
Im März dieses Jahres hatte diese Redaktion über einen Würzburger Vermieter berichtet, der seit Jahren systematisch und im großen Stil Mieten beim Jobcenter abgerechnet haben könnte. Der Mann, damals Besitzer von 14 Häusern, hatte dem Jobcenter offenbar mehrfach zu hohe Quadratmeterzahlen von Wohnungen für Sozialhilfeempfänger mitgeteilt. In Einzelfällen waren die Angaben fast verdreifacht, wie die umfangreichen Recherchen dieser Redaktion ergaben. Nach der Berichterstattung erstattete die Stadt Würzburg Strafanzeige. Die Ermittlungen dazu sind noch nicht abgeschlossen, teilt die Staatsanwaltschaft Würzburg auf Anfrage mit.
Parallel und davon unabhängig reichte das Jobcenter Würzburg Zivilklagen ein. Das Jobcenter ist eine gemeinsame Einrichtung der Stadt und der Bundesagentur für Arbeit. Im Oktober kam es zu den ersten Verfahren vor dem Würzburger Amtsgericht. Drei Fälle sollten verhandelt werden, da ein Zeuge jedoch nicht erschien, kam es nur zu zwei Verhandlungen. Diese stünden jedoch exemplarisch für weitere Fälle, bei denen der Vermieter falsche Quadratmeter-Angaben gemacht haben soll, betonen Würzburgs Sozialreferentin Hülya Düber und Rechtsanwalt Tobias Beckmann aus Hamburg, der die Stadt Würzburg in der Sache vertritt. 19 Fälle habe die Stadt insgesamt bei der Staatsanwaltschaft angezeigt.
In den Mietverträgen waren keine Quadratmeter angegeben
Das Jobcenter verklagte den Würzburger Vermieter und beantragte die Rückzahlung überzahlter Mieten für zwei Wohnungen sowie die Feststellung, dass das Mietverhältnis auf Basis einer geringeren Zahlungsverpflichtung weiterzuführen sei. Es gehe dabei um eine Zwei- sowie eine Einzimmerwohnung in einem Haus in der Rottendorfer Straße, erklärte Beckmann im Gespräch mit der Redaktion. Der Vermieter habe gegenüber den Mietern eine wesentlich höhere Wohnungsgröße angegeben, als tatsächlich vermietet worden sei. Zwar seien in den Mietverträgen keine Quadratmeter festgesetzt worden, jedoch durch die sogenannten Mietbescheinigungen falsche Quadratmeterangaben beim Jobcenter eingegangen, sagt Beckmann zu den Ansprüchen der Stadt.
Mit Urteil vom 7. November hat das Gericht die Klagen als unbegründet abgewiesen. Das Jobcenter Würzburg hat das Verfahren also verloren. Konkret heißt es dazu im Urteil: "Die wesentlichen Erwägungen des Amtsgerichts waren, dass ein Anspruch (...) nicht bestehe, da im Mietvertrag von der Quadratmeterzahl nicht die Rede gewesen sei." Zwischen den Vertragspartnern habe es also keine schriftliche Vereinbarung über die Wohnfläche gegeben. Die Mieter hätten die Wohnungen besichtigt, deshalb hätten sich "insoweit die wertbildenden Faktoren auf die Besichtigung bezogen". Die Mietpartei habe damit keinen Minderungsanspruch wegen Flächendifferenz.
Derzeit kann keine Rückforderung geltend gemacht werden
"Dass wir das Verfahren verloren haben, ist absolut bitter", sagt Sozialreferentin Hülya Düber zu dem Urteil. Dadurch könne derzeit keine Rückforderung geltend gemacht werden. "Wir werden den Rechtsweg aber selbstverständlich ausschöpfen und deshalb in die nächste Instanz gehen." Das Jobcenter gehe in Berufung: wegen des Verstoßes gegen die Mietpreisbremse und wegen Mietwuchers. Mietpreisbremse bedeutet, dass - mit Ausnahmen - bei Neuvermietung der Mietzins nur zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Von Mietwucher wiederum wird gesprochen, wenn die verlangte Miete mehr als 150 Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete beträgt.
Bis zur abschließenden Klärung wird das Jobcenter die Mieten in der bisherigen Höhe weiter zahlen. Sonst könne den Mietern eine fristlose Kündigung drohen, erklärt Rechtsanwalt Beckmann. Dies wolle die Stadt vermeiden: "Wir unterstützen alle Mieter weiter, wir wollen auf keinen Fall weitere Obdachlosigkeit riskieren." Die Mieten würden jedoch unter Vorbehalt weiter gezahlt, betont Beckmann: "Wenn sich herausstellen sollte, dass die Mieten überhöht sind, holen wir uns die Überzahlung aus der Vergangenheit auf jeden Fall zurück."
"Wir werden auf keinen Fall hinnehmen, dass solche Wuchermieten verlangt werden", sagt der Anwalt der Stadt. Entscheidend sei auch, "dass das Jobcenter eine Rechtssicherheit bekommt, ob die Miethöhe zulässig ist oder eben nicht".
Eine Anfrage der Redaktion an den Anwalt des Vermieters blieb unbeantwortet.
Liebe Staatsanwaltschaft: Wie groß muß der offensichtliche, mehrfache, fortgesetzte Betrug sein, daß derartige "Kandidaten" endlich 'mal "gesiebte Luft" genießen dürfen?
Da liegt der (eigentliche) Skandal. Oder soch nicht?
Unabhängig davon, daß man auf Bundesebene diese "Bescheißerei der Kleinen" durchgehen läßt und eben *nicht* die Gesetze "einfach" anpaßt. Sitzen da unter den Abgeordneten also auch noch Menschem die "Beihilfe zum Betrug" leisten, ihn gutheißen? Manch ein Zeitgenosse könnte das schon laut vor sich hindenken wenn man das alles so an seinem inneren Auge vorbeizeihen läßt ...
...vom Gesetzgeber in alle Mietverträge die Verpflichtung zur genauen qm-Angabe erfolgen.
Dann kann auch bei Mißbrauch dagegen geklagt werden!
Nochmal, das Jobcenter ist nicht Vertragspartner , also kein Mieter und darf somit nicht in die Wohnung, bzw. die Wohnung ausmessen.
Bitte die Rechtslage beachten.
Würden Sie als Vermieter einen Dritten in die Wohnung lassen, damit er die Wohnung ausmisst?
So könnte man Betrug ganz einfach zuvorkommen!
Gesetze können auch geändert werden!
Aus irgend einem Grund ist das jedoch NICHT GEWOLLT!!
Und noch etwas @hms: wenn das Jobcenter meine Miete bezahlt muss ich verpflichtet werden einen Dritten in die Wohnung zu lassen So einfach ist das!!
Aber Deutschland "Gutmensch"
In 90 Prozent der Mietverträge steht keine qm-Zahl, welches gesetzlich nicht vorgeschrieben ist.
Fragen sie doch beim Mieterverein mal nach , dort werden sie auch die Auskunft erhalten.
Desweiteren dürfen sie nicht vergessen, dass der jobcenter nicht Vertragspartner des Vermieters ist, sondern der Mieter.