In der Bewertung des Urteils im sogenannten Eisenheim-Prozess ist sich die Öffentlichkeit weitgehend einig: Die Strafe wird als zu milde empfunden. Am Mittwoch wurde der 21-Jährige, der die 20-jährige Theresa Stahl im April 2017 mit knapp 2,9 Promille Alkohol im Blut totgefahren hatte, zu einer Geldstrafe von 5000 Euro und einem weiteren Jahr Fahrverbot verurteilt. Ein Gutachter bescheinigte dem Mann wegen seines Rausches Schuldunfähigkeit, weshalb der 21-Jährige nicht wegen fahrlässiger Tötung, sondern wegen fahrlässigen Vollrauschs verurteilt wurde. Schnell wurden Forderungen nach schärferen Gesetzen laut, die im Wesentlichen die Schuldunfähigkeit von stark betrunkenen Tätern infrage stellten. Am Donnerstag brachte der Vater der Getöteten das auf den Punkt, was viele äußerten: Das Urteil sei "ein Freifahrtschein" und habe die "fatale Signalwirkung", dass man "nur genug trinken" müsse, um sich alles erlauben zu können. Rechtspolitiker aus der Region halten Gesetzesänderungen allerdings für unnötig.
- Lesen Sie auch: So lief der erste Prozesstag
- Lesen Sie auch: So lief der zweite Prozesstag
- Lesen Sie auch unseren Kommentar zum Prozess: Im Zweifel für den Gutachter?
"Ein Richterspruch muss Rechtsempfinden erzeugen", sagt etwa Alexander Hoffmann, Mitglied im Rechtsausschuss des Bundestags. "Die Einlassung des Richters zeigt, dass er das seinem eigenen Urteil nicht zutraut." Von daher könne er die Forderung nachvollziehen. "Neue Gesetze brauchen wir aber nicht," so der CSU-Politiker aus Retzbach (Lkr. Main-Spessart).
Die Grünen-Politikerin Manuela Rottmann, Obfrau im Rechtsausschuss, sieht das ähnlich: "Ich verstehe alle, denen das Urteil nicht einleuchtet. Es erschüttert aber nicht den Rechtsstaat", so die Politikerin aus Hammelburg (Lkr. Bad Kissingen).
Die Idee des sogenannten Vollrausch-Paragrafen sei es, "dass jemand, der im Vollrausch eine Straftat begeht, eben nicht ungeschoren davon kommt", erklärt Hoffmann. Rottmann erinnert zudem daran, dass der Vollrausch-Paragraf eine "Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren" möglich mache – dasselbe Strafmaß, das höchstens für eine fahrlässige Tötung verhängt werden könnte. Die Rede ist von Paragraf 323a im Strafgesetzbuch. Er wurde 1933 in das Strafgesetzbuch aufgenommen und mehrfach angepasst. Gäbe es ihn nicht, wäre jemand, der im Alkohol- oder Drogenrausch straffällig wird schuldunfähig (Paragraf 20) und ginge straffrei aus.
Wenn der Vollrausch härter bestraft wird
Der Vollrausch-Paragraf wird nicht nur bei Straftaten im Straßenverkehr angewendet. Er gilt bei jedem Vergehen oder Verbrechen, wenn das Gericht davon ausgehen kann, dass der Täter nicht "Herr seiner Sinne" war, als er die Tat beging. Ein wichtiges Kriterium ist dabei die Frage: Hat der Angeklagte fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt? Vorsatz unterstellt das Gericht, wenn der Täter eine Tat im nüchternen Zustand plant und sich betrinkt, um einer harten Strafe zu entgehen.
Ein solcher Fall hatte sich zum Beispiel Anfang 2017 im Landkreis Kulmbach ereignet: Eine 22-Jährige hatte mit einem Küchenmesser auf einen in ihrer Wohnung schlafenden Bekannten eingestochen. Er überlebte, wegen versuchten Mordes konnte die Frau nicht verurteilt werden, weil sie zum Tatzeitpunkt 2,5 Promille Alkohol im Blut hatte. Das Landgericht Bayreuth erkannte allerdings auf einen vorsätzlich herbeigeführten Vollrausch und schickte sie für vier Jahre ins Gefängnis.
Ein Knackpunkt im Eisenheim-Prozess war das umstrittene Gutachten, das dem Unfallfahrer Schuldunfähigkeit attestierte, meint ein Straf- und Verkehrsrechtsexperte aus Würzburg, der sich wie auch andere seiner Kollegen nicht namentlich zu dem Fall zitieren lassen will. Auch Hoffmann sieht in der Schuldunfähigkeit eine von mehreren Fragen, "wo man andere Entscheidung hätte treffen können".
Rottmann wird hier deutlicher. "Ein Gutachter kann keine richterliche Entscheidung ersetzen", sagt sie. Es sei nicht richtig, "wenn Richter sagt, ein Gutachten überzeugt mich nicht, aber ich fühle mich daran gebunden". Das sei er nämlich nicht. "Mein Eindruck ist, dass Richter oft Angst haben, ein Gutachten abzuweisen, da die nächsthöhere Instanz dafür immer eine gute Begründung erwartet."
Die nächste Instanz wäre im Eisenheim-Fall das Landgericht, das nun über die Berufungen von Staatsanwaltschaft und Theresas Familie entscheiden muss.
Auch die Bemerkung des Richters "dass das Volk das Urteil nur versteht, wenn es einige Semester Jura studiert hat" ist befremdlich.
So wie man hört, sind das Bürschchen und seine Kumpels ja schon seit langem bekannt für rücksichtslosen Unfug, Saufpartys usw. Und wenn einer mit 18 bei einem Promillewert von knapp 3 nicht im Koma liegt, sondern sogar noch mit 80 Sachen durch Eisenheim preschen kann, dann beweist das Alkoholgewohntheit in nicht geringfügigem Maß.
Wie man einem solchen Typen "keine schädlichen Neigungen" bescheinigen kann, kann ich nicht nachvollziehen. Der war eine dreiste Zeitbombe auf Rädern - und kein armes Kerlchen, der halt nur mal zufällig zuviel intus hatte.
Aus diesem und anderen Gründen denke ich, sah es der Einzelrichter so, dass dieser Fall besser von einem höheren Gericht mit drei Richtern verhandelt wird. Dies ist für mich nachvollziehbar und sicher auch angebracht. In diese Richtung gehen auch einige oben interviewte Persönlichkeiten.