durchblicken.

    Und genau das Gleiche könnte man für die Außengastronomie machen, indem nur maximal 4 Personen aus zwei Haushalten an einem Tisch Platz nehmen dürften. Namentliche Erfassung über eine App hat man leider bis heute verpennt umzusetzen.
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  • NoNam
    Nur Kinder dürfen weiter nicht zur Schule gehen. Das ist eine schreiende Ungerechtigkeit.
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  • home@schaefenacker.de
    Die wenigen Kinder, die momentan in die Schule gehen, testen sich. Diese Daten werden nicht erfasst und ausgewertet. Wieso?
    Der bayerische Kultusminister verschärft die Regeln des Bundes. Ein fachfremder Jurist, der aus meiner Sicht in keiner Weise die Auswirkungen dieser Entscheidung im Blick hat. Hier bleiben Kinder auf der Strecke zugunsten von Gartenfachmärkten und Co. Aber das hat leider System in unserem Land. Eltern, Kinder und Bildung bleiben oftmals auf der Strecke. Sehr schade, dass die aktuelle Situation zu Lasten der Kinder geht!
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