zurück
Würzburg
Möglicher Mietbetrug in Würzburg: Staatsanwaltschaft ermittelt jetzt gegen zwei Beschuldigte
Ein Würzburger Vermieter hat das Jobcenter vermutlich mit falschen Quadratmeterangaben um Millionen betrogen. Was die Staatsanwaltschaft zu den Ermittlungen sagt.
Ein Würzburger Vermieter rechnete vermutlich seit Jahren für Wohnungen in diesen Häusern in der Rottendorfer Straße falsche Quadratmeterzahlen ab. Die Staatsanwaltschaft ermittelt.
Foto: Daniel Peter | Ein Würzburger Vermieter rechnete vermutlich seit Jahren für Wohnungen in diesen Häusern in der Rottendorfer Straße falsche Quadratmeterzahlen ab. Die Staatsanwaltschaft ermittelt.
Ruben Schaar
 und  Sophia Scheder
 |  aktualisiert: 08.02.2024 10:24 Uhr

Knapp drei Monate ist es nun her, dass diese Redaktion über einen Würzburger Vermieter berichtet hat, der offensichtlich für zwei Häuser falsche Quadratmeterzahlen beim Jobcenter angegeben hatte. Zuvor hatte diese Redaktion unter anderem mit 40 Mieterinnen und Mietern des Mehrfamilienhaus in der Ernst-Reuter-Straße und des Wohnblocks in der Rottendorfer Straße gesprochen, Unterlagen eingesehen, Abrechnungen überprüft, Wohnungen ausgemessen.

Das Ergebnis: Bei der Hälfte dieser Wohnungen zahlte das Jobcenter die Miete. Mit zwei Ausnahmen lagen zu diesen Wohnungen Dokumente vor, die vermuten lassen, dass vom Vermieter falsche Quadratmeterangaben gemacht wurden. Zu acht dieser Wohnungen liegen zudem Bescheinigungen vor, die belegen, dass dem Jobcenter zu hohe, in vielen Fällen doppelte oder fast dreifache Quadratmeterzahlen vom Vermieter gemeldet wurden. Der Vermieter spricht von "falschen Behauptungen".

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft dauern an

Nach Veröffentlichung der Recherchen nahm die Staatsanwaltschaft Würzburg Ermittlungen auf. Oberstaatsanwalt Thorsten Seebach teilte mit, man habe "von Amts wegen ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Betruges gegen Unbekannt eingeleitet".

Knapp 100 Tage später dauern die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft weiter an. Wie Seebach gegenüber dieser Redaktion erklärt, wird mittlerweile gegen zwei Beschuldigte ermittelt. Ob es sich dabei um den Vermieter und den Hausverwalter handelt, dazu will sich die Staatsanwaltschaft aufgrund der laufenden Ermittlungen nicht äußern. Auch weitere Fragen lässt sie deshalb unbeantwortet. 

Unterdessen hat die Stadt Würzburg im April wegen "aller in Betracht kommenden Delikte" Strafanzeige und Strafantrag erstattet, wie Sprecher Christian Weiß auf Anfrage bestätigt. Diese Anzeigen richteten sich sowohl gegen den Vermieter, als auch gegen den Verwalter der Immobilien. Auch Weiß will keine näheren Informationen nennen, da "es sich bei diesen Sachverhalten um ein laufendes staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren handelt".

Stadt wusste schon vorher von möglichem Betrug Bescheid

Kurz nach Veröffentlichung der Recherche Ende März hatte Würzburgs Sozialreferentin Hülya Düber im Stadtrat öffentlich eingeräumt, dass der Stadt schon seit Ende 2021 ein Hinweis auf fehlerhafte Quadratmeterangaben des Vermieters vorliege.

In einer Stellungnahme teilte die Stadt Anfang April dann mit, ein anonymer Hinweis sei im Herbst 2021 beim Jobcenter eingegangen. Dabei habe es sich um eine Mietbescheinigung gehandelt, deren Quadratmeterangaben von der Betriebskostenabrechnung der gleichen Wohnung abgewichen sei. In mehreren Fällen hatte diese Redaktion belegt, dass der Vermieter in Formulare von Mietbescheinigungen doppelte und fast dreifache Quadratmeterangaben eingetragen hatte. 

Der anonyme Hinweis, schrieb die Stadt, hätte erst nach "längerer Recherche einem konkreten Fall zugeordnet" werden können und sei dann der Stadtverwaltung übergeben worden. Der Fall sei aber erst nach Anfrage dieser Redaktion Anfang April "verifiziert worden".

 
Themen & Autoren / Autorinnen
Würzburg
Ruben Schaar
Sophia Scheder
Ermittlungsverfahren
Hülya Düber
Instagram-Inhalte
Jobcenter
Staatsanwaltschaft Würzburg
Stadt Würzburg
Vermieter
Lädt

Damit Sie Schlagwörter zu "Meine Themen" hinzufügen können, müssen Sie sich anmelden.

Anmelden Jetzt registrieren

Das folgende Schlagwort zu „Meine Themen“ hinzufügen:

Sie haben bereits von 50 Themen gewählt

bearbeiten

Sie folgen diesem Thema bereits.

entfernen
Kommentare
Aktuellste
Älteste
Top
  • Veraltete Benutzerkennung
    Auf eigenen Wunsch gesperrt.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • H. S.
    Leider verstößt Ihr Kommentar gegen die Kommentarregeln auf mainpost.de. Wir haben den Kommentar deshalb gesperrt.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • S. C.
    Sowieso erstaunlich. "Doppelte bis dreifache Quadratmeterzahlen"- das muß doch viel früher auffallen! Oder zahlt das Jobcenter nicht nur für Wohnungen mit 60, sondern gerne auch mit 120 oder 180 Quadratmetern?
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • N. R.
    Es geht hier um andere Dimensionen. Zitat aus dem ursprünglichen Artikel: "Der Vermieter hat dem Jobcenter 32 Quadratmeter für Katrin F.'s Wohnung gemeldet. Tatsächlich ist sie aber halb so groß."
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • A. S.
    Hm, 16 m² würde ich jetzt nicht als "Wohnung" bezeichnen. Sind das alles möblierte Zimmer?
    Oder WGs? Da sollte man auch mal prüfen, ob für diese "Wohnungen" nicht sowieso überhöhte Mieten verlangt werden...
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • J. N.
    Was ich nicht so recht verstehe: das Jobcenter ist sonst immer so scharf drauf, ihren Klienten jeden vermeintlich überzähligen Quadratmeter Wohnfläche zu sanktionieren - und dann fällt ihnen sowas nicht auf?
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • H. S.
    Wie wird ein überzähliger Quadratmeter sanktioniert?
    Können Sie mir dies erklären?
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • J. N.
    "Ziehen Sie in eine kleinere Wohnung - diese hier zahlen wir nicht!"
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • H. S.
    Waere doch richtig vom jobcenter!
    Wenn die grosse zu teuer ist, muss in eine kleinere gezogen werden.
    Sie widersprechen sich Wi127
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • J. N.
    Eine kleinere Wohnung ist nicht notwendigerweise günstiger als eine größere. Abgesehen davon müssen ja auch noch die Umzugskosten berücksichtigen werden.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • H. S.
    Im Normalfall ist eine kleinere Wohnung günstiger.
    Die Umzugskosten hätten sich bald amortisiert, zudem reden wir von Steuergeldern.
    Haben Sie schon mal gehört, dass der jobcenter jemanden gezwungen hat auszuziehen?
    Ich hab davon noch nichts in der Mainpost gelesen.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • J. N.
    Ich vermute, Sie hatten noch nie mit dem Jobcenter zu tun, richtig?
    Man merkt, dass Sie nicht wissen, worüber Sie reden.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • H. S.
    Sie gehen auf meine Frage nicht ein (Umzugszwang) und werfen irgendwelche Vermutungen in den Raum, die teils beleidigend sind, sie werfen mir Unkenntnis vor.

    Haben Sie Kenntnis, bzw. Sind Sie mit der Materie betraut?
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • J. N.
    Oh ja, allerdings.
    Aber mit Provokateuren zu diskutieren, ist erfahrungsgemäß ziemlich sinnlos, deshalb hier Ende von meiner Seite aus.

    Abschließend möchte ich Ihnen aber empfehlen, sich einmal in die Regeln und Vorschriften beim ALG 2-Bezug einzulesen. Falls es Sie wirklich interessiert.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • H. S.
    Bedanke mich für die "Lehrstunde".
    Es handelt sich aber nicht um "Regeln", sondern um das SGB II, dies ist ein Gesetz.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • P. W.
    Stadtbeamte wissen von diesem Betrug - und sie geben diese Info nicht sofort an das Jobcenter zur Ermittlung weiter? Ja ja, der deutsche Amtsschimmelwiehert-und in einem solchen Fall ganz besonders
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • R. R.
    Vielleicht hat man die Zeit genutzt um eigene schult von sich zu weisen.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten